Personalkonzessionen im GastG |
Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Personalkonzessionen im GastG |
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Hallo aus Raisdorf,
den Worten des Kollegen Kramer kann ich mich nur anschließen und sagen:
Ihr Wort in der Ministerien Gehörgänge
Was mich nur zweifeln lässt: in Vergangenheit haben wir nur wenig durchdachte Regelungen
im GastG erfahren
und seit wann ist die Meinung/Erfahrung der Praktiker gefragt.
Dennoch auf gutes Gelingen!!
Gruß
Manfred Milbrodt
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2
12.10.2005 10:08 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Ach was haben sie es gut schon das GewA 10 zu sehen. Mein Amtsleiter hält die Hefte immer lange zurück, weil er sie studieren will und doch nicht dazu kommt. Ich habe gerade mal Heft 8 erhalten.
Müssen wir uns dann denn überhaupt noch um die Räume kümmern oder ist dass dann nur noch Angelegenheit der Bauordnung und des Lebensmittelüberwachungsamtes? Ja und die Gebühren? Wir haben dann doch weniger Aufwand...Den Haushalt wird es freuen, wenn es so kommen sollte.
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3
12.10.2005 10:49 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Wir holen uns das GewArch immer gleich ab, kopieren uns raus, was uns interessieren könnte und lassen es dann in den Umlauf gehen, der dauert dann immer sowas um nen Monat. Die Kopien können wir dann in aller Ruhe lesen.
Soweit ich den Artikel in Erinnerung habe, kümmern wir uns dann garnicht mehr um die Räume. Mit der Baugenehmigung/Nutzungsänderung ist es dann getan. Da werden wir wohl, genauso wie die anderen Fachbehörden auch, noch angehört. Danach kann man bei Kontrollen nur noch schauen, ob sich was verändert hat, manche Betreiber ziehen ja mal schnell eine Wand hoch oder reißen eine nieder und dieses kann man dann wiederum nur zur Prüfung an die Bauaufsicht weiterleiten.
Die Gebühren werden dann sicherlich auch wieder runtergehen.
Ich bezweifel, dass wir in dem Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Wenn es wieder unter dem Deckmantel "Verwaltungsvereinfachung" erfolgt, wird uns das genauso unerwartet treffen wie die Änderung zum 01.07.2005 oder wurde da jemand angehört?
Meine Frage ist vielmehr die.... wenn es nur noch um die Person geht und es Raum unabhängig wird, kann dann jemand, der einmal eine Prüfung hinter sich hat, unbeschränkt viele Gaststätten aufmachen ohne jedesmal erneut geprüft zu werden?
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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4
12.10.2005 12:24 |
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René Land
Administrator
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Hallo zusammen,
angedacht ist nach meinem derzeitigen Kenntnisstand eine Personalkonzession, die ihre Rechtsgrundlage in der GewO finden wird.
Es ist davon auszugehen, dass eine solche Konzession bundesweite Gültigkeit besitzt und der Inhaber auch mehrere Gaststätten nebeneinander betreiben kann bzw. weitere neue Gaststätten eröffnen kann, ohne erneut eine Personalkonzession beantragen zu müssen.
Raum- und lagebezogene Voraussetzungen werden durch das Baurecht geprüft.
Wer sich den Gang der Gesetzgebung jedoch aufmerksam anschaut, wird feststellen, dass es auch in "letzter Minute" noch garvierende Änderungen in Gesetzesentwürfen geben kann (siehe nicht zuletzt Änderung des GastG zum 01.07.2005).
Ich denke wir sollten hier kühlen Kopf bewaren und einen heißen Draht zu unseren Fachministerien halten, um auf dem laufenden zu bleiben.
Nicht zuletzt lohnt sich sicherlich ab und zu ein Blick ins Forum.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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5
12.10.2005 13:17 |
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Boshamer
Haudegen
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Wie heißt es so schön?
Die Hoffnung stirbt zuletzt....
Ich glaube nicht, dass da wirklich etwas Produktives bei rum kommt.
Auf der amderen Seite verstehe ich auch nicht, warum gerade im Bereich Gaststättenrecht und Ladenschlussgesetz immer mehr Aufweichungen geplant sind.
Ich bin auch kein Freund von übermäßigen Reglementierungen und versuche auch, oft pragmatische Lösungsansätze durchzuführen, aber was mittlerweile "von oben" kommt macht mir schon ein bißchen Angst. Und das wir als Kommunen mit in die Entscheidungsprozesse der Herrschaften mit der unendlichen Weitsicht und Weisheit mit eingebunden werden glaube ich erst, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen
Einen schönen Resttag
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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7
12.10.2005 13:43 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
Wie Douglas Adams in seinem Buch "Per Anhalter durch die Galaxis" schon schrieb: KEINE PANIK!
Ich denke, dass der Aufschrei der Kommunen zur Änderung ab 01.07.2005 laut wie nie zuvor war und der BWM sich jetzt doch mal den Rat von Fachleuten holen wird.
Ich denke auch, dass wir über unsere Fachministerien Einfluss geltend machen sollten, wie Rene das geschrieben hat.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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8
12.10.2005 14:02 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
auch ich würde vereinfachte Wege für alle Beteiligten begrüssen, aber wie sagt ein bekanntes Forenmitglied so schön: der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weitsicht..........
Übrigens, der heiße Draht zu unserem Fachministerium erschöpfte sich zur jüngsten bekannten Novellierung darin, dass erst auf telefonische Nachfrage ein Erlaß auf den Weg gebracht worden ist mit dem Tenor: "Schaut ´mal in das neue Gesetz zum
Bürokratieabbau und Deregulierung", also Informationen wie immer, d.h friß Vogel oder ....
bis auf seitenweise abstrakte, wenig für die Praxis hilfreiche, Ergüsse über Sportwetten (soll´s wohl doch geben, Herr Wiesemeier).
So ähnlich wird es dann wohl auch für den erneuten Bürokratieabbau dann in der GewO sein.
Ach ja, vieleicht denkt auch jemand bei der Neugestaltung der Personalkonzession an die "fliegenden" Gastronomen
(im Reisegewerbe), die z.Zt wie Pilze aus dem Boden schiessen.
Gruß
Manfred Milbrodt
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9
12.10.2005 14:17 |
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René Land
Administrator
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Fachministerien in die Pflicht nehmen |
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Hallo noch einmal,
das Thema erregt erwartungsgemäß die Gemüter mehr als durchschnittlich
Ich denke jedoch, dass es wenig zweckdienlich sein wird, wenn sich die Praktiker des Gewerberechts hier im Forum über die Vor- und Nachteile einer wie auch immer gearteten Deregulierung den Kopf zerbrechen, ohne die dafür verantwortlichen Stellen mit einzubeziehen.
Die Fachministerien sind für uns diese Ansprechpartner.
Ich kann die Verbitterung mancher Kollegen verstehen, die im Vorfeld/Nachgang der Gesetzesänderung vom 01.07.2005 mehr oder weniger durch diese Ansprechpartner allein gelassen wurden, weiß aber auch, dass dies nicht in allen Bundesländern der Fall war.
Über die Internet-Seite der Landesregierung Sachsen-Anhalt erreicht man eine Pressemitteilung über die Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz vom 09/10. Juni 2005 in Wörlitz. Hier findet man neben Vorschlägen zur Regelung des Ladenschlusses auch die Quelle, für die im Einstiegsbeitrag genannte Personalkonzession im Gaststättenrecht.
Es ist somit unschwer erkennbar, dass die Wirtschaftsministerien der Länder einen direkten Einfluss auf die beabsichtigte Deregulierung haben/hatten.
Da ich jedoch annehme, dass die Kollegen aus den Ministerien (noch)
nicht alle in diesem Forum mitlesen, kann ich nur empfehlen, dass Gewerberechts-Praktiker ihre Vorschläge und Bedenken über den Dienstweg an ihr zuständiges Fachministerium weiterleiten.
Ich denke - wie Jörg schon bemerkte - dass man auch in den Fachministerien aus der aktuellen Problematik (Änderung GastG vom 01.07.2005) gelernt hat.
Vielleicht macht es in diesem Zusammenhang Sinn, wenn sich alle betroffenen Forenteilnehmer einmal Gedanken zu möglichen Vorschlägen/Bedenken machen und wir diese in einem Thema zusammenfassen.
Ich könnte mir in der Tat vorstellen, dass man mit einer solchen "überregional" abgestimmten Vorschlagsliste, die dann von den Kollegen für ihre jeweiligen Anfragen/Hinweise an das Ministerium genutzt werden kann, eine positive Bewegung in die beabsichtigte Deregulierung bekommt.
Viele Grüße aus dem Spreewald
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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10
12.10.2005 17:22 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Fachministerien in die Pflicht nehmen |
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Bzgl. der evtl. Personenerlaubnis in der GewO will ich hier mal ein paar Fragen in das Forum werfen, um Probleme zu verdeutlichen:
- Ein Imbissbetrieb stinkt. Auflage von mir in die Personenerlaubnis oder Sache des Bauamtes?
- Pipimachen um die Ecke, weil zuwenig oder keine Toiletten vorhanden sind. Die Beschwerden laufen bei uns auf. Zuständig aber Bauamt?
- Lärm durch überlaute Musik. Bauamt, weil die Immissionen im Baurecht mitgeprüft werden sollen? Wir, weil der Wirt verantwortlich ist?
- Wird die Erlaubnis von vornherein eingeschränkt, z. B. Trinkhalle, Imbiss, Schankwirtschaft, Schank- und Speisewirtschaft oder gibt es eine generelle Gaststättenerlaubnis?
Ich denke, wir sollten uns alle zusammen Gedanken darum machen und diese - wie Rene das vorgeschlagen hat - an die Ministerien weitergeben. Wir sind diejenigen, die alles an den Mann/die Frau bringen müssen. Wir sollten deshalb auch versuchen, daran mitzuarbeiten.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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13.10.2005 15:12 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Fachministerien in die Pflicht nehmen |
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Hallo Kollege Wiesemeier,
das sind ganz schäbige Fragen
, das Problem ist nur, sie betreffen uns in der aller Regel doch schon, denn wo ruft der Bürger an wenn nicht beim Ordnungsamt. Ich teile Ihre Auffassung, dass wir die Problematik an das Ministerium weitergeben und "unsere Stimme erheben".
Trotzdem sehe ich hier auch Probleme in der Struktur der Städte (Hamm ist nicht Kierspe!!!). Ich hoffe, es gelingt uns, eine einheitliche Linie herein zu bringen, denn gerade bei uns "kleinen" Städten spielt neben der Gesetzesproblematik auch die Politik eine nicht unwesentliche Rolle. Im Moment klinschen wir uns mit dem Rat um die Errichtung eines Eventcenters (Spielhallen, Mexikanisches Restaurant etc.) und da gehen die Meinungen meilenweit auseinander...
Aber ich bleibe dabei und sehe es sportlich.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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13.10.2005 15:18 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Fachministerien in die Pflicht nehmen |
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Lieber Kollege!
Na ja, Hamm ist halt der Nabel der Welt!
Aber mal Spass beiseite:
Bislang können wir hier noch recht gut trennen, ob es ein baurechtliches Problem oder ein gaststättenrechtliches ist.
Meine kleinen Problemchen sollen auch nur zum Nachdenken anregen:
Was wäre wenn?
Die Antworten oder Fragen dann hier ins Forum.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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13.10.2005 15:27 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
wie wäre es, um den Gedanken von Herrn Land aufzunehmen und wie von Herrn Wiesemeier skizziert,
unsere Anregungen in einer neuen Forenliste „vernünftig“ (Aufgabe an den Webmaster) zusammen zu tragen,
um so zu sehen wo
a) bei allen „der Hase im Peffer liegt“ und
b) eine hinreichend begründete, zur Weitereichung an die Ministerien der verschiedenen
Bundesländer, Aufstellung zu erhalten?
Dies könnte doch die Wirksamkeit der Anregungen unterstützen, wenn sie quasi aus
verschiedenen Bundesländern "deckungsgleich" eingebracht werden.
Wie gesagt, nur so ein Gedanke!
Gruß
Manfred Milbrodt
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13.10.2005 16:04 |
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dieter.muenchrath
Mitglied
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RE: Personalkonzessionen im GastG |
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Hallo aus Frechen,
ich halte die Regelungen zum 01.07.2005 und auch die angedachten neuen Änderungen nicht für praxisnah und sogar für gefährlich.
Zum Inhaber:
Weg mit der grundsätzlichen Prüfung, da dies nur in extrem seltenen Ausnahmefällen, die sich im Promillebreich bewegen zu Hinderungsgründen führt, nur riesigen Aufwand für den Antragsteller bedeutet und auch Bearbeitungszeit kostet, aber wie gesagt praktisch nie etwas in der Sache bringt. Die extrem wenigen Fälle lassen sich auch über die allgemeinen Untersa-gungsregelungen in den Griff bekommen. Wir hätten dann auch eine Gleichstellung mit den jetzt erlaubnisfreien Betrieben.
Einzige Personenanforderung sollte die Unterrichtung nach den Bundesinfektionsschutzgesetz und die IHK-Unterrichtung sein.
Zum Betrieb:
Wiedereinführung/Beibehaltung der Erlaubnispflicht für alle Gastronomiebetriebe und auch Wiederaufnahme der Beherbergungsbetriebe.
Bei den Beherbergungsbetrieben wird dies sonst mittelfristig Zustände wie in anderen Staaten zu den entsprechend lebensgefährlichen Zuständen führen, die wir zu genüge aus den Medien kennen.
Durch den Wegfall der Erlaubnispflicht bei den Gaststättenbetrieben zum 01.07.05 verhält es sich ebenso. Gerade für die oft unprofessionell geführte Schnellgastronomie wäre die IHK-Unterrichtung unbedingt erforderlich.
Problematisch ist und bleiben die Immissonen, die Gäste- und Nachbarschaftssicherheit und nicht zuletzt die Lebensmittelhygiene. Baurechtlich hat man dies früher nie in den Griff be-kommen und wird dies zukünftig erst recht nicht.
Spätestens, wenn es zu einer Personalkonzessionsregelung kommen sollte, werden sich die Ordnungsbehörden aus dem Bereich fast vollkommen zurückziehen. Sicherlich will man Gäste und Nachbarschaft nicht bewußt im Regen stehen lassen aber die Notwendigkeit zur Personaleinsparung wird dazu zwingen.
Es sollte deshalb bei einer Prüfung und Konzessionierung des Objektes und der Betriebsum-stände bleiben.
Über den Wegfall oder die Verringerung der Gebühren zur "Wirtschaftsförderung" lässt sich ja noch diskutieren.
Gruß aus Frechen
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von dieter.muenchrath: 14.10.2005 08:35.
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16
13.10.2005 16:05 |
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webmaster
Administrator
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Sammlung aller Probleme |
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Hallo zusammen,
wir werden uns mal über's Wochenende etwas einfallen lassen, damit wir die angesprochene Problemliste übersichtlich einbauen können.
Es wird dafür vermutlich einen separaten Thread geben, in dem ihr alle Probleme posten könnt. Außerdem wird es eine Liste geben, in dem unser Team alle Probleme zusammenstellt. Da brauchen wir ggf. auch mal Formulierungshilfe von euch.
Viele Grüße
webmaster
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17
13.10.2005 23:00 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Aber gerne doch!!!!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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18
14.10.2005 07:34 |
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