Umschreibung 34c |
PaPo
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Hallo und guten Morgen,
da ich ziemlich neu im Gewerberecht bin, habe ich nicht wirklich Ahnung, ob es eine Umschreibung für die Erlaubnis nach § 34c GewO überhaupt gibt.
Ein Bürger hat die personenbezogene Erlaubnis und hat nun eine Limited gegründet.
Er hat den Antrag für §34c ausgefüllt und möchte nun die Rechnung nicht begleichen. Plötzlich möchte er nur eine Umschreibung auf die juristische Person.
Geht das ? Gibts das ? Und was kostet das dann? Finde auch im Gebührenverzeichnis nichts darüber.
Viele Grüße
__________________ Credendo Vides
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1
04.09.2007 08:16 |
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Solon
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TinoHST
Tripel-As
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rn
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Erlaubnisinhaber ist immer der Gewerbetreibende, d.h. in Ihren Fall, dass die Ltd. eine Erlaubnis beantragen muss, mit der Konsequenz, dass diese auch die vollen Kosten zu tragen hat. Möglicherweise sieht aber Ihre GewerbekostenVO eine entsprechende Regelung vor.
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
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2
04.09.2007 09:50 |
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Solon
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Stadt Kassel*Fricke
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und
aus der documenta-Stadt Kassel!
Stimme meinem Kollegen aus Stralsund völlig zu.
Wenn ein Kunde zu mir kommt, nehme ich gern den Führerschein als Vergleichsobjekt:
Genau wie der Führerschein ist die Erlaubnis auf Lebenszeit gültig und gilt immerhin bundesweit. Sie kann (wie der Führerschein) widerrufen werden, wenn man sich nicht ordentlich führt/fährt.
Beide werden auch nicht ungültig, wenn man das Gewerbe anmeldet, wieder abmeldet und wieder anmeldet (das Fahrzeug -vorübergehend- abmeldet) und man kann die Erlaubnis/den Führerschein auch nicht auf eine andere Person (egeal ob natürlich oder juristisch) umschreiben.
Das Beispiel kommt bei den Leuten immer sehr gut an.
Viele Grüße aus dem wolkenverhangenen Kassel.
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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3
04.09.2007 10:25 |
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PaPo
Mitglied
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Da danke ich sehr und freue mich, dass ich mit meiner Vermutung richtig lag.
Viele Grüße aus der Pfalz
__________________ Credendo Vides
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4
04.09.2007 11:13 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Hi,
die Kollegen haben natürlich Recht. Eine Umschreibung gibt es nicht. Wir bieten den Antragstellern - wie im geschilderten Fall allerdings ein Bonbon. Verzichten sie nämlich auf die alte Erlaubnis und sind die Personen auf deren Zuverlässigkeit des ankommt, identisch, gibt es bei uns "Rabatt" auf die Gebühr. Lässt sich über den "Nutzen für den Kostenschuldner" im Verwaltungskostengesetz begründen.
@ PaPo: Schönen Gruß an Ihren Kunden, wer erst Fakten schafft und sich hinterher erkundigt, ist selbst Schuld, zumal, wenn es um die Ltd. geht!
Gruß aus Wetzlar
Frank Schuster
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5
05.09.2007 12:13 |
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PaPo
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Tausend Dank! Die Idee ist aber nicht mal auf seinem Mist gewachsen, sondern wurde ihm auch noch von einem Juristen einer Behörde mitgeteilt. Sachen gibts...
__________________ Credendo Vides
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6
05.09.2007 12:44 |
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