Forum-Gewerberecht

» Rückgabe der Reisegewerbekarte bei Einstellung der Tätigkeit «

Wir haben hier auch häufig Reisegewerbetreibende, die ihr Gewerbe abmelden wollen oder ihre Reisegewerbekarte zurück geben wollen.

Die Karte wurde vom Inhaber bezahlt und ist sein Eigentum und er kann jederzeit wieder die Tätigkeit aufnehmen. Daher nehme ich die Karte auch nicht zurück, es könnte ja sein, er will irgendwann wieder mit der Tätigkeit anfangen und ich muss dafür sorgen, dass die Karte bis dahin bei uns sicher aufgewahrt wird.

Üblicherweise ist es das Finanzamt, dass von den Leuten verlangt, die Karte abzugeben. Ich mache dann den Vorschlag, dass doch das Finanzamt die Karte zu der Steuerakte nimmt und somit sichergestellt ist, dass keine Umsätze gemacht werden.

Er kann natürlich auch unmissverständlich und dauerhaft auf die RGK verzichten, dann richtet sich die Rückgabe nach § 52 Verwaltungsverfahrensgesetz



Gepostet am 07.12.2007 um 10:09 von:
Benutzer: Gaby Krickser
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