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» Rückgabe der Reisegewerbekarte bei Einstellung der Tätigkeit «

Hallo,

die Reisegewerbekarte ist eine gewerberechtliche Erlaubnis. Sie verliert ihre Gültigkieit durch Rücknahme, Widerruf oder Verzicht des Inhabers. Ob der Inhaber einer Reisegewerbekarte von seiner Erlaubnis auch Gebrauch macht, ist eine ganz andere Frage. Es existiert jedenfalls keine rechtliche Grundlage, bei Aufgabe der reisegewerblichen Tätigkeit die Rückgabe der Erlaubnis zu fordern. Eine gültige gewerberechtliche Erlaubnis in Verwahrung zu nehmen oder zu den Steuerakten zu geben, halte ich nicht für angebracht. Sofern den Finanzbehörden die Überwachung der Reisegewerbetreibenden Probleme bereitet, muss dies mit steuerrechtlichen Mitteln gelöst werden. Welche Möglichkeiten es da im Einzelnen gibt, kann ich nicht beurteilen, jedenfalls kann es keine Lösung sein, dass - wie so häufig - versucht wird, anderweitig auftretende Probleme durch "flexible" Auslegungen des Gewerberechts zu lösen.

Th. Mischner



Gepostet am 07.12.2007 um 10:24 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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