Lobbyismus und Spielrecht |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.655
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Lobbyismus und Spielrecht |
|
Gruß an Alle,
durch Zufall stolperte ich im Internet über das Protokoll eines staatlichen Studienseminars zu einer Berlinexkursion und dem Gespräch mit dem GF des AWI. Es ist zwar schon etwas älter, vom 16.06.2005, aber gibt uns allen, denke ich, einen schönen Einblick in die Arbeit eines Lobbyisten (so steht es dort).
Vielleicht kann jemand das PDF Dokument hier einstellen, meine firewall sperrt mir persönlich leider die Möglichkeit.
Fundstelle: www.semkreuz.de/Protokoll_Automaten.PDF
zwischen Protokoll und Automaten ist ein Unterstrich
Besonders hervorheben, will ich einige Sätze:
"Seine Aufgabe als Lobbyist bestünde nun in der Verhinderung dieses Vorhabens. Dazu bediene er sich vor allem der Medien, so z.B. der Süddeutschen Zeitung."
"Im Ergebnis habe er es vor der morgigen Abstimmung im Bundesrat geschafft, Bayern zum Zurückziehen des eigenen Antrags zu bewegen. Rheinland-Pfalsz werde sich enthalten."
"Bis dahin wolle er den Lösungsvorschlag des AWI propagieren, der eine Spieleinsatzsteuer vorsehe, die in der Höhe aufkommensneutral mit der bisherigen Umsatzsteuer sei."
Und nachfolgende Sätze sollten den Politikern zu denken geben:
"Zugang zu den Vorentscheidern erhalte er durch eigene Kontakte und die Zugehörigkeit zu Netzwerken. Ethisch motivierte Politiker gehören in der Regel nicht zu den Vorentscheidern."
Wenn Ihr auch so "schöne" Protokolle im www. gefunden habt, stellt Sie bitte ein, damit man bestimmte Abstimmungsverhalten verstehen lernt.
Gruß Meike
|
|
1
30.12.2007 09:36 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.654
Nächster Level: 41.283.177
|
|
RE: Lobbyismus und Spielrecht |
|
Hallo Meike, anbei wie gewünscht, eine Kopie der Fundstelle:
Zitat on aus:
www.semkreuz.de/Protokoll_Automaten.PDF
Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien, Bad Kreuznach
Protokoll zur Berlinexkursion der Fachseminare Erdkunde und Sozialkunde
„Public affairs und public relations in Berlin“
(Robert Hess, M.A., Geschäftsführer der „Automaten Wirtschaftsverbände Info“)
Donnerstag, 16.06.2005, 17.15-18.45h
Protokollant: Timotheus B. Lescher
Nach der Begrüßung im DBB-Forum durch Robert Hess wurden zunächst noch technische
Details zum Besuch des anschließenden Sommerfests in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung
geklärt.
1. Vortrag Robert Hess
Robert Hess begann zunächst mit einer Beschreibung seiner Tätigkeit: Er sei ein Lobbyist, der
gnadenlos die Interessen der eigenen Unternehmen vertrete und diese Art der Interessenvertretung
erachte er auch als legitim: „Vergessen sie alles, was in Lehrbüchern über Lobbyismus
steht.“
Dann stellte uns Herr Hess den Tagesablauf eines Lobbyisten vor (angelehnt an
http://www.berliner-termindienst.de), um im Anschluss zu erklären, er habe keinen dieser
Termine wahrgenommen. Seine Arbeit laufe anders ab.
Im Anschluss gab er uns einen kurzen Überblick über seinen Lebenslauf: Nach dem Studium
und Abschluss als M.A. 1977 arbeitete er für die Sozialdemokratische Gemeinschaft für
Kommunalpolitik. Ab 1979 war er persönlicher Referent eines Landtagsabgeordneten der
SPD. 1983 wurde er für vier Jahre Regierungsdirektor. Im Anschluss wurde er zum hauptamtlichen
Bürgermeister einer Verbandsgemeinde gewählt, was er von 1987 bis 1990 blieb. Dann
wechselte er in die Privatwirtschaft und wurde Pressechef der Karlsberg-Brauerei. Dort wurde
er 1995 von der Gauselmann GmbH (www.gauselmann.de) abgeworben und seitdem ist er
dort der Leiter der Kommunikationsabteilung. Seit 2002 ist er gleichzeitig als Geschäftsführer
der Automaten Wirtschaftsverbände Info (www.awi-info.de) tätig.
Seine Tätigkeit als Interessenvertreter sieht Robert Hess im Spannungsfeld von Politik, Medien
und gesellschaftlichen Gruppen. Seine Aufgabe sei es, frühzeitig Einfluss zu nehmen.
Zum besonderen Bedingungsfeld des AWI gehört, dass der Staat sehr enge Regeln setzt: Auf
Glücksspiel hat der Staat ein Monopol. Nur der Bereich des Unterhaltungsspiels ist für die
freie Wirtschaft freigegeben.
Ausführlich ging Robert Hess auf ein aktuelles Beispiel seiner Tätigkeit ein (siehe dazu die
beiden Artikel aus der Süddeutschen Zeitung im Anhang). Ein Unternehmen aus der Automatenbranche
hat gegen die Besteuerung von Geldspielautomaten geklagt, da diese in staatlichen
Kasinos nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sondern nur eine Spielbankabgabe fällig wird.
Das Verfahren begann 1977 und endete vor kurzem vor dem Europäischen Gerichtshof
(EuGH). Dieser entschied, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt und kippte damit die Umsatzsteuer
auf Geldspielautomaten.
Der AWI geriet damit zwischen die Fronten von Bund und Ländern. In Reaktion auf das Urteil
wollte der Bund eine Umsatzsteuer für alle Automaten einführen. Da die Länder die Verantwortung
für die Spielbanken tragen, lehnten diese den Gesetzentwurf ab. Stattdessen wollten
sie eine Spieleinsatzsteuer einführen, die gegenüber der aktuellen Situation eine Erhöhung
um vierhundert Prozent bedeuten würde. In den Augen von Herrn Hess wären dann innerhalb
eines Jahres neunzig Prozent seiner siebentausend Unternehmen pleite. Dies sei auch das Ziel
der Länder, da damit lästige Konkurrenz zu den ländereigenen Spielbanken aus dem Weg
geschafft würde.
Seine Aufgabe als Lobbyist bestünde nun in der Verhinderung dieses Vorhabens. Dazu bediene
er sich vor allem der Medien, so z.B. der Süddeutschen Zeitung (s. Anhang). Er habe aber
auch den Hotel- und Gaststättenverband als Verbündeten gewonnen, dessen Mitglieder auf
die Einnahmen aus den Automaten angewiesen sind. Im Ergebnis habe er es vor der morgigen
Abstimmung im Bundesrat geschafft, Bayern zum Zurückziehen des eigenen Antrags zu bewegen.
Rheinland-Pfalz werde sich enthalten. Allerdings sei es ihm noch nicht gelungen, die
nötigen 36 Stimmen für eine komplette Erledigung des Antrags zu erreichen. Daher sei sein
konkretes Ziel Zeitgewinn. Falle morgen keine Entscheidung werde das Thema frühestens im
November wieder aktuell. Bis dahin wolle er den Lösungsvorschlag des AWI propagieren,
der eine Spieleinsatzsteuer vorsehe, die in der Höhe aufkommensneutral mit der bisherigen
Umsatzsteuer sei. Für die Länder habe dies den Vorteil, dass sie die Umsatzsteuer mit Bund
und Kommunen teilen müssen, die Spieleinsatzsteuer aber nur den Ländern zugute kommt.
Allerdings sei das Ziel der Länder die Ausschaltung unliebsamer Konkurrenz und nicht die
Erhöhung des eigenen Steueraufkommens.
2. Diskussionsrunde
Herr Hess wurde zunächst nach der Größe seines Teams gefragt, die er mit vier Mitarbeitern
angab. Die Frage, ob es nicht eine unterschiedliche Klientel in Spielhallen und Spielbanken
gebe, verneinte er. Die Gäste seien ähnlich, darum strebten die Länder auch eine Expansion
ihrer Spielbanken zu Lasten der Spielhallen an. Hintergrund sei, dass durch Maßnahmen der
EU der Glücksspielmarkt verändert worden sei. Wer heute in einem Land eine Lizenz erwerbe,
dürfe in allen anderen Ländern tätig werden. Durch die Möglichkeiten des Internets brechen
daher dem Staat die Einnahmen aus seinen Monopolen (Toto/Lotto, Oddset, Kasinos)
weg. Zudem falle im Sommer durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das
Sportwettenmonopol. Für den AWI erhöhe dies nur die Bedrohung.
Fragen, ob er keine ethischen Bedenken bei seiner Tätigkeit habe, verneinte Robert Hess. Der
Mensch sei für sich selbst verantwortlich und man dürfe ihm nicht zu viele Grenzen setzen.
Auch die Gefahr der Spielsucht sei für ihn kein moralisches Problem. Seine persönliche
Grenze läge darin, für die Waffenindustrie zu arbeiten.
Die Frage nach dem Ablauf des Willensbildungsprozesses veranlasste Robert Hess zu einem
kurzen Exkurs: Entscheidungen würden nicht im Parlament, sondern von Vorentscheidern
getroffen. Diese säßen in den Ministerien von Bund und Ländern (im konkreten Fall in den
Ministerien für Inneres, Soziales und Jugend), was die Zahl seiner Ansprechpartner sehr erhöhe.
Zudem seien die Obmänner bzw. Sprecher der Fraktionen wichtige Gesprächspartner,
ebenso wie die zuständigen Presseleute. In diesen Zirkeln falle die Entscheidung und er müsse
versuchen, diesen informellen Willensbildungsprozess zu beeinflussen. Dazu bediene er sich
Sachgesprächen und Gutachten von Professoren, die als Argumentationshilfe für die Entscheider
diene. Eine Beeinflussung durch „Zuwendungen“ finde nicht statt. Er könne nur mit
Sachargumenten beeinflussen, die zudem zutreffend sein müssen, da seine Kontakte natürlich
nicht mehr ansprechbar sind, käme er auf die Idee, sie zu „linken“. Zugang zu den Vorentscheidern
erhalte er durch eigene Kontakte und die Zugehörigkeit zu Netzwerken. Ethisch
motivierte Politiker gehören in der Regel nicht zu den Vorentscheidern.
Angesprochen auf den Grenzbereich zwischen Lobbyismus und Bestechung schlug Robert
Hess eine Publizitätspflicht für sämtliche Einkommen der Abgeordneten vor. Er biete niemandem
Geld für ein bestimmtes Verhalten bei Abstimmungen an.
Abschließend beantwortete Herr Hess noch die Frage nach seinem Selbstverständnis: Er sei
im Bereich politische Kommunikation tätig, zu dem neben dem Lobbying auch das Sponsoring
und weitere Öffentlichkeitsarbeit zähle. In diesem Bereich arbeite er seit zehn Jahren,
obwohl er immer nur 3-Jahresverträge erhalte. Dies sei in der Branche üblich, unüblich sei
allerdings, dass man so lange auf einem Posten bleibe.
Zitat off
Nur das mit dem Format klappt nicht so richtig.
Grüße
__________________ gmg
|
|
2
30.12.2007 17:19 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.655
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
|
3
13.01.2008 07:27 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.654
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Meike,
eine sehr schöner und lesenswerter Bericht !
Grüße
__________________ gmg
|
|
4
13.01.2008 10:27 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.655
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
es gibt übrigens auch eine Lobbyliste, veröffentlicht über die webside des Deutschen Bundestags.
Spannend fand ich die Anzahl der veröffentlichten Mitglieder: - Stand 11.01.2008 -
Forum für Automatenunternehmer in Europa e.V. ------------------------ keine Angaben----------------
Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) -------------------------------------3000---------------
Deutscher Automaten-Großhandels-Verband e.V. (DAGV)------------------------------25-----------------
Unabhängiger Automatenaufsteller Verband Deutschland e.V. (UAVD)----------------75-----------------
Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)-------------------------------22------------------
Gruß Meike
|
|
5
13.01.2008 10:56 |
|
|
eric
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.136.993
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Hallo, was ist denn daran ungewöhnlich... Lebt Ihr in Absurdistan ? Auf dem Mond ?
Lobbyismus ist in der Demokratie ein fester Bestandteil, es gibt sogar politischen Lobbyismus, auch normal (zB. deutsch. Landesvertretungen bei der EU)
Idealistisch potentiell zwar fragwürdig, sicher, praktisch in JEDEM Bereich der Politik zu finden.
Langsam wirds lächerlich, sorry
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
|
|
6
13.01.2008 16:35 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.654
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo eric,
offensichtlich hast Du die Fundstelle, die von meike angegeben worden ist, nicht richtig oder gar nicht gelesen. Daher hier der Text:
Zitat on
Jüngstes Beispiel ist z.B. die Affären rund um die größte Spielhallenkette in Deutschland. Der Merkur Konzern unter der Führung von Gauselmann. Es wurde nachgewiesen, dass in den Spielhallen der Firma die hauseigenen Geräte manipuliert wurden. Als wenn es nicht schon reicht meist verschuldeten jungen Spielern noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen wurden die Geräte mit elektronischen Bauteilen bestückt, die ein gezieltes Steuern der "Spielautomaten" von außen über Steuerprogramme zulies. Somit wurde der Jackpot gezielt an bestimmte Spieler ausgeschüttet um so einerseits Spieler bei der Stange zu halten und andererseits wurden die Jackpots gezielt ausgeschüttet, wenn die Halle voll war um damit gezielt neue "Spieler" anzuwerben.
Als wenn das nicht schon Schlimm genug ist geht der Skandal noch weiter. Und hieran erkennen wir gleich die wie wirkungsvoll Lobbyarbeit sein kann und nachweislich ist. Die Fakten und der Ablauf sind hierbei:
1. Anzeige der Kriminalpolizei
Ein erstes Gutachten (im Auftrag der Kripo) der Physikalisch - Technischen Bundesanstalt (Zulassungstelle), dass die Manipulationen eindeutig belegt
Danach ein Vertrag der PTB mit 4 Gauselmann nahen Firmen
Relativierung des ersten Gutachtens bzw. Gegendarstellung
Der Gutachter des ersten Gutachtens wurde versetzt
Daten des Spielothekrechners, die während der Durchsuchung von einem
externen Rechner gelöscht wurden
Verfahren wurde gegen Zahlung von 6500€ eingestellt
Ein Fachbereichsleiter der PTB der zum 70. Geburtstag bei Gauselmann eine Lobrede
auf Ihn hielt und im laufenden Bestimmungen gerne Aufschub gewährt
Parlamentarier, die zu Spielerturnieren eingeladen werden
Neue Spielverordnung (erlaubt höhere Einsätze und schnellere Spiele )
an der Gauselmann´s Vertreter mitgewirkt haben
Zitat off
Diese Vorgehensweise findest Du normal ??
Sorry, ich nicht !!!
Hallo Meike,
gut diese von Dir eingestellte Liste. Jetzt hat man doch eine Vorstellung von den Mitgliedszahlen der einzelnen Verbände.
Grüße
__________________ gmg
|
|
7
13.01.2008 17:32 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.655
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Eric,
es geht hier nicht darum, dass die Problematiken einer Branche dargestellt, vertreten und ein allgemeines politisches Interesse hierfür versucht wird, zu wecken.
Da ich selbst im Vorstand einer Berufsvertretung bin, sprichst Du nicht mit einem Blinden über Farben.
Hier wird der Lobbyismus augenscheinlich für einige Wenige und ihr persönliches monetäres Interesse und nicht für eine gesamte Branche und/oder ein Allgemeinwohl durchgeführt, und dies zudem unter Umständen, die ich persönlich als nicht tolerierbar empfinde.
Es gibt "Umstände", da fällt bei mir persönlich die "Klappe".Selbst wenn man annimmt, dass alles völlig ehrbar abgelaufen ist, so gibt es Dinge, die "gehören" sich nicht.
- Besuche von öffentlich / ehemals öffentlich Bediensteten bei privaten Geburtstagsfeiern oder Kuraufenthalten von Wirtschaftsvertretern
- Fotos von Politikern an Fungames
- Beraterverträge und Vortragstätigkeiten von öffentlich/ ehemals öffentlich Bediensteten in Firmen von Wirtschaftsvertretern
- Glücksspielgeräte auf Parteitagen und deren Jugendorganisationen
- Glücksspielgeräte auf Gewerkschaftstreffen von Kriminalbeamten
usw.
Wenn Du meinst, dass ich mich mit einer solchen Einstellung lächerlich mache, so kann ich hervorragend damit leben.
Gruß Meike
|
|
8
13.01.2008 18:52 |
|
|
Corleis
Routinier
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.963.222
Nächster Level: 2.111.327
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Eric,
es geht hier nicht darum, dass die Problematiken einer Branche dargestellt, vertreten und ein allgemeines politisches Interesse hierfür versucht wird, zu wecken.
Da ich selbst im Vorstand einer Berufsvertretung bin, sprichst Du nicht mit einem Blinden über Farben.
Hier wird der Lobbyismus augenscheinlich für einige Wenige und ihr persönliches monetäres Interesse und nicht für eine gesamte Branche und/oder ein Allgemeinwohl durchgeführt, und dies zudem unter Umständen, die ich persönlich als nicht tolerierbar empfinde.
Es gibt "Umstände", da fällt bei mir persönlich die "Klappe".Selbst wenn man annimmt, dass alles völlig ehrbar abgelaufen ist, so gibt es Dinge, die "gehören" sich nicht.
- Beraterverträge und Vortragstätigkeiten von öffentlich/ ehemals öffentlich Bediensteten in Firmen von Wirtschaftsvertretern
|
|
Das erzähl doch mal bitte Herrn Schröder!
Zitat: |
Original von Meike
- Glücksspielgeräte auf Parteitagen und deren Jugendorganisationen
- Fotos von Politikern an Fungames
- Glücksspielgeräte auf Gewerkschaftstreffen von Kriminalbeamten
|
|
Jede Branche hat das Recht ihr Angebot öffentlich vorzustellen und dafür zu werben.
Übrigens ist in Hamburg der ehemalige Polizeichef der Leiter der Spielbank Hamburg auf der Reeperbahn.
|
|
9
13.01.2008 21:32 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.654
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von Corleis
Jede Branche hat das Recht ihr Angebot öffentlich vorzustellen und dafür zu werben.
|
|
Da kann ich Dir nur zustimmen Corleis!
Aber Meike hat auch nicht ganz unrecht !
Alles zusammen ergibt so ein "Geschmäckle", und dabei geht es nicht um die Branche, sondern um einige Wenige.
Grüße
__________________ gmg
|
|
10
13.01.2008 22:06 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.655
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo David,
nur zwei Beispiele, weil ich mittlerweile zu viele kenne:
wenn auf Parteitagen von Jugendorganisationen, d.h. Jugendliche, die schon vom Alter her in keine Spielhalle dürfen, entsprechend geworben wird, hat das mehr als nur ein "Geschmäckle"
wenn Politiker an Mehrplatz-elektronische- Roulettetische gesetzt, fotografiert und im Internet veröffentlicht werden, dann finde ich das auch nicht witzig
Nett, dass Du die Beispiele mit der Kur und dem Geburtstag rausgenommen hast.
Da hätte ich Dir ansonsten nämlich noch die Daten zu posten können und dann hätte man dies im Gegenzug mit den damals aktuellen Tätigkeiten der Personen abgleichen können.
Gruß Meike
P.S.: Und weil Schröder&Co. etwas tun, ist doch lange nicht O.K., oder?
|
|
11
14.01.2008 06:02 |
|
|
eric
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.136.993
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Ach Meike, Deine Sätze spiegeln Dein Problem der Grundeinstellung wider. Der Mensch ist und war schon immer ein Spieler = Homo Ludens ;-)
Es gehören immer zwei (Seiten) dazu, welche die so etwas gerne möchten (Lobbyisten), um halt Präsenz zu zeigen und natuerlich auch zu beeinflussen und welche, die das auch zulassen. = eben die gerade aktuelle Zielgruppe.
Wenn eine Jugendorganistion nicht in der Lage ist, das bei sich!! zu unterbinden, sind diese selber schuld, um bei Deinem Beispiel zu bleiben. Auch die Polizei hat kein Problem damit, Ihre Veranstaltungen zB. von örtlichen Aufstellern sponsern zu lassen, habe ich selbst jahrelang gemacht.
Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass Du diese Sache etwas blauäugig siehst. Ich kann Dich zwar verstehen, wie gesagt idealistisch ist das sehr fragwürdig, aber eben realitätsfern.
Ich möchte gar nicht wissen, wieviele Deiner Kollegen, zB. in der Beschaffung von geneigter dritter Seite vielleicht einmal "nett" angesprochen werden...
Geld stinkt erst dann, wenn Dritte es neiden.... (Ironie), dieser Spruch fällt mir im übrigen auch zu dem Nachbarthread wegen der erneuten Durchsuchungs-Diskussion ein...
Ein nettes Beispiel ist/war auch die Kleinfeuerungsverordnung oder die aktuelle Diskssion über die Fahrverbote in Städten = Umweltzonen...im Gegenzug werden dann neue Kohlekraftwerke hochgezogen ==>> alles sehr effektiv (IronieTeil2)
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 14.01.2008 08:37.
|
|
12
14.01.2008 08:32 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.524
Nächster Level: 8.476.240
|
|
@eric
Es gehören immer zwei (Seiten) dazu, welche die so etwas gerne möchten (Lobbyisten), um halt Präsenz zu zeigen und natürlich auch zu beeinflussen und welche, die das auch zulassen. = eben die gerade aktuelle Zielgruppe.
Deine Darstellung lässt wesentliches (bewusst) außer Acht: Den Lobbyisten geht es einzig und allein um die wirtschaftlichen Vorteile der Automatenhersteller, denn von denen werden sie bezahlt! Zeig mir bitte einen Lobbyisten der unsere Interessen als Aufsteller vertritt. Bitte fang jetzt nicht mit den Verbänden an, die sich "ihre Meinung" von den Herstellern bezahlen lassen.
|
|
13
14.01.2008 09:29 |
|
|
eric
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.136.993
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Zitat: |
Deine Darstellung lässt wesentliches (bewusst) außer Acht: Den Lobbyisten geht es einzig und allein um die wirtschaftlichen Vorteile der Automatenhersteller, denn von denen werden sie bezahlt! Zeig mir bitte einen Lobbyisten der unsere Interessen als Aufsteller vertritt. Bitte fang jetzt nicht mit den Verbänden an, die sich "ihre Meinung" von den Herstellern bezahlen lassen.
|
|
Ob wir gut oder schlecht vertreten werden, war jetzt NICHT mein Thema !!Ich nehme mal an, bspw. der freie kleine Tankstellenpächter fühlt sich durch die Lobbyisten der Öl-Konzerne auch nicht gut vertreten. -> Es liegt an uns, es zu ändern, wenn es denn stört oder nicht passt.
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
|
|
14
14.01.2008 12:59 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.654
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Mitgliederzahl Forum für Automatenunternehmer in Europa e. V. |
|
@ meike
Kleine Ergänzung Deiner Aufstellung über Mitgliederzahlen ( Lobbyliste des Deutschen Bundestages ):
Forum für Automatenunternehmer in Europa e.V. :
Zusammenschluß von circa 100 Kaufleuten aus den Berufszweigen Aufstellung, Vertrieb und Herstellung / Import von Unterhaltungsautomaten.
Fundstelle:http://www.baberlin.de/branchenverbaende.html
Grüße
__________________ gmg
|
|
15
14.01.2008 17:33 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.040.654
Nächster Level: 41.283.177
|
|
@ alle
Ein Beispiel für die Lobbyarbeit:
Bitte recht freundlich !!
http://awi.e-module.de/getpic.php3?id=17...o&field=img_big
Ein weiteres Beispiel für gute Lobbyarbeit
Fundstelle: http://awi.twotypes.de/pages/pressetext.html?UID=2213
10.04.2006OFFENER BRIEF AN ALLE AUTOMATENAUFSTELLUNTERNEHMER UND IHRE MITARBEITER IN DEUTSCHLAND
Besteuerung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 7. April 2006 hat der Bundesrat im Rahmen des Gesetzes zum Abbau missbräuchlicher Steuergestaltungen die Aufhebung der Umsatzsteuerfreiheit für die öffentlichen Spielbanken beschlossen. Die Folge: Die Umsätze mit gewerblich betriebenen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG) unterliegen dann auch wieder der Umsatzsteuer. Durch die beschlossene Änderung von § 4 Nr. 9b UStG ist der vom Europäischen Gerichtshof im Urteil vom 17. Februar 2005 beanstandete Verstoß der Umsatzbesteuerung von GGSG gegen den Grundsatz der Umsatzsteuerneutralität geheilt. Die Neuregelung tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dies wird voraussichtlich noch im April 2006 der Fall sein.
Was bedeutet die Gesetzesänderung für die Automatenwirtschaft? Eine 16 %ige Umsatzsteuer belastet die Automatenaufstellunternehmer unter Berücksichtigung der Vorsteuer mit etwa 8 % bezogen auf die Kassen der GGSG. Eine Spieleinsatzbesteuerung von 10 % (= netto 9,09 %), wie von den Bundesländern anstelle der Umsatzbesteuerung vorgesehen, hätte die Belastung mehr als verdreifacht: Bei Geräten gemäß der bis 31. Dezember 2005 geltenden "alten" Spielverordnung wären die Kassen mit Ø 27 % belastet worden. Bei Geräten nach der neuen, ab 1. Januar 2006 geltenden Spielverordnung wären es in Abhängigkeit von der Auszahlquote ca. 50 - 60 % gewesen. Die Folge: Das wirtschaftliche Aus für die weit überwiegende Mehrzahl der gesamten Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf allen Branchenstufen!
In langen und schwierigen Verhandlungen konnten seitens der Spitzenverbände der Automatenwirtschaft (VDAI, DAGV, BA und FORUM) die wirtschaftlichen Folgen und die rechtlichen Probleme einer Spieleinsatzbesteuerung vermittelt werden. Die Verhandlungen mit Politikern und zahlreiche Gespräche wurden insbesondere durch die Vorsitzenden der Spitzenverbände geführt. Zudem wurde eine Vielzahl von Stellungnahmen und Statements an die verantwortlich handelnden Bundes- und Landesminister gerichtet. Das intensive und zeitaufwendige, außergewöhnliche Engagement aller Verantwortlichen war erfolgreich. Begleitet wurden diese Aktivitäten von zukunftsorientierten, verantwortungsbewusst handelnden Automatenunternehmern, die ihrerseits vielen Politikern die existenzvernichtenden Folgen einer Spieleinsatzsteuer dargelegt haben. Die Spieleinsatzsteuer konnte so letztlich abgewehrt werden. Das wird von der weit überwiegenden Mehrzahl aller Automatenkaufleute anerkannt und gewürdigt. Durch diesen Einsatz konnten letztendlich die Existenzen von tausenden von Unternehmern und über 60.000 Arbeitsplätze gesichert werden.
Einigen wenigen Automatenkaufleuten ist der Erfolg nicht ausreichend. Sie negieren die (bewältigte) Bedrohung durch die Spieleinsatzsteuer und betrachten die Umsatzsteuer als Geißel. Diese Personen und Splittergruppen (IdS Hannover; Gebrüder Freise, UAVD und Peter Eiba) haben massiv, aber erfolglos gegen die Umsatzbesteuerung der Umsätze mit GGSG agiert und setzen sehenden Auges die Existenz einer gesamten Branche aufs Spiel. In unerträglichem Stil durch Drohschreiben und Falschdarstellungen gehen diese Personen mit den Verfassungsorganen und deutschen Spitzenpolitikern um. Die Diskreditierung des Bundesrates und aller deutschen parlamentarischen Gremien durch "Freises & Co" in einer Presseerklärung unmittelbar im Anschluss an die Beschlussfassung des Bundesrates vom 7. April 2006 unterstreicht einmal mehr deren Außenseiterposition. Durch ihr Vorgehen werden falsche Hoffnungen geweckt und neue Unruhe gestiftet. Das vom Bundesrat beschlossene Gesetz hat die rechtliche Prüfung aller beteiligten Verwaltungen / Ministerien sowie der parlamentarischen Gremien ohne Vorbehalte passiert. Die politische Kultur gebietet es, diese einstimmige Entscheidung zu akzeptieren, sonst wird eine gesamte Branche ins Abseits gestellt. Was wollen die selbst ernannten, vermeintlichen "Interessenvertreter"? Sie wollen keine Steuern zahlen - weder Umsatz- noch Spieleinsatzsteuer. Den Traum der Steuerfreiheit kann zwar jeder für sich persönlich träumen, bezogen auf die Automatenwirtschaft ist er aber utopisch. Jeder realistisch denkende Kaufmann muss wissen und weiß, dass es ausgeschlossen ist, die Umsätze einer gesamten Branche dauerhaft umsatzsteuerfrei zu belassen. Die Umsatzbesteuerung ist deshalb im Vergleich zur Spieleinsatzsteuer der einzig wirtschaftlich tragbare und vernünftige Weg.
Richtig ist: Bund und Länder hatten ihrerseits einen Fehler gemacht! Die Spielbanken wurden in der Vergangenheit nicht umsatzbesteuert. Die alleinige (Umsatz-) Besteuerung von GGSG war ein Verstoß gegen den Grundsatz der Umsatzsteuerneutralität. Ausgelöst durch das EuGH-Urteil waren Bund und Länder jetzt in der Pflicht, diesen Verstoß zu heilen. Vor dem Hintergrund leerer öffentlicher Kassen ist aus fiskalischer Sicht durchaus zu verstehen, dass die Länder zunächst versucht haben, eine höhere Besteuerung im Sinne einer Spieleinsatzsteuer durchzusetzen. Die guten und tragfähigen wirtschaftlichen sowie rechtlichen Argumente der Verbandsvorsitzenden blieben aber nicht ungehört. Die Vernunft hat gesiegt. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft wird nunmehr wieder genauso besteuert wie alle anderen Gewerbetreibenden auch, nämlich mit der Umsatzsteuer. Alles Mehr wäre zu viel gewesen; ein Weniger ist politisch und rechtlich unrealistisch. Der Dank der gesamten Branche gilt allen Verbandsvorständen und besonders den Vorsitzenden der Spitzenverbände Paul Gauselmann, Pit Arndt, Karl Besse und Ulrich Schmidt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Jürgen Bornecke (VDAI)
gez. RA Jörg Meurer (DAGV)
gez. RA Harro Bunke (BA)
gez. Jürgen Constroffer (FORUM)
gez. Robert Hess (AWI)
Berlin, 10. April 2006
Grüße
__________________ gmg
|
|
16
14.01.2008 17:47 |
|
|
eric
Tripel-As
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 172
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.136.993
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Ach gmg, dass Du doch immer wieder auf der Achillesferse rumreiten musst.
Gut, der Bericht ist aus 2006 und entspringt der damaligen Gesetzgebungsproblematik.
Sicher ist auch, diese spezielle Lobbyarbeit ist und war höchst umstritten, aber was hilft es denn, das Schreckgespenst Einsatzsteuer oder sonst. Spezialsteuer wird ja wiederkommen, dank fragwürdiger Kompetenzen in den Gesetzgebungs"abteilungen".
Da haben es die "pseudo- staatlichen" Casinos natürlich etwas leichter, auch ohne Medeinnutzung, die haben ja auch den besseren und vor allem kürzeren Draht zur Politik.
PS:
Sagte ich auch schon zu einem anderen Forumsteilnehmer hier (anlässlich eines Treffens), schade dass man sich in D-Dorf nicht kennengelernt hatte.
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
|
|
17
17.01.2008 19:10 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.524
Nächster Level: 8.476.240
|
|
@eric
Gut, der Bericht ist aus 2006 und entspringt der damaligen Gesetzgebungsproblematik.
Wieso „damaligen Gesetzgebungsproblematik“? Noch nie war die Problematik so aktuell wie heute!
@alle
Ich hätte dazu gerne mal eine Frage zu:
Ein Teil der rechtswidrig kassierten Umsatzsteuer wurde an uns zurückerstattet. Das war auch gut so.
Einen Teil meiner Mitarbeiter habe ich seit Jahren prozentual am Ertrag meiner Firma beteiligt. Nun kommen die auf den Gedanken, dass die Firma durch die Rückerstattung der Umsatzsteuer einen höheren Ertrag erwirtschaftet hätte.
Muss ich jetzt meine Mitarbeiter an der Rückerstattung beteiligen?
|
|
18
17.01.2008 21:00 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.555.655
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Jasper,
das ist eine spannende Frage.
Vielleicht solltest Du diese mit einem Juristen klären, denn wenn diese Umsatz-/Ertragsbeteiligung Deiner Mitarbeiter vertraglich vereinbart ist, klingt es für mich persönlich plausibel, dass diese auch einen prozentualen Anteil von der Rückzahlung erhalten.
Eine kleine Geschichte noch am Rande zur Umsatzsteuer:
Schaute mir auf der IMA das neue adp Mehrplatz elektronische Roulette an. (Rein optisch fand ich es nicht ansprechend,- wer legt denn einen Kessel auf den Boden? aber das nur nebenher-) Dort musste ich feststellen, dass die Verkäufer das Gesetz der Gleichverteilung der Zahlen nicht kennen. Roulette ist nun mal das fairste Spiel der Welt im Bezug auf die Gewinnausschüttung. Nachdem ich es dem Verkäufer erklärt hatte, schaute er mich an und sagte:"Das geht aber doch gar nicht mit Umsatzsteuer und Vergnügungssteuer. Da zahlt der Unternehmer doch dann drauf."
Manche Dinge kann man im Vorfeld einfach ausrechnen. Dann sieht man, dass etwas nur funktionieren kann, wenn......
Gruß Meike
|
|
19
18.01.2008 05:26 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 123.543 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.515.156
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|