Jens Artmann
Jungspund
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Rückgabe der Reisegewerbekarte bei Einstellung der Tätigkeit |
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Muss ein Besitzer der Reisegewerbekarte diese zurück geben, wenn er die Tätigkeit einstellt.
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Gruß
J. Artmann, Bad Kreuznach
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1
07.12.2007 09:28 |
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Solon
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Gaby Krickser
Doppel-As
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Wir haben hier auch häufig Reisegewerbetreibende, die ihr Gewerbe abmelden wollen oder ihre Reisegewerbekarte zurück geben wollen.
Die Karte wurde vom Inhaber bezahlt und ist sein Eigentum und er kann jederzeit wieder die Tätigkeit aufnehmen. Daher nehme ich die Karte auch nicht zurück, es könnte ja sein, er will irgendwann wieder mit der Tätigkeit anfangen und ich muss dafür sorgen, dass die Karte bis dahin bei uns sicher aufgewahrt wird.
Üblicherweise ist es das Finanzamt, dass von den Leuten verlangt, die Karte abzugeben. Ich mache dann den Vorschlag, dass doch das Finanzamt die Karte zu der Steuerakte nimmt und somit sichergestellt ist, dass keine Umsätze gemacht werden.
Er kann natürlich auch unmissverständlich und dauerhaft auf die RGK verzichten, dann richtet sich die Rückgabe nach § 52 Verwaltungsverfahrensgesetz
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1
07.12.2007 10:09 |
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Solon
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ve-ru
Routinier
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einfach mal die Bordsuche strapazieren
Da gibt es einen umfassenden Artikel von Herrn Land, zuzüglich weiterer guter Kommentare anderer Kollegen
Viele Grüße aus der Schillerstadt Rudolstadt
Kirsten Venz
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Kirsten Venz
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16
07.12.2007 10:25 |
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Bresgen
Haudegen
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Die Kollegin meint vermutlich diesen Beitrag guckst du hier
Beim Suchen in der Boardsuche immer möglichst genaue Bezeichnungen eingeben (hier: Rückgabe Reisegewerbekarte)
und nicht wie ich gerade (owohl ich es ja besser wissen müsste und sonst auch richtig mache
) nur Reisegewerbe , dann kommen nämlich jede Menge Seiten !
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Et kütt, wie et kütt !
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31
07.12.2007 11:22 |
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ve-ru
Routinier
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@Bresgen
Kollegin für die freundliche Unterstützung, genau diesen Betreiag habe ich gemeint.
Allen einen schönen 2. Advent
Viele Grüße aus der Schillerstadt Rudolstadt
Kirsten Venz
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Kirsten Venz
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46
07.12.2007 11:34 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
die Reisegewerbekarte ist eine gewerberechtliche Erlaubnis. Sie verliert ihre Gültigkieit durch Rücknahme, Widerruf oder Verzicht des Inhabers. Ob der Inhaber einer Reisegewerbekarte von seiner Erlaubnis auch Gebrauch macht, ist eine ganz andere Frage. Es existiert jedenfalls keine rechtliche Grundlage, bei Aufgabe der reisegewerblichen Tätigkeit die Rückgabe der Erlaubnis zu fordern. Eine gültige gewerberechtliche Erlaubnis in Verwahrung zu nehmen oder zu den Steuerakten zu geben, halte ich nicht für angebracht. Sofern den Finanzbehörden die Überwachung der Reisegewerbetreibenden Probleme bereitet, muss dies mit steuerrechtlichen Mitteln gelöst werden. Welche Möglichkeiten es da im Einzelnen gibt, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls kann es keine Lösung sein, dass - wie so häufig - versucht wird, anderweitig auftretende Probleme durch "flexible" Auslegungen des Gewerberechts zu lösen.
Th. Mischner
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1
07.12.2007 10:24 |
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