GbR Gesellschafter scheidet aus |
portawestfalica
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GbR Gesellschafter scheidet aus |
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Hallo aus Porta Westfalica,
mittlerweile habe ich ja gelernt (Herrn Lands Seminar Geselllschaftsrecht für Gewerbesachbearbeiter sei Dank :-) dass, bei einer GbR die aus zwei natürlichen Personen besteht, beim Ausscheiden eines Gesellschafters das ganze automatisch zur Einzelfirma (verbleibender Gewerbetreibender) wird. Also keine Ab- Anmeldung erforderlich.
OK, so weit so gut.
Jetzt habe ich hier eine GbR die besteht aus zwei GmbH´s. Eine meldet ab- was habe ich denn nun???
Was ist zu tun??? Ist was zu tun???
Fragen über Fragen und das so kurz vorm Jahreswechsel...
Viele Grüße
Matthias Rinne
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1
27.12.2007 15:06 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: GbR Gesellschafter scheidet aus |
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Herr Kollege,
das ist genau das gleiche. Zwei Personen (hier zwei GmbH-Betriebe) haben sich zum Betrieb eines gemeinsamen Gewerbes zusammengetan und somit die GbR gebastelt. Für jede GmbH besteht eine eigene Gewerbeanmeldung. Jetzt macht eine GmbH ihren Laden dicht und meldet ab. Die andere bleibt. Für das Gewerbeamt ist ja immer die Frage wichtig, wer oder was betreibt welches Gewerbe. Wenn dies auf Grund der Gewerbemeldungen klar ersichtlich ist, ist eigentlich nichts zu tun (Lediglich vielleicht ein erläuternder Vermerk für die Akten).
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
27.12.2007 15:34 |
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Solon
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portawestfalica
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Ok, ich glaube ich habe die Frage nicht ausreichend formuliert.
Meine Bedenken sehe ich im Gegenstand des Unternehmens der im Handelsregister eingetragen ist. Der wird bzw. ist ja nicht identisch mit der Tätigkeit der GbR, obwohl das Problem natürlich auch schon vorher (vor Ausscheiden des Gesellschafters) bestand.
Wie sieht das eigentlich aus? Muss bei einer im HR eingetragenen Firma die Tätigkeit identisch mit dem Gegenstand des Unternehmens sein? Oder bzw. in wie weit kann das abweichen? Was sagt das HR dazu?
Viele Grüße
Matthias Rinne
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3
27.12.2007 16:25 |
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Kai B.
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Zu diesem Thema habe ich gleich auch noch mal eine Frage:
Wird die GBR im Gewerberegister von Amts wegen in ein Einzelunternehmen umgewandelt, wenn der andere Gewerbetreibende keine Abmeldung vornimmt?
Wenn ja...nach welcher Frist?
Bekommen anschließend die "üblichen Behörden", wie z. B. Berufsgenossenschaft, Finanzamt..usw auch eine Mitteilung über die Änderung in eine Einzelfirma?
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5
28.01.2008 09:28 |
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Kai B.
Jungspund
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Wie sieht es jedoch im Gewerberegister aus. Dort ist ja "intern" vermerkt, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine GBR handelt. (Bei uns werden sogar in Feld 1 Namen der Gewerbetreibenden mit dem Zusatz GBR eingetragen.)
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7
28.01.2008 09:50 |
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portawestfalica
Mitglied
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Hallo,
@Kai B.
ich mache in solchen Fällen sofort eine Ummeldung (von Amts wegen), auch wenn das rechtlich nicht einwandfrei ist, ist es technisch meiner Ansicht nach die beste Lösung, da ich so die Informationen an die zuständigen Behörden weitergebe.
Viele Grüße
Matthias Rinne
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8
28.01.2008 09:59 |
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Kai B.
Jungspund
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Ummeldung ist natürlich auch eine Idee.
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9
28.01.2008 10:56 |
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