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Geschrieben von Vanessa2203 am 08.09.2022 um 09:54:

  Zuverlässigkeitspunkte § 38 GewO

Guten Tag smile

ich habe eine ZV-Prüfung auf meinem Tisch liegen nach § 38 GewO.

Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges stehendes Gewerbe (Vermittlung von Flügen u.a.).

Leider konnte ich weder in diversen Kommentaren noch aus dem Gesetz rauslegen, welche Zuverlässigkeitspunkte zu prüfen sind (Versagungsgründe).

Hat einer von euch ggf. ein Muster oder kann mir eine Rechtsgrundlage nennen, in welchem die Prüfungspunkte stehen?

Vielen lieben dank.



Geschrieben von Bendino am 08.09.2022 um 10:19:

 

Dann empfehlen wir den § 38 Abs. 1 S. 2 und S. 3 GewO.

Komm doch mit deinen Fragen in den nichtöffentlichen Bereich.



Geschrieben von Roesje am 08.09.2022 um 12:42:

  RE: Zuverlässigkeitspunkte § 38 GewO

Zitat:
Original von Vanessa2203
Guten Tag smile

ich habe eine ZV-Prüfung auf meinem Tisch liegen nach § 38 GewO.

Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges stehendes Gewerbe (Vermittlung von Flügen u.a.).

Leider konnte ich weder in diversen Kommentaren noch aus dem Gesetz rauslegen, welche Zuverlässigkeitspunkte zu prüfen sind (Versagungsgründe).

Hat einer von euch ggf. ein Muster oder kann mir eine Rechtsgrundlage nennen, in welchem die Prüfungspunkte stehen?

Vielen lieben dank.


Da der § 38 GewO keine erlaubnispflichtigen, sondern lediglich überwachungsbedürftige Gewerbe regelt, gibt es ergo auch keine Versagungsgründe.

Wie der Kollege schon schrieb, reicht ein Blick in den §, um zu wissen, was zu tun ist.

Sollte Unzuverlässigkeit vorliegen, wäre u.U. ein GU-Verfahren einzuleiten (§ 35 GewO).



Geschrieben von Thomas Mischner am 08.09.2022 um 14:38:

 

Zitat:
Komm doch mit deinen Fragen in den nichtöffentlichen Bereich.

Falls gewünscht, kann der Beitrag dorthin verschoben werden.


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