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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Eintragungen im Gewerbezentralregister » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Eintragungen im Gewerbezentralregister 2 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,002 Bewertungen - Durchschnitt: 9,00
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Eintragungen im Gewerbezentralregister

Hallo zusammen,

eine Frau W. spricht hier vor und möchte Tupperware und andere Sachen im Rahmen des Reisegewerbes anbieten und durch die Gegend ziehen. Wir haben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister verlangt und sind erstaunt, dass hier jetzt folgende Eíntragung vorhanden ist:

"Entscheidung vom 23.09.2004
Geschäftsnummer: 2 OWi....
AG A....
Rechtskräftig seit 20.12.2004, veröffentlicht 1.3.2005
Geldbuße: 750 EURO

Vorsätzliche fehlende Mitwirkung bei einer Betriebsprüfung. Angewandte Bußgeldvorschriften: SGB III § 404 Abs. 2 Nr. 17"

Frau W. hat bei der Anmeldung kein Wort über diese Eintragung erwähnt. Reicht das jetzt, um ihr die RGK zu versagen? Kopfkratz

Danke im voraus. anbeten

Gruß Boshamer

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1 18.10.2005 14:16 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Kenning   Zeige Kenning auf Karte Kenning ist männlich
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Hallo Herr Boshammer!

Vielleicht ist es sinnvoll, sich die Akte von der Staatsanwaltschaft anzuschauen und diese dann durchzustöbern. Gegebenenfalls könnte man dann die RGK befristen oder gar abzulehnen. Immerhin hat die gute Frau bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht!

Soweit ich weiß, wird Tupperware auch nur auf diesen schnuckeligen Kaffekränzchen Ausschank vertrieben.

Besten Gruß,
Kenning
2 18.10.2005 14:54 Kenning ist offline E-Mail an Kenning senden Beiträge von Kenning suchen
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Manfred Milbrodt
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RE: Eintragungen im Gewerbezentralregister

Hallo aus Raisdorf,

bitte nicht alle über mich herfallen,aber ich sag es einmal provokant:
die Großen lässt man laufen (millionenschwerer Mannesmann-Prozess, Tenor: betriebsbedingte Abläufe nicht "richtig erkannt"Augenzwinkern ,
und ... die "kleine Wurst wird von uns verhaftet".
Ich weiß, Äpfel und Birnen.......

So, nun ´mal Ernst, die Idee, Einsicht in die Akte der Staatsanwaltschaft zu nehmen, ist sicherlich
hilfreich, um so zu erfahren, wie schwerwiegend die Verurteilung für die Erteilung die RGWK Einfluss nehmen muss.
Hierbei ist zu beachten, dass die evtl. Versagung der Erteilung der RGWK auf eine Zukunftsprognose
- wie im 35-Verfahren - gestützt werden muss, also, ist diese Verurteilung so schwerwiegend, dass künftig gesehen, die Ausstellung der RGWK zwingend ausgeschlossen werden muss.

Gruß
Manfred Milbrodt

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Manfred Milbrodt: 18.10.2005 18:52.

3 18.10.2005 18:50
Yvonne Schellnock   Zeige Yvonne Schellnock auf Karte Yvonne Schellnock ist weiblich
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Guten Morgen aus der eiskalten Niederlausitz !

Ich hatte auch schon so einen Fall, allerdings war die Auskunft in Steuersachen nicht positiv (Erklärungspflicht nicht eingehalten, Zahlungen unregelmäßig).
Habe aus diesem Grund die RGK befristet.

Ich würde auf jeden Fall die Akte anfordern, um abschätzen zu können, ob eine Ablehnung des Antrages erfolgen muss oder eine Befristung der RGK ausreicht.
4 19.10.2005 08:23 Yvonne Schellnock ist offline Beiträge von Yvonne Schellnock suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,

bei einer Kontrolle des Arbeitsamtes (früher) oder der FKS (heute) hat die Dame nicht die erforderlichen Unterlagen vorgelegt bzw. die erforderlichen Auskünfte nicht erteilt. Dafür hat Sie bezahlt.

Ich würde da keinen Halas raus machen und die RGK erteilen ohne wenn und aber.

Ein Verstoß dieser Größenordnung reicht noch nicht für gravierende Maßnahmen aus.

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Jörg Wiesemeier
5 20.10.2005 09:10 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Moin aus Kierspe.

Ich bedanke mich herzlich für die Tipps und Tricks.

Einen schönen Tag noch

Boshamer

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6 20.10.2005 09:27 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Guten Morgen und verregnete Grüße aus Kierspe,

gestern kam das Führungszeugnis der guten Dame und das hat mich dann doch wieder ins Grübeln gebracht:

"AG H... Aktenzeichen....

Verurteilung am 06.06.2005, rechtskräftig seit 24.06.2005
Tatbezeichnung: Umsatzsteuerverkürzung in 4 Fällen . Datum der Tat: 31.05.2004
Angewandte Vorschriften: STGB § 25 I, § 15, § 53,
AO § 369, § 370 I Nr. 2, USTG § 18
Geldstraße: 50 Tagessätze zu je 15 EURO."

Auch hiervon hat uns die gute Dame nichts berichtet, sie hatte nur mal nachgefragt, ob man eine Reisegewerbekarte auch bekommen würde, wenn etwas im Führungszeugnis oder GZR steht, natürlich rein hypothetisch.

Wir werden jetzt dann doch mal die Akten anfordern Kopfkratz

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7 21.10.2005 10:03 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Hej aus Hamm,

50 Tagessätze ist schon gesalzen, da würde ich auch ins Grübeln kommen.

Umsatzsteuerhinterziehung kann nur aus dem Zusammenhang mit einer gewerbelichen Tätigkeit kommen.

Es könnte - wenn die Akte das hergibt - zu einer Versagung reichen.

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Jörg Wiesemeier
8 21.10.2005 12:34 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Wir werden mal gucken und ich werde berichten.

Ein schönes Wochenende.

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9 21.10.2005 12:38 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Also ich finde 50 Tagessätze jetzt nicht so dramatisch, aber es ist und bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. Akte kommen lassen und schauen, mehr kann man dazu kaum sagen.

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10 27.10.2005 07:54 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
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Moin aus Kierspe,

so, die Akten haben wir gesichtet. Meine Vertreterin hat vorher bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet und ein bißchen recherchiert. Dabei ist heraus gekommen, dass die gute Dame zusammen mit ihrem Mann einer Betriebsprüfung nicht zugestimmt hat und dann beim FA auch noch falsche Angaben gemacht hat. Damals waren beide gesamtschuldnerisch tätig. Die Ehe ist mittlerweile kaputt traurig und sie will ein "neues Leben" anfangen.

Wir sind jetzt zu dem Schluss gekommen, ihr eine RGK auszustellen und das damals federführende (und auch jetzt noch zuständige) Finanzamt darüber zu informieren. Dann sollen die wieder, wenn sie wollen, eine Betriebsprüfung machen.

Ansonsten kann man heute das Leben nur im Suff ertragen Suff

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11 11.11.2005 10:13 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Liebe Kollegen,

ein freundliches Moin aus Neckarsulm. Bin gerade auf dieses ältere Thema gestoßen und habe die Beiträge so verstanden, dass Tupperware-Veranstaltungen als Reisegewerbe betrachtet werden. Ich dachte eigentlich, dass diese Tätigkeit wegen der vorangegangenen Bestellung als stehendes Gewerbe einzuordnen ist. Liege ich falsch ?? Über ein paar Rückmeldungen, wie dies anderswo gesehen wird, würde sich der Gewerbebeatle im Neckarsulmer Rathaus freuen.

Grüße
Jürgen Rixinger

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12 05.07.2007 08:57 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo Kollege Rixinger,

Sie liegen vollkommen richtig.
In der Regel erfolgt die Veranstaltung sog. Tupperware-Parties nach vorhergehender Bestellung (durch den Gastgeber). Insofern greift Titel III GewO hier nicht.

Freundliche Grüße

R. Land

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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
13 05.07.2007 10:11 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Sie haben Recht. Diese typischen Tupperware-Veranstaltungen sind kein Reisegewerbe. Weiteres siehe auch hier.

Wobei es aber durchaus nicht ausgeschlossen sein kann, dass Tupperware hin und wieder außerhalb dieser typischen Veranstaltungen im Reisegewerbe vertrieben wird und somit eine entsprechende Reisegewerbekarte benötigt wird.

Viele Grüße
J. Neu
14 05.07.2007 10:13 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
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Pech ... zu langsam. Aber ok. Admins sollten halt immer etwas schneller sein als der Normaluser


Viele Grüße
J. Neu
15 05.07.2007 10:16 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Sofern es tatsächlich auch einen solchen atypischen Tuppervertrieb gibt, was mir bisher nicht bekannt war, dürfte es sich vorliegend um einen solchen (der dann als Reisegewerbe stattfindet) gehandelt haben. Damit ist die vorübergehende Unklarheit beseitigt, vielmals Danke für die Rückmeldungen.

Grüße aus Neckarsulm
Jürgen Rixinger

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16 05.07.2007 10:44 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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