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» Aberkennung der Zulassung Immobilienmakler nach §34c «

[quote] Makler hat Zulassung nach §34c GewO. Kann ihm durch mangelnde Beratung diese aberkannt werden?
[/quote]

Die Gründe für einen Erlaubniswiderruf finden Sie im gleichen Gesetz: § 34c Abs. 2 GewO. Da steht nichts von mangelnder Beratung.

Ihr Problem ist derzeit zivilrechtlicher Natur. Von daher sollten Sie sich an einen geeigneten Anwalt wenden.



Gepostet am 19.09.2007 um 08:24 von:
Benutzer: 4X4
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