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» Zuverlässigkeitspunkte § 38 GewO «

[quote][i]Original von Vanessa2203[/i]
Guten Tag  smile  

ich habe eine ZV-Prüfung auf meinem Tisch liegen nach § 38 GewO.

Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges stehendes Gewerbe (Vermittlung von Flügen u.a.).

Leider konnte ich weder in diversen Kommentaren noch aus dem Gesetz rauslegen, welche Zuverlässigkeitspunkte zu prüfen sind (Versagungsgründe).

Hat einer von euch ggf. ein Muster oder kann mir eine Rechtsgrundlage nennen, in welchem die Prüfungspunkte stehen?

Vielen lieben dank.[/quote]

Da der § 38 GewO keine erlaubnispflichtigen, sondern lediglich überwachungsbedürftige Gewerbe regelt, gibt es ergo auch keine Versagungsgründe.

Wie der Kollege schon schrieb, reicht ein Blick in den §, um zu wissen, was zu tun ist.

Sollte Unzuverlässigkeit vorliegen, wäre u.U. ein GU-Verfahren einzuleiten (§ 35 GewO).



Gepostet am 08.09.2022 um 12:42 von:
Benutzer: Roesje
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