ordnungsarnd
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Gerüchteküche |
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Tach und
aus der Hauptstadt....
Hier gehen Gerüchte um, so wird wohl die Aufhebung des Gaststättengesetzes erwogen / Problemstellung: Durch das GastG ergeben sich langwierige Erlaubnisverfahren, die zu erheblichen Verzögerungen bei der Aufnahme der gewerblichen Tätigkeiten führen.
Es wird ein erheblicher Verwaltungsaufwand der Genehmigungsbehörden sowie anderer am Genehmigungsverfahren zu beteiligender Behörden und Institutionen, z. B. örtliche IHK, Fi-nanzämter, verursacht.
Nach Änderung des GastG zum 1. Juli 2005 ist nur noch der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank erlaubnispflichtig. Das Erlaubnisverfahren verursacht trotzdem erheblichen Verwaltungsaufwand und ist z. T. mit hohen Kosten für den Gewerbetreibenden verbunden.
Lösungsvorschlag: Aufhebung des Gaststättengesetzes.
Parallel zur Aufhebung des GastG sollte das Gaststättengewerbe in den § 38 Abs. 1 GewO als überwachungsbedürftiges Gewerbe aufgenommen werden. Die Aufhebung des GastG wird deshalb für vertretbar und zumutbar gehalten, weil auch weiterhin die Schutzfunktion bei Anwendung der Vorschriften der GewO erhalten bleibt. Insbesondere unzuverlässige Personen könnten über die §§ 38 Abs. 1 und 35 GewO von dieser und anderen gewerblichen Tätigkeiten ferngehalten werden. Darüber hinaus könnten Regelungen zum Unterrichtungsverfahren und zur Gestattung von gastgewerblichen Tätigkeiten aus besonderem Anlaß in die GewO aufgenommen werden.
Da wir alle von einer solchen Neuregulung betroffen wären, will ich dieses Gerücht weiterverbreiten. Was haltet ihr von diesem Vorschlag?
M.f.G.
ordnungsarnd
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1
01.12.2005 13:29 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
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2
01.12.2005 15:36 |
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Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg
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Hallo und guten morgen in die Bundeshauptstadt.
Mein Tipp zum Thema: Ruft doch einfach mal bei dem Kollegen Ulrich Schönleiter, Ministerialrat im Bundeswirtschaftsministerium oder seinem Mitarbeiter, Herrn Böhme, zu diesem Thema an.
Wir haben damit gute Erfahrungen gemacht. Man hört dann einiges zu den erfragten Themen.
Wir hatten bisher auch nicht den Eindruck, dass solche telefonischen Anfragen nicht erwünscht sind, im Gegenteil. Man hat tatsächlich den Eindruck, dass man Hinweisen und Fragen von der Basis überwiegend positiv gegenübersteht.
Zum Thema: "weg mit dem Gaststättengesetz" hatte er bereits Mitte des Jahres einiges interessantes zu erzählen. Wenn ich mich recht erinnere, soll die Änderung in die 34-er eingebunden werden.
Zum Ausgleich dafür, dass wir dann
weniger zu tun haben und voraussichtlich auch weniger Einnahmen haben werden, könnten wir eventuell zukünftig vielleicht die Zuständigkeit für die Versicherungsmakler, für die scheinbar auch eine Erlaubnispflicht eingeführt werden wird, bekommen.
Aber wer weiß schon, wann die neue Bundesregierung so richtig in Schwung kommt????
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3
02.12.2005 06:27 |
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Tasillo
Mitglied
Dabei seit: 13.05.2005
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Hallo zusammen,
vielleicht ist die Bundesregierung aber auch schneller, als wir es für möglich halten.
In Anlage 2 des Koalitionsvertrages finden sich unter Rdnr. 11 die Rechtsgebiete, die von der AG zur Föderalismusreform für eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder | vorgesehen sind. Das sind u. a. :
- Ladenschluss
- Gaststättenrecht
- Spielhallen /Schaustellung von Personen
- Messen/Ausstellungen/Märkte.
Wer's nachlesen mag:
http://www.bundesregierung.de/dokumente/...el/dokument.htm
Grüße aus Dortmund
Heike Tasillo
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4
02.12.2005 12:08 |
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Birgit Mrugalla
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Guten Morgen,
ich gehe davon aus, dass dies kein Gerücht mehr, sondern tatsächlich so geplant ist. Das Gaststättenrecht soll aufgehoben und im Wesentlichen auf einen Paragrafen in die Gewerbeordnung zurückgeführt werden. Nach dem Motto "Back to roods".
Das Gaststättengewerbe wird also erlaubnisfrei und hinsichtlich des Alkoholausschanks zum überwachungsbedürftigen Gewerbe. Die Gestattungen fallen weg, stattdessen muss der Behörde der vorübergehende Gaststättenbetrieb lediglich vorher angezeigt werden.
Gruß aus dem Taunus!
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5
05.12.2005 11:52 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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jo, und nun habe ich ein Schreiben des Niedersächsischen Städtetages mit einem Entwurf (endlich oder leider :kopfkratz
.
Auflagen sind dann wohl demnächst nur noch zum Schutz der Gäste möglich, arme Nachbarschaft
Wenn mir jemand erzählt, wie ich den Entwurf hier hinein bekomme, mache ich das gerne, leider hat das Programm die Datei als Anlage nicht zugelassen (PDF-Datei, 47 kb).
Da das Forum allgemein zugänglich ist, ist evtl. eine Veröffentlichung nicht zulässig
, daher bitte ich interessierte Mitarbeiter anderer Kommunen einfach um kurze Mail, dann sende ich das gerne direkt zu.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Hubert Steinmetz: 07.12.2005 11:18.
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6
07.12.2005 10:34 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Als wie wenn die meinen Artikel gelesen hätten (Deregulierung).
Danke für die Info!
Jörg
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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7
07.12.2005 12:10 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
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8
07.12.2005 12:51 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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9
07.12.2005 12:59 |
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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Hallo,
ich denke, die Messe ist gelesen
!
Zu dem Entwurf sollen die Kommunen bis zum 15.12.2005 Stellung nehmen. Die derart kurze Frist zur Stellungnahme wurde damit begründet, das beabsichtigt sei, das Gesetzgebungsvorhaben alsbald ins förmliche Verfahren zu geben.
GastG!
Liebe Grüße
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10
07.12.2005 13:36 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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das ist ja merkwürdig, der Nds. Städtetag bittet um Änderungswünsche bis zum 13.01.2006 ...
Vorsichtshalber die Flinte noch nicht ins Korn werfen und Anregungen ins Sonderforum stellen!
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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11
07.12.2005 13:41 |
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Boshamer
Haudegen
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Hallo Frau Kollegin,
ich verstehe nur noch Bahnhof!!! Ich habe da noch nix zur Stellungnahme erhalten oder gibt es eine Kommune in NRW, die das Teil schon auf dem Tisch hat. Außerdem ist der 15.12. für eine fachlich fundierte Stellungnahme ja nun doch ziemlich knapp. Aber hier kann man wieder nur den Kollegen Kramer aus Cloppenburg mit der viel zitierten Weitsicht von bestimmten Politikern in bestimmten Hauptstädten zitieren.
So ähnlich ging es auch bei der Landeshundeverordnung NRW. Freitags um 11.00 Uhr das Fax auf dem Tisch. Stellungnahme bis Montags 17.00 Uhr an das Ministerium, natürlich keine Reaktion auf die Stellungnahmen und das Chaos ist perfekt.
Da das mit dem GastG wahrscheinlich auch rechtzeitig zur Fußball WM über die Bühne geht, können wir uns über das Chaos sicherlich freuen.
liebe Politiker!!!
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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12
07.12.2005 13:44 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Na toll, da haben wir aber Glück. Da wir eine reine Gewerbeabteilung sind, können wir ja demnächst tatsächlich entbürokratisieren und einen Teil der Mitarbeiter an Hartz IV (wir sind Modellkommune) abgeben.
Dann fehlt ja nur noch, das die Aufgaben aus § 14 GewO an die Industrie- und Handelskammern abgegeben werden, dann passt auch alles, oder?
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13
07.12.2005 13:50 |
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Hallo noch einmal,
ich habe dank des Kollegen Steinmetz die Begründung zur Deregulierung (Stand: 22.11.05) gelesen.
So wie ich den Text interpretiere, werden wir als Ordnungs-/Gewerbeamt damit aber nichts mehr zu tun haben.
Im Text steht:
Um die rechtzeitige Information der Lebensmittel- und Baubehörden sicherzustellen wird eine Regelerweiterung von Gewerbeanzeigen für das Gaststättengewerbe normiert.
Zudem werden den Behörden die Instrumente von Anordnungen zum Schutz der Gäste gegen Ausbeutung blablablabla... zur Seite gestellt.
Vielleicht deute ich das ja falsch, aber meiner Meinung nach sind damit nicht wir sonderrn die Lebensmittel- und Baubehörden gemeint. Oder?
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14
07.12.2005 14:17 |
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Antonia Thien
König
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Hallo aus Meppen,
man hat ja schon Pferde kotzen sehen, aber dieser kleine blaue Wicht ist ja wirklich süß!
Soweit wir das hier verstanden haben, sind wir für "blablabla" zuständig (neu: § 37 Abs. 4 GewO). Das ist dann aber auch schon fast alles. Andere Anordnungen (z.B. für die im Betrieb Beschäftigten oder gegen schädliche Umwelteinwirkungen etc.) sind dann vom Bauamt oder Veterinäramt zu treffen.
Ich bin überzeugt, dass die Einbeziehung des GastG in die GewO schon sehr bald (ca. Mitte nächsten Jahres) erfolgen wird. Die Entscheidung als solche steht offensichtlich. Was wir noch tun können, ist die Mitteilung von Änderungs- und Ergänzungswünschen. Dann 'mal los!
Schöne Grüße (auch an den kleinen blauen Wicht)
Antonia Thien
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15
07.12.2005 15:19 |
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Boshamer
Haudegen
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Und ich könnte dafür Wetten abschließen, dass wir als Ordnungsbehörde das Thema im nächsten Jahr doch wieder auf dem Tisch haben, weil die Bau-und Veterinärbehörden sich nämlich für den Mehraufwand bedanken werden. Außerdem fallen da doch nicht unwesentlich Gebühren weg oder???
Übrigens: Der blaue Wicht ist wirklich gut
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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16
07.12.2005 15:33 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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..... und ich möchte fast wetten, dass der Drops noch lange nicht gelutscht ist, auch wenn es im Augenblick mal wieder so aussieht!!
Warum??
Weil ich mir gestern abend nach Feierarbend die mir freundlicherweise vom niedersächsischen Städtetag überandte Vorlage zur Änderung des Gaststättengesetzes angetan und in diesem Zusammenhang meinen Lieblingsgaststättenkommentar (Michel / Kienzle / Pauly) gfewälzt habe.
Denn ich wollte wissen, seit wann es Gaststättenkonzessionen und damit erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe gibt.
Und was lese ich in der Einleitung zum Kommentar (ab Seite 17): Alles das was wir hier diskutieren und erörtern ist im Laufe der Jahre immer wieder Tagesordnung gewesen. Und auch mit den Aufgabenverteilungen auf andere Behörden hat man sich wiederholt beschäftigt (S. 26 unten und 27 oben).
Wir sollten deshalb, wie auch schon wiederholt vorgeschlagen, unsere Wünsche und Begründungen hierfür sachlich darstellen und an die übergeordneten Stellen weiterleiten und alle auch unsere Möglichkeiten nutzen, dieses dem Land und dem Bund mitzuteilen (Stellungnahmen abgeben!!!! )
Aus diesem Grunde habe ich auch einen neuen "Thread" begonnen mit dem Thema "Gaststättenrecht 2006".
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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17
08.12.2005 12:58 |
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Birgit Mrugalla
Eroberer
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Hallo,
"...weil ich mir gestern abend nach Feierabend...". Dieser Kollege sollte als erster eine Prämie nach dem neuen TVÖD bekommen.
Ich möchte nicht provozieren
, ich finde aber tatsächlich eingie Bereiche überreguliert. Dazu gehört -mit Verlaub- auch das Gaststättenrecht, das Personenbeförderungsrecht hinsichtlich Taxen und Mietwagen und Titel IV der GewO.
Sicherlich mag es damals einen Grund dafür gegeben haben, das Gaststättenrecht aus der GewO herauszulösen und das GastG zu schaffen. Aber manchmal ändern sich Ansichten, Vorstellungen und politische sowie gesellschaftliche Werte und manches wird notwendig. Den Gewerbetreibenden und Gästen wird mehr (Eigen-)Verantwortung zugemutet und (auch durch die EU) plötzlich dreht sich das Rad rückwärts.
Als Gaststättensachbearbeiterin habe ich im wesentlichen Unterlagen gesammelt, gesichtet und zu Konzessionen verdichtet. In den meisten Fällen gab es nach der Konzessionierung nichts mehr zu tun. Bauliches wurde im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen durch die Bauaufsicht geprüft, gleiches galt für den Brandschutz und die Lebensmittelkontrolle.
Gestattungen fand ich zuletzt überflüssig wie ein Kropf. Mein größtes Problem ist/war der Lärm; insbesondere in der Außenbewirtschaftung. Wenn dieses Problem auf die Immissionsschutzbehörde verlagert oder anderswie (evtl. analog BiergartenVO) gelöst werden könnte, hätte ich mit dem Wegfall des GastG kein Problem.
Wenn dies der polische Wille sein soll, bitte schön.
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18
08.12.2005 16:45 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Zitat: |
Original von Birgit Mrugalla
In den meisten Fällen gab es nach der Konzessionierung nichts mehr zu tun. |
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Sie Glückliche!
Bei uns fängt zumeist danach die Arbeit an. Wiederkehrende Kontrollen gibt es nur durch die Lebensmittelüberwachung und die Gewerbebehörde. Bau- und brandschutzrechtlich wird nach Inbetriebnahme in der Regel nichts mehr kontrolliert.
Neidvolle Grüße aus Kamenz
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19
08.12.2005 17:48 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
nach Oberursel!
Das mit der Prämie finde ich Klasse und würde mich hierüber sicherlich auch sehr freuen.
Aber leider ist es auch so, dass man, will man sich wirklich mit dem Thema intensiv beschäftigen und nicht nur an- sondern zu Ende denken (mit allen Unwägbarkeiten, die man im Laufe zahlreicher Jahre Berufspraxis erfahren musste), dieses nicht vernünftig und konzentriert im Amt kann. Mir geht es aufgrund des umfangreichen Publikumsverkehrs, des sicherlich umfangreichen Rechtsgebietes (wie Kollege Wiesemeier "Männchen für vieles oder alles!") und der Vertretung des Fachbereichleiters halt so, dass ich u. U. dann halt auch mal zu Hause "dienstlich nachlese und nachdenke!".
So geht es aber nicht nur mir, sondern zahlreichen anderen Kollegen auch, wie Sie an den Veröffentlichungszeitpunkten feststellen können. (Also, kurz gesagt, ich bin kein Workaholic und auch nicht "arbeitsgeil"!)
Auch ich bin für Deregulierungen und mein Lieblingsausspruch in diesem Zusammehang ist der, dass der liebe Gott es über tausende von Jahren geschafft hat, die Menschen mit zehn Geboten auf dem richtigen Weg zu halten. Dann entdeckte ein Preusse "das Gesetze und Verordnungen machen" und schon ging es los und wuchert munter bis heute weiter.
Wie der Kollege Wiesemeier schon in seiner Stellungnahme zum Sonderforum "Änderung Gaststättengesetz" versucht hat, anhand einiger weniger Beispiele die jetzt bestehende und sich auch künftig ergebende Problematik darzustellen, kann und sollte eine Deregulierung dazu führen, dass es im Ergebnis auch wirklich zu einer Besserstellung für alle Beteiligten kommt. Was bringt es dem Nachbarn, wenn der Wirt in seiner Kneipe zwar für Ruhe sorgt, seine Gäste aber vor dem Lokal randalieren oder "in die Ecke pinkeln" oder aber die Sperrzeiten auf den Freiflächen nicht eingehalten werden, er aber keinen Ansprechpartner mehr hat?? Was bringt es dem Wirt, wenn er vor Betriebsbeginn zu zahlreichen einzelnen Behörden laufen muss, wo er sonst einen kompetenten Ansprechpartner hatte?? Oder was bringt es dem Gast, wenn der Wirt in seinem Betrieb "Gammelfleisch" verarbeitet, weil er die Grundkenntnisse des Lebensmittelrechts nicht wissen muss oder kann??
Dass Sie so wenig mit laufenden Gaststättenbetrieben zu tun haben, liegt m. E. auch daran, dass das Gaststättenrecht in diesem unseren Lande im Laufe der Zeit immer wieder durch Veränderungen an die Interessenlagen aller Beteiligten angepasst wurde. Ein übriges hat die Rechtsprechung dazu beigetragen, so dass m. E. das Gaststättenrecht in seiner Fassung bis zum 01.07.2005 ein gutes, in sich geschlossenes und vor allen Dingen für alle Beteiligten relativ leicht und gut nachvollziehbares "Gesetzeswerk" war. Dieses ist seit der Änderung vom 01.07.2005 leider nicht mehr der Fall und nicht nur ich, sondern auch viele Kollegen, die ihre Ängste und Befürchtungen äußern, machen dieses nicht, weil Ihnen langweilig ist, sondern weil man schon viel zu oft erleben musste, dass "Schnellschüsse" (weil modern und zeitaktuell) nach wenigen Jahren zurückgedreht und dann noch mit weiteren Regularien vollgestopft wurden.
Also nochmals, auch ich bin, wie viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls dafür, unnötige Regulierungen abzuschaffen, aber dann bitte mit Weitsicht und konsequent. Denn was bringt es, am 01.07.2005 die Beherbergungsbetriebe aus dem Gaststättengesetz zu streichen, aber bei den Planungen für künftige Gesetzesänderungen wieder als zum Gaststättengewerbe dazugehörig aufzunehmen?? Wer soll das noch verstehen und nachvollziehen können.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 08.12.2005 18:19.
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20
08.12.2005 18:16 |
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