GmbH & Co. KG durch Betriebsaufspaltung (Besitzgesellschaft) |
Nadine_K
Grünschnabel
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GmbH & Co. KG durch Betriebsaufspaltung (Besitzgesellschaft) |
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Ein freundliches "Hallo" ins Gewerbeforum.
Aktuell "brüte" ich über einen Fall der Gewerbean- und ummeldung eines Bürgers, der mir Kopfzerbrechen bereitet, da ich bereits im Internet und auch hier vergeblich nach Lösungen gesucht habe, hoffe ich nun auf Hilfe im Forum.
Ein Bürger möchte eine GmbH als Komplementär-GmbH neu gründen, die selber nicht operativ tätig sein soll.
Dazu möchte er ein Gewerbe ummelden (Betriebsaufspaltung einer Besitzgesellschaft) von GbR (diese Firma gehört ihm selbst jedoch nicht) zu einer GmbH & Co. KG.
Natürlich hat er sich dahingehend von seinem Steuerberater entsprechend beraten lassen.
Die Eintragungen im Handelsregister sind in beiden Fällen bereits erfolgt, was mir auch vorliegt.
Meine Fragen dazu wären nun:
1. Muss er die GmbH anmelden, wenn diese selbst nur Komplementär der GmbH & Co. KG ist?
2. Ist die Ummeldung in diesem Fall überhaupt möglich? Ich würde in dem Fall eher zu einer Anmeldung der GmbH & Co. KG tendieren und nicht zu einer Ummeldung.
3. Was ist bei der Umsetzung meinerseits (also seitens der Behörde) zu beachten? Eine Kopie des Gesellschaftervertrages ist ja bestimmt in Kopie auch vorzulegen oder kann darauf u.U. verzichtet werden?
Falls jemand dahingehend bereits Erfahrungen gesammelt hat und mir weiterhelfen könnte, bin ich dafür unheimlich dankbar, denn bisher hatte ich in meinem Bereich Gewerbe noch keinen solchen Fall.
Vielen Dank im Voraus an alle, die sich die Mühe einer Antwort machen.
Nadine
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23.04.2021 11:26 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften ist gewerberechtlich nicht anerkannt, insofern muss die GmbH als perönlich haftende Gesellschafterin anmelden.
Eine Ummeldung kommt hier nicht in Betracht. Es ist ja wohl so, dass nur die GbR im die GmbH & Co. KG umfirmiert. Hier wird also eine in eine andere Personengesellschaft transferiert und das interessiert uns streng genommen nicht, da nur der phG der Anmeldepflicht unterliegt. Und diese phG ist die neu gegründete (Komplementär-)GmbH.
Die Anmeldung müsste lauten XY Verwaltungs-GmbH als Komplementärin der XY GmbH & Co. KG.
Eine Verpflichtung, Gesellschaftsvertrag und ggf. Satzung vorzulegen, sehe ich nicht, zumal die maßgebliche Informationen ja im öffentlich zugänglichen HR schon verfügbar sind.
Beste Grüße
CS
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2
26.04.2021 09:52 |
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