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Zum Ende der Seite springen GbR Gesellschafter scheidet aus
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portawestfalica   Zeige portawestfalica auf Karte portawestfalica ist männlich
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GbR Gesellschafter scheidet aus

Hallo aus Porta Westfalica,

mittlerweile habe ich ja gelernt (Herrn Lands Seminar Geselllschaftsrecht für Gewerbesachbearbeiter sei Dank :-) dass, bei einer GbR die aus zwei natürlichen Personen besteht, beim Ausscheiden eines Gesellschafters das ganze automatisch zur Einzelfirma (verbleibender Gewerbetreibender) wird. Also keine Ab- Anmeldung erforderlich.

OK, so weit so gut.

Jetzt habe ich hier eine GbR die besteht aus zwei GmbH´s. Eine meldet ab- was habe ich denn nun???
Was ist zu tun??? Ist was zu tun???

Fragen über Fragen und das so kurz vorm Jahreswechsel...

Viele Grüße

Matthias Rinne
1 27.12.2007 15:06 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
Solon
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Schwarzer   Zeige Schwarzer auf Karte Schwarzer ist männlich
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RE: GbR Gesellschafter scheidet aus

Herr Kollege,
das ist genau das gleiche. Zwei Personen (hier zwei GmbH-Betriebe) haben sich zum Betrieb eines gemeinsamen Gewerbes zusammengetan und somit die GbR gebastelt. Für jede GmbH besteht eine eigene Gewerbeanmeldung. Jetzt macht eine GmbH ihren Laden dicht und meldet ab. Die andere bleibt. Für das Gewerbeamt ist ja immer die Frage wichtig, wer oder was betreibt welches Gewerbe. Wenn dies auf Grund der Gewerbemeldungen klar ersichtlich ist, ist eigentlich nichts zu tun (Lediglich vielleicht ein erläuternder Vermerk für die Akten).

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
2 27.12.2007 15:34 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Solon
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portawestfalica   Zeige portawestfalica auf Karte portawestfalica ist männlich
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Ok, ich glaube ich habe die Frage nicht ausreichend formuliert.

Meine Bedenken sehe ich im Gegenstand des Unternehmens der im Handelsregister eingetragen ist. Der wird bzw. ist ja nicht identisch mit der Tätigkeit der GbR, obwohl das Problem natürlich auch schon vorher (vor Ausscheiden des Gesellschafters) bestand.

Wie sieht das eigentlich aus? Muss bei einer im HR eingetragenen Firma die Tätigkeit identisch mit dem Gegenstand des Unternehmens sein? Oder bzw. in wie weit kann das abweichen? Was sagt das HR dazu?

Viele Grüße
Matthias Rinne
3 27.12.2007 16:25 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
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Nach § 10 Abs. 1 GmbH-G ist unter anderem der Gegenstand des Unternehmens einzutragen. Dieser ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag (§ 3 GmbH-G).Eine Änderung des Gegenstandes des Unternehmens ist beim Amtsgericht anzumelden und einzutragen (§ 54 GmbH-G).
Somit hätte die Gewerbetreibende GmbH zum Amtsgericht gehen müssen, als sie einen gänzlich andere Geschäftsgegenstand zur Betätigung gewählt hat.

__________________
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Schwarzer: 28.12.2007 08:56.

4 28.12.2007 08:55 Schwarzer ist offline E-Mail an Schwarzer senden Beiträge von Schwarzer suchen
Kai B. Kai B. ist männlich
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Zu diesem Thema habe ich gleich auch noch mal eine Frage:

Wird die GBR im Gewerberegister von Amts wegen in ein Einzelunternehmen umgewandelt, wenn der andere Gewerbetreibende keine Abmeldung vornimmt?

Wenn ja...nach welcher Frist?
Bekommen anschließend die "üblichen Behörden", wie z. B. Berufsgenossenschaft, Finanzamt..usw auch eine Mitteilung über die Änderung in eine Einzelfirma?
5 28.01.2008 09:28 Kai B. ist offline E-Mail an Kai B. senden Beiträge von Kai B. suchen
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GbR

Hallo, Kai, die GbR endet mit der Gewerbeabmeldung des vorletzten Gesellschafters. Wenn dieser zum 31.01.08 beendet, ist der Letzte ab 01.02.08 in Einzelfirma tätig. Von Amts wegen ist da gar nichts. Die Rechtsform wird bei der Einzelfirma nicht ausdrücklich bescheinigt. Die ergibt sich aus der Natur der Sache. Den Empfängern der Gewerbeanzeigen senden wir keine Informationen. Denkbar wäre eine Information an die Handwerkskammer, wenn das Mitglied der GbR ausscheidet, das die Eintragungsvoraussetzungen für die GbR in die Rolle erfüllte.

__________________
Freundliche Grüße Kaiserin

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ruda: 28.01.2008 09:41.

6 28.01.2008 09:37 ruda ist offline E-Mail an ruda senden Homepage von ruda Beiträge von ruda suchen
Kai B. Kai B. ist männlich
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Wie sieht es jedoch im Gewerberegister aus. Dort ist ja "intern" vermerkt, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine GBR handelt. (Bei uns werden sogar in Feld 1 Namen der Gewerbetreibenden mit dem Zusatz GBR eingetragen.)
7 28.01.2008 09:50 Kai B. ist offline E-Mail an Kai B. senden Beiträge von Kai B. suchen
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Hallo,

@Kai B.

ich mache in solchen Fällen sofort eine Ummeldung (von Amts wegen), auch wenn das rechtlich nicht einwandfrei ist, ist es technisch meiner Ansicht nach die beste Lösung, da ich so die Informationen an die zuständigen Behörden weitergebe.

Viele Grüße
Matthias Rinne
8 28.01.2008 09:59 portawestfalica ist offline E-Mail an portawestfalica senden Homepage von portawestfalica Beiträge von portawestfalica suchen
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Ummeldung ist natürlich auch eine Idee. smile
9 28.01.2008 10:56 Kai B. ist offline E-Mail an Kai B. senden Beiträge von Kai B. suchen
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