Thema: Warenautomaten 24/7 |
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Hallo,
wir haben eine Anfrage eines Interessenten, der einige Warenautomaten (1x Softgetränke, 1x Snacks, 1x Heißgetränke, 1x Lebensmittel) nebeneinander aufstellen will. Dabei sollten die Automaten draußen stehen, d.h. zur Straße/Gehweg hin bedient werden (also von außen). (Ob die Straße oder der Gehweg dann öffentliche Fläche sein wird, sei mal dahingestellt)
Der Interessent will wissen, ob er die Automaten dann auch sonntags betreiben darf. Nach unserem Hessischen Ladenöffnungsgesetz würde ich in diesem Falle die "Verkaufsstelle" verneinen, weil es kein Laden i.S. des Gesetzes ist, oder? Und wie sieht es mit dem Feiertagsgesetz aus?
Ist jemand aus Hessen hier, der mir dazu eine Einschätzung geben kann oder gibt es jemanden, der etwas Ähnliches auf dem Tisch hat/hatte?
Viele Grüße aus dem Taunus
Birgit Mrugalla
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Thema: Marktprivilegien in der heutigen Zeit |
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Gute Frage! Mir erschließt sich der Sinn der Festsetzung auch nicht auf Anhieb. Die Gewerbeordnung ist genau so uralt wie das Personenbeförderungsgesetz.
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Thema: Mischmasch möglich? |
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Hallo,
einem Imbissbetreiber wurde eine Gaststättenkonzession erteilt, weil der Alkoholausschank betrieben wird.Seine Gewerbeanmeldung lautet "Schank und Speisewirtschaft mit Alkoholausschank". Nunmehr möchte ein Kumpel des Betreibers dort selbständig mitarbeiten; es soll quasi eine GbR gegründet werden. Der Kumpel möchte jedoch das Gewerbe anzeigen als "Schank- und Speisewirtschaft ohne Alkoholausschank", um die Erlaubnispflicht zu umgehen.
M. E. geht dies nicht. Die Betreiber müssen sich einigen, ob der Betrieb mit oder ohne Alkoholausschank geführt werden soll. Sehen Sie das auch so?
Vielen Dank!
Birgit Mrugalla
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Thema: Warenarten nach § 67 GewO |
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Guten Morgen aus Oberursel (Taunus),
scheinbar ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz in einem anderen Gesetz aufgegangen. Trotzdem wurde wohl § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht geändert. Bedeutet das, dass immer noch die Definition von "Lebensmitteln" des außer Kraft getretenen § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gilt oder hat jemand vergessen, die GewO entsprechend zu ändern oder verstehe ich gerade gar nichts mehr?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und sonnige Grüße
Birgit Mrugalla
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Thema: Musterbescheid Untersagung Flatrate-Parties |
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Guten Tag aus Oberursel,
hat jemand schon mal eine Verfügung zur Untersagung einer Flatrate-Party gefertigt? Ich könnte gerade eine gebrauchen und wäre für ein Muster dankbar.
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Toilettenanforderungen Kleinbetriebe |
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Hallo,
jetzt habe ich das gleiche Problem. Ein Delikatessengeschäftchen möchte 3 Tische á 3 Stühle stellen und Mittagstisch (Käse und Wein) anbieten. Es soll (und kann - baulich bedingt) nur eine Gästetoilette für Männlein und Weiblein (gemeinsam) geben. Personaltoilette ist vorhanden.
Bisher haben wir immer auf mindestens 2 Gästetoiletten bestanden. Jetzt neige ich dazu nachzugeben, weil ich das Problem des Ladeninhabers nachvollziehen kann. Käse und Wein paßt einfach gut zusammen. Das Hauptgeschäft wird mittags gemacht und es handelt sich mehr um ein Ladengeschäft als um eine "Gaststätte".
Was meint Ihr?
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Ostermarkt |
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Guten Morgen aus Oberursel,
da ist der Weihnachtsstreß noch nicht rum und schon wird man mit Ostermarktwünschen bombardiert. 15 Hobbykünstler möchten am Sonntag, 01.04.2007 einen Ostermarkt im Foyer unserer Stadthalle veranstalten und fragen an, ob eine gewerberechtliche Festsetzung notwendig ist.
M. E. liegen die Voraussetzungen für eine Marktfestsetzung nicht vor, weil es sich nicht um gewerbliche Anbieter handelt. Kann die Veranstaltung trotzdem als Privatmarkt (Künstler) an einem Sonntag (nicht verkaufsoffen) durchgeführt werden und in welcher Form finden in anderen Städten die "Osterbasare" statt?
Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Weinausschank auf Wochenmarkt |
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Vielen Dank für Ihre Antworten. In der Zwischenzeit habe ich auch die Kommentare gewälzt und denke auch, dass nur die Erlaubnis nach § 2 GastG in Betracht kommt.
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Thema: Weinausschank auf Wochenmarkt |
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Hallo aus Oberursel,
ein Winzer aus Rheinhessen möchte sich auf unserem festgesetzten Wochenmarkt mit Produkten aus eigenem Anbau (Kürbisse, Wein, Traubensaft) präsentieren. Er beabsichtigt auch den Weinausschank gegen Entgelt. Bisher gab es auf unserem Wochenmarkt keinen Alkoholausschank. Wir denken, dieser Winzer bringt gute Ideen mit und wir möchten ihn gerne für unseren Wochenmarkt gewinnen.
Meine Frage ist aber:
Wie konzessioniere ich das? Hat jemand Erfahrungen damit?
Danke und Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Fliegende Händler auf Volksfest |
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Vielen Dank
für Ihre hilfreichen Antworten.
Meine Kollegin nebenan, die sich mit Taxen und Mietwagen (Personenbeförderungsrecht) beschäftigt, ist schon ganz neidisch und fragt sich, ob ihr Themenbereich auch in dieses Forum paßt.
Wie sehen Sie das?
Zu dem "Hausrecht" habe ich noch eine Nachfrage. Hat der Veranstalter eines festgesetzten Marktes auch Anspruch auf eine Vergütung von Gewerbetreibenden, die im Festgebiet öffentliche Fläche qua Sondernutzungserlaubnis (auch) während der Veranstaltung beanspruchen (z. B. Außenbewirtschaftung oder Warenauslagen auf öffentlicher Fläche)? Unser Bund der Selbständigen regt sich immer über einige Gewerbetreibende auf, die nicht Mitglied dieses Bundes sind und keinen Beitrag leisten aber davon profitieren, wenn der Bund Jahrmärkte veranstaltet und verkaufsoffene Sonntage beantragt.
Fragen über Fragen!
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Fliegende Händler auf Volksfest |
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Guten Morgen aus Oberursel,
während unseres Altstadtfestes, das dem Veranstalter als Volksfest festgesetzt wurde, schleichen sich immer wieder mobile Brezelverkäufer (mit Korb oder Bollerwagen) und Luftballonverkäufer ins Festgebiet. Den Veranstalter des Festes ärgert dies natürlich, weil er von diesen Personen keine Vergütung (Standgebühren) erhält.
Zusätzlich will eine Werbeagentur auf diesem Fest Werbung für einen auswärtigen Handwerksbetrieb machen und will zu diesem Zweck Damen ins Festgebiet schicken, die eine kleine Süßigkeit mit einem Werbeflyer des Handwerkers verteilen sollen. Auch das ärgert den Veranstalter.
Kann uns jemand einen Tipp geben, wie und ob wir dagegen vorgehen können? Sollte dieses Thema bereits an anderer Stelle diskutiert worden sein, danke ich für einen Hinweis.
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Softeismaschine - Gastronomie oder Einzelhandel ? |
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Hm,
m. E. findet bei dem Verkauf durch das Fenster kein Verzehr an Ort und Stelle statt. Somit besteht keine Speisewirtschaft und der Betrieb unterliegt damit nicht der SperrzeitVO, sondern dem Ladenschlussgesetz, oder?
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Thema: Gestattung für einen Getränkestand außerhalb des Festbereichs |
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Hm liebe Kollegin,
das Problem, dass in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass andere Anbieter dem Beispiel folgen und mit ähnlichen Anträgen an die Stadt herantreten werden, wenn eine Gestattung erteilt wird, werden Sie/wir auch haben, wenn überhaupt keine Erlaubnis mehr erforderlich wird. Die organisatorischen und vor allem sicherheitsrechtlichen Aspekte verlangen zwar eine Begrenzung, dies müssen wir dann aber anders lösen. Und wie bereits von einem anderen Kollegen erwähnt, kann der Ausschankwillige bei Ablehnung einer Gestattung nach § 12 GastG sofort die (befristete) Erlaubnis nach § 2 GastG beantragen.
Aber, ich geb´s ja zu. Sie haben sich mit Ihrem Beitrag ganz doll Mühe gemacht. Der ist auch richtig gut.
Aber der Kollege aus Ingolstadt, der is auch rischdisch gut, wie wir Hessen sagen!!
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Thema: Gestattung für einen Getränkestand außerhalb des Festbereichs |
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Da isser wieder,
der Kollege aus Ingolstadt mit den Super-Antworten. Einfach klasse! Dem ist - auch unter dem Aspekt, dass derjenige, der keinen Alkohol ausschenkt, an diesem Ort überhaupt keine Erlaubnis benötigt -
nichts hinzuzufügen.
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Faschingsumzüge |
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Lieber Kollege und
nach Ingolstadt!
Ihre Antwort ist ein Traum! Damit haben Sie sich Ihren Feierabend auch wohlverdient.
Vielen Dank dafür
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Liebe Grüße und
Birgit Mrugalla
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Thema: Faschingsumzüge |
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Hallo aus Oberursel,
mich würde mal interessieren, wie in anderen Städten, in denen ein Faschingsumzug stattfindet, die Vergabe der Standplätze für die Standbetreiber (meist nur Speisen und Getränke) entlang der Zugstrecke organisiert wird.
Bei uns möchte der Zugausschuss, der auch Veranstalter unseres Faschingsumzuges ist, von seiner Veranstaltung profitieren und Einfluss auf die Vergabe der Standbetreiber haben und möglicherweise auch eine Gebühr von den zahlreichen Würstchen-, Brezel-, Getränkehändlern verlangen. Er dachte an eine Festsetzung nach der GewO. M. E. liegen die Voraussetzungen für eine Festsetzung jedoch nicht vor, so dass diese Möglichkeit ausscheidet.
Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt?
Werden für Brezelverkäufer, die mit einem Korb entlang der Zugstrecke ihre Brezeln verkaufen, Erlaubnisse in irgendeiner Form erteilt? (evtl. § 55a GewO)?
Gruß
Birgit Mrugalla
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Thema: Alkoholkonsum von Jugendlichen |
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Guten Morgen aus Oberursel,
bei uns machen wir die Jugendschutzkontrollen nicht selbst; zumindest nicht ohne Polizei. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Jugendschutzgesetz (§ 2) haben die Polizeibehörden die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu überwachen. Die Jugendämter können beteiligt werden. Damit ist ganz klar die Zuständigkeit der (grünen) Polizei gegeben.
Sicherlich ist es sinnvoll, wenn die Kontrollen gemeinsam mit Ordnungsamt und Polizei stattfinden, denn dummerweise ist nach der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz der Gemeindevorstand/Magistrat für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz zuständig.
=> Kollege aus Wesseling:
Ich denke, für NRW gibt es gleichfalls ein Ausführungsgesetz und eine VO über die Zuständigkeiten nach dem Jugedschutzgesetz.
Gruß aus Oberursel
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Thema: Erlaubnisfreie Gaststätten |
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Hallo,
zunächst finde ich es nicht verwerflich, wenn der Knabe seine Unterlagen nicht vervollständigt hat.(Die Kosten für den Verwaltungsaufwand bis dahin hätte ich ihm übrigens in Rechnung gestellt.)
Vielleicht wußte er ja, dass sich das GastG ändert und wollte die Kosten sparen?
Und wenn die Kollegen der LMÜ sagen, der Knabe habe schon mehrfach Gaststätten betrieben und kurze Zeit später wieder geschlossen, dann finde ich das auch noch nicht verwerflich.
Hat die LMÜ nichts Konkreteres vorzubringen? Wer hat denn die Gaststätten bisher konzessioniert? Da würde ich nachfragen und wenn es Anlass zur Besorgnis gibt, würde ich nach § 38 II GewO ein Führungszeugnis und/oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangen.
Viele Grüße
Birgit Mrugalla
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