Rechtssicherheit durch Glücksspielaufsicht |
UAVD ev
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Rechtssicherheit durch Glücksspielaufsicht |
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Ihre Meinungen sind uns wichtig!
Auch dieses Forum ist ein Spiegelbild der heutigen Rechtsunsicherheit im Bereich des automatisierten Glücksspiels. Die hier gesammelten umfassenden Diskussionen, von Personen mit ihren unterschiedlichsten Zielsetzungen, machen deutlich, dass der „Vollzugsapparat“ bei der heutigen Vielfalt des Glücksspielangebots, in Verbindung mit dem technisch Machbaren, scheinbar überfordert ist.
Wir meinen, dass eine immer wieder geforderte Rechtssicherheit nur dann realisierbarist, wenn das Glücksspiel mit Geldeinsatz in all seinen vielfältigen Fassetten für jedermann transparent und nachvollziehbar ist, denn nur ein transparentes Spiel ist tatsächlich auch kontrollierbar.Ein Glücksspiel – und zwar in allen Bereichen - ist nur so sicher wie dessen Kontrollmöglichkeit und der effektiven Befähigung der entsprechenden Kontrollorgane sowie deren Kompetenzen.
Wir fragen daher öffentlich:
Was halten Sie von einer Glücksspielaufsicht?
Mit welchen Personen sollte die Glücksspielaufsicht bestückt sein?
(d.h. Kripo/Computerkriminaltät und/oder Polizeibeamte und/oder gewählte Brancheninsiderund/oder Kommunalbeamte, usw.)
Welche Befugnisse sollte die Glücksspielaufsicht haben?
Wodurch kanndie Unabhängigkeit und das technische-Know-how
der Glücksspielaufsicht sichergestellt werden?
Wir bedanken uns für Ihr Interesse.
Ihr
UAVD e.V.
__________________ Der UAVD arbeitet absolut unabhängig und ausschließlich im Interesse der betroffenen Automaten-Aufsteller
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21.05.2007 08:45 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Die Grundlage für eine Rechtssicherheit im Glückspiel, wenn die Lobbyisten und Nutznießer diese überhaupt wollen, muss in Deutschland doch bei NULL beginnen!
Bedeutet aber auch einen ganz anderen Ablauf:
1. „Ein nationales Glücksspielgesetz ohne Ausnahmeregelungen gleich welcher Art.“
2. „Machbare Festsetzung der „Sonderabgaben, Steuern, etc.“ nach Neugliederung des nationalen Glücksspiels und „Umsatzsteuer“ sowie die bindende Verteilung der Einnahmen durch den Bund.“
3. „Schaffung eines nationalen Befähigungsnachweises und eine Qualifikationsregelung mit ständiger Aktualisierung (mindestens alle zwei Jahre) bei der Glücksspielsucht und Glücksspielgutachter sowie die Schaffung einer detaillierten Glücksspielstatistik durch den Bund.“
4. „Neue Strafgesetzgebung mit Mindesturteilen bei missbräuchlicher Anwendung der Glücksspielregelungen aller Beteiligten ohne Ausnahmen, von der Automatenindustrie über den Automatenhandel hin bis zum Automatenaufsteller, etc.“
5. „Alleinige Glücksspielgesetzüberwachung ohne Ausnahmeregelungen durch die Länder.“
6. „Erst jetzt würde eine – Glücksspielaufsicht, etc. aber auch ohne Ausnahmeregelung - einen Sinn machen.“
Gruß
anders
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2
21.05.2007 16:05 |
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Solon
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Lingna
Doppel-As
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Ist die Glücksspielaufsicht nicht ein Bestandteil innerhalb des Entwurfs zum Glücksspielstaatsvertrag? Ich meine, dass könnte zwar ein langer aber durchaus lohnender Weg sein. Wenn eine Glücksspielaufsicht für die effektive Bekämpfung des illegalen Glücksspiels einsteht, dann profitiert das zugelassen Glücksspiel davon und somit auch die Staatskasse.
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3
21.05.2007 22:40 |
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anders
Kaiser
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@Lingna
egal, ob eine Glückspielaufsicht als Erlass oder in Gesetzesform geplant ist.
Das Problem ist doch immer das Gleiche: „Eine Glücksspielaufsicht macht doch nur einen Sinn, wenn alle Glücksspielarten in Deutschland unter staatlicher Kontrolle stehen.“
Sonst entsteht doch nur eine weitere „Spielverordnung“ für eine gewisse Gruppe.
Gruß
anders
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4
21.05.2007 23:20 |
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Meike
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Hallo anders,
ich denke, dass der von Dir vorgeschlagene Weg viel zu langwierig und nicht effizient ist.
Mit wem und auf welcher Grundlage willst Du Gestze ändern?
Was war zuerst da " Ei oder Huhn" ?
Das illegale Glücksspiel ist nicht nicht die einzige verwaltungsakzessorische Strafbestimmung. Im Bereich des Umweltstrafrechts haben wir es auch und können auf ein staatliches Umweltamt und entsprechend fortgebildete Feuerwehrleute und Polizeibeamte zurück greifen.
Umfassende Notwendigkeiten kann man erst erkennen, wenn man resortübergreifende Spezialisten in einer Landesoberbehörde gesammelt hat, die auch Ansprechpartner sind.
Eine Glücksspielaufsicht sollte nach meiner Einschätzung aus Mitarbeitern Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Justizministerium, Innenministerium, Staatskanzlei, Ordnungsamt, Steufa und Polizei personell bestückt werden.
- Und zwar im Rahmen einer Ausschreibung, nach Eignung, Neigung und Befähigung.-
Dann müsste erstmal eine absolute Transparenz entstehen, d.h. Internetauftritt, Infopool, Hotline für Anregungen,Beschwerden usw.
Eine Glücksspielaufsicht kann sich nicht um die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in jedem Dorf kümmern, aber alle hätten endlich einen Ansprechpartner, der Informationen zentral steuern kann und einen Infopool, in dem z.B. alle Urteile, Untersagungsverfügungen, technischen Hinweise usw. eingestellt sind.
und dann kann man erst die nächsten Schritte gehen.
Gruß Meike
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5
22.05.2007 15:37 |
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Lingna
Doppel-As
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@Meike
absolut überzeugend!
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22.05.2007 16:22 |
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AlsunaSB
Doppel-As
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Ich schließe mich ausnahmsweise mal Lingna an.
@Meike
macht sinn die Geschichte
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7
22.05.2007 17:58 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
ich finde es sehr schade, dass sich so wenige an der Diskussion beteiligen.
Eine Glücksspielaufsicht wäre für uns die Chance endlich wieder effektiver, d.h.mit weniger Arbeitszeitanspruch und besserer Ergebniserzielung arbeiten zu können.
Da wird ein § 9 im Staatsvertrag ( wenn alles gut läuft) geschaffen, um eine Glücksspielaufsicht einzurichten, natürlich nicht in Gänze ausformuliert (wie auch) und wer entscheidet hinterher, womit wir arbeiten müssen?
Wer von uns ist z.B. mal bei einem Erlaßentwurf gefragt worden, ob der überhaupt praktikabel ist?
Hinterher jammern viele, aber wie viele haben versucht etwas zu bewirken / zu ändern?
Aber vielleicht sollten wir versuchen die Fragestellung des Themas negativ abzugrenzen, d.h. was wollen wir auf gar keinen Fall:
Ich fange mal mit dem Personal der Glücksspielaufsicht an, denn das wird letztlich 1. entscheidendes Kriterium sein, ob tatsächlich etwas bewirkt werden kann:
Ich will z.B. auf gar keinen Fall, dass in einer Glücksspielaufsicht nur Mitarbeiter sind, die nicht von der Basis kommen oder noch schlimmer von Parteien oder Verbänden intronisiert werden.
Ich will z.B. auf gar keinen Fall eine Glücksspielaufsicht wie in Österreich. In Österreich gibt es eine "Monopolverwaltung" die beim Finanzministerium angesiedelt ist und wo z.B. der Sektionschef gleichzeitig Non-executive Director der Casino Austria International Limited ist.
- Jede Nebentätigkeit muss geprüft und veröffentlicht werden, um eine Interessenskollission auszuschließen.-
Ich will auf gar keinen Fall, dass irgend ein Bediensteter einer Glücksspielaufsicht private / halbberufliche Interviews oder Vorträge in "gambling-Zeitschriften" oder bei Verbänden hält.
- Wenn etwas zu sagen ist, sollte man dies über die Pressestelle tun. Gespräche sollten bei der Behörde durchgeführt und veröffentlicht werden.-
Vielleicht habt ihr auch noch Anregungen oder Punkte, die Ihr auf gar keinen Fall haben wollt.
Gruß Meike
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8
26.05.2007 08:54 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
bis jetzt habe ich nur zwei Ausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag im internet gefunden, den von NRW und von Bayern.
Kennt noch jemand aus den anderen Bundesländern einen und kann einen link ins forum setzen?
Zum Thema Glücksspielaufsicht habe ich bis jetzt nur so komische Sachen gelesen wie,
man hält am "bewährten Prinzip der sicherheitsrechtlichen Mehrfachkompetenz fest".
Das klingt für mich nach "Alles bleibt beim Alten".
Gruß Meike
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9
08.07.2007 20:01 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
bei manchen Themen bin ich hartnäckig, daher habe ich das "alte Thema" noch mal vorgekramt.
Leider hatten sich nicht viele an der Fragestellung beteiligt, aber vielleicht sehen nun doch einige mehr,- nach den letzten rasanten Entwicklungen-, die Notwendigkeit einer Glücksspielaufsicht.
David hatte in dem Thema "Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen" moniert, dass die klaren Grenzen, die es seit Jahrzehnten zwischen dem "Großen Spiel" (Casino) und dem "Kleinen Spiel" in konzessionierten Spielhallen nicht mehr gibt und ein einseitiges "Zurückrudern" nur für Gewerbebetriebe aus seiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar ist.
In einigen Themenbereichen wurde moniert, dass es nicht genug Experten / Ansprechpartner gibt, dass die Transparenz bei Entscheidungen vermisst wird usw.
Warum führt man nicht eine zentrale Glücksspielaufsicht ein, welche sich übergreifend um alle Themen rund um das Glücksspiel kümmert?
Habt Ihr aus den Ländern Rückmeldungen bekommen, wie Eure "Glücksspielaufsicht" tatsächlich ab 01.01.2008 "aufgestellt" werden wird?
Wer/welche Behörde wird bei Euch aus den Ländern z.B. involviert bei der Änderung der Technischen Richtlinien?
Gibt es bei Euch in den Ländern zentrale, nennen wir es mal "Eingreiftrupps Glücksspiel"?
Wöchentlich müssen wir nun in den Pressemitteilungen und Rundbriefen lesen, mit welcher Entwicklung wir es zu tun haben und da frage ich, was wird diesen Entwicklungen, die für alle Bereiche äußerst unerfreulich ist, gegenüber gestellt?
Gruß Meike
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10
18.11.2007 09:08 |
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anders
Kaiser
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An Alle
Aber bitte kein zweites Nichtraucher- oder Raucherschutzgesetz! Ein zweites Nichtraucherschutzgesetz mit siebzehn unterschiedlichen Möglichkeiten würde doch erneut nur den Besitzstand gewisser und bisheriger Gruppen über Jahrzehnte stärken.
Eine Glücksspielaufsicht, die national auf einer einheitlichen Basis und derselben rechtlichen Grundlage ohne Lobbyisten, Nutznießer, Glücksspielsuchtvereine, Gutachter, etc. tätig sein darf, wäre doch der erste Durchbruch zu einem „nationalen Glücksspiel ohne Ausnahmen mit einer Rechtssicherheit“!
Einfach SUPER oder doch wohl eher nur ein Traum?
Gruß anders
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11
18.11.2007 12:37 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
da mir Rechtssicherheit eine Herzensangelegenheit ist, habe ich den "alten" Beitrag noch mal raus gekramt.
Quasi als Antwort auf das vom UAVD eingestellte Ergebnisprotokoll von der Besprechung des "kleinen Kreises".
Lesenswert ist zum Thema Fachbeirat GlüStV:
http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl16...uck-16-2404.pdf
Gruß Meike
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12
22.01.2008 19:08 |
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eric
Tripel-As
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Hallo Meike, bezugnehmend auf diesen Link:
Grundsätzlich wäre ein solcher Fachbereich nicht schlecht und begrüssenwert. Wie weit es gediegen ist, findest Du sicher eher raus als ich.
Aber der Inhalt dieses Vorschlages geht ihmo am Thema vollständig vorbei. Objektivität wäre sicher nicht gewahrt bei solch einer Zusammensetzung und auch Zielsetzung.
Auch weil, viele Bereiche aussen vor gelassen werden,
zB. objektive Betrachtung des Ist-und Soll-Zustandes ALLER Bereiche des Glücksspieles.
Praktische Auswirkungen von potentiellen Regelungen etc... pp
Wenn so etwas installiert werden sollte, dann bitte auch paritätisch mit Fachleuten besetzt.
Ich meine damit Leute aus der Suchtforschung, aus den jeweilgen vorhandenen Wirtschaftszweigen (ja auch aus unserem), aus der betroffenen Verwaltung (hier: Finanz- und Ordnungswesen), aus dem Bankbereich und Leute mit juristischen Hintergrund. Landespolitiker sind hier von mir ausdrücklich nicht gemeint! Jeweils zwei reichen, wären so 14-16 Personen, immer noch ein überschaubarer Kreis.
Die Kritik von "anders" oben (Bsp. Raucher) ist auch beachtenswert, finde ich.
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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13
24.01.2008 10:52 |
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gmg
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Zitat: |
Original von eric
Wenn so etwas installiert werden sollte, dann bitte auch paritätisch mit Fachleuten besetzt.
Ich meine damit Leute aus der Suchtforschung, aus den jeweilgen vorhandenen Wirtschaftszweigen (ja auch aus unserem), aus der betroffenen Verwaltung (hier: Finanz- und Ordnungswesen), aus dem Bankbereich und Leute mit juristischen Hintergrund. Landespolitiker sind hier von mir ausdrücklich nicht gemeint! Jeweils zwei reichen, wären so 14-16 Personen, immer noch ein überschaubarer Kreis.
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100 % Zustimmung eric !
Grüße
__________________ gmg
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24.01.2008 20:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Eric,
Gruß an Alle,
den link, den ich eingestellt habe, stellt keine Vision dar, sondern ist seit 01.01.2008 Realität.
Wir haben einen GlüStV und der Fachbeirat ist von den Bundesländern genau so längst beschlossen und umgesetzt.
Gruß Meike
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15
25.01.2008 17:32 |
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eric
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo Eric,
Gruß an Alle,
den link, den ich eingestellt habe, stellt keine Vision dar, sondern ist seit 01.01.2008 Realität.
Wir haben einen GlüStV und der Fachbeirat ist von den Bundesländern genau so längst beschlossen und umgesetzt.
Gruß Meike |
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Hallo, wenn dem so ist, dann Gute Nacht.
Meine pers. Meinung hierzu:
Da scheint man ja geballte Inkompetenz, Ignoranz und Voruteile zusammen an einem Tisch gebracht zu haben.
---->>> Natürlich ist dies mein ganz persönliches VORURTEIL !
Schade, schade.... Chance vertan
Fachbeirat von den Bundesländern ?!! Bock zum Gärtner gemacht...?
ich nehme mal an pseudostaatl. Spielstätten bleiben damit aussen vor...
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von eric: 25.01.2008 19:05.
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25.01.2008 18:58 |
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Meike
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Hallo Eric,
jetzt bitte nicht jammern, weil die Umsetzung mit Deinen Vorurteilen kollidiert..
Schau doch wann dieses Thema eingestellt wurde, wie hoch die Beteiligung und Resonanz war und vergleiche dann bitte die Seiten der Verbände (die sich nicht hier im Forum engagieren , zumindest nicht unter ihrem Namen - ansonsten weiß man es ja nicht) und schau in den anderen Foren nach.
Nun, wir können nicht wirklich davon sprechen, dass sich viele bemüht haben, bzw. hier ihre Meinung äußersten, oder?
Gruß Meike
Nachtrag:
P.S.: Die Idee mit dem Raucherschutzgesetz ist schon spannend. Stichwort: Minderheitenschutz
sollten wir vielleicht an einem anderen Ort im Forum diskutieren, bzw. hier im Spielrecht, in wie weit sich das Nichtraucherschutzgesetz in Spielhallen auswirkt. - Wie ich hörte, wird z.Zt. ein Buch für handelsreisende Raucher herausgegeben. "Rauchen in der BRD im Überblick" ( war ein Scherz, bitte nicht die Buchläden nerven)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 26.01.2008 06:50.
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17
26.01.2008 06:42 |
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eric
Tripel-As
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Hallo Meike,
ok ist nur meine Meinung, aber ich bleibe dabei:
Das wäre genauso, als ob zB:
a. Veganer eine neue Fleischverordung beraten sollten oder
b. Autobauer über Geschwindigkeitsbeschränkungen beraten oder
c. Tierhändler den Artenschutz bestimmen oder
d. Stromindustrie die Netzverteilung regeln oder
e. Straftäter die Opferschutzregelungen
usw...
ergo: Es wird nix dabei rauskommen.
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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18
26.01.2008 11:18 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Eric,
Du meinst also, das ist so, als wenn jemand recht frisch privat ein Gebrauchsmuster angemeldet hat, wie er es schafft mehrere Kassen unabhängig und erstmal nicht "sichtbar" in einem GGSG / UHG / Fungame nebeneinander zu betreiben und gleichzeitig im "Fachbeirat" sitzt, welcher die beleglose Ferneinwirkung auf das Geldmanagement (u.a. Entnahmen) als unproblematisch bezeichnet?
Da sind mir persönlich die Sozialwissenschaftler ohne privatwirtschaftliche Nießbrauchmöglichkeit erheblich lieber, welche sich zudem dafür einsetzen, dass es mehr unabhängige Gremien gibt mit Menschen, die ebenfalls keine persönliche Nießbrauchmöglichkeit durch die Entscheidungen haben.
Gruß Meike
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19
27.01.2008 07:58 |
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eric
Tripel-As
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Hallo Meike,
nein solche Personen meine ich nicht, sondern etwas mehr "unabhängige" Personen, wobei bei diesem Wort ich auch nicht die Threaderöffner meine!
Selbst wenn es die bekannten Verdächtigen wären, so sind sie nur paritätisch beteiligt.
Ausserdem plädierte ich für eine umfassende Besetzung, d.h. auch aus anderen Bereichen, wie oben beschrieben, quasi auch aus Deinem Bereich bzw. dem von gmg. Genau diese umfassende Besetzung = Kompetenzsteigerung vermisse ich bei dem jetzt aktuellen Besetzungen und daher ist eine Chance vertan worden.
gruss
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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27.01.2008 10:13 |
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