Aberkennung der Zulassung Immobilienmakler nach §34c
Hallo,
folgendes Problem:
Immobilienmakler hat uns ein Haus verkauft. Im nachhinein haben wir im Fußboden Feuchtigkeitsschäden festgestellt. Dem Makler waren diese nachweislich bekannt(haben durch Zufall einen vorherigen Interessenten kennengelernt, der den Makler darauf hingewiesen hat). Rechtlich kommen wir nur durch Nachweis dieses Wissens der Alteigentümer zu einer Minderung des Kaufpreises. Makler hat Zulassung nach §34c GewO. Kann ihm durch mangelnde Beratung diese aberkannt werden?
Was gibt es für Erfahrungen?
Gruß
Micha.
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