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» GmbH & Co. KG durch Betriebsaufspaltung (Besitzgesellschaft) «

   

die Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften ist gewerberechtlich nicht anerkannt, insofern muss die GmbH als perönlich haftende Gesellschafterin anmelden.

Eine Ummeldung kommt hier nicht in Betracht. Es ist ja wohl so, dass nur die GbR im die GmbH & Co. KG umfirmiert. Hier wird also eine in eine andere Personengesellschaft transferiert und das interessiert uns streng genommen nicht, da nur der phG der Anmeldepflicht unterliegt. Und diese phG ist die neu gegründete (Komplementär-)GmbH.

Die Anmeldung müsste lauten XY Verwaltungs-GmbH als Komplementärin der XY GmbH & Co. KG.

Eine Verpflichtung, Gesellschaftsvertrag und ggf. Satzung vorzulegen, sehe ich nicht, zumal die maßgebliche Informationen ja im öffentlich zugänglichen HR schon verfügbar sind.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 26.04.2021 um 09:52 von:
Benutzer: Civil Servant
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