Heyser
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Ich habe vor eine Diskothek mit einem integrietem Bistro zu eröffnen.
Es sind zwei Räumlichkeiten, welche durch eine Theke verbunden sind.
Im Bistro soll Essen angeboten werden, wobei die Küche aber verpachtet werden soll. Ist es erforderlich, dass der Pachter der Küche eine zusätzliche Konzesion beantragen muss? Ist es möglich für die Diskothek und für das Bistro getrennte Konzesionen zu beantragen, obwohl der Getränkeausschank über ein und die selbe Theke laufen soll? Wenn der Geldfluss durch ein Schlüsselsystem der Bedinnungen getrennt wird?
Vielen Dank im Voraus für eure aktive Mithilfe!!!
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21.03.2007 16:17 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
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und
im Forum.
Sorry, aber das zu beantworten würde meines Erachtens in den Bereich "Rechtsberatung" fallen, also schön zum örtlich zuständigen Sachbearbeiter und mal ein Gespräch mit diesem darüber führen.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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1
21.03.2007 16:26 |
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Solon
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Heyser
Grünschnabel
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Themenstarter
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Ich sitze gerade erst an der Grobplanung des Konzeptes in welcher Stadt es verwirklicht werden soll steht somit noch nicht fest!
Deshalb kann ich auch zu keinem Sachbearbeiter gehen und die IHK konnte mir nicht weiter helfen.
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1
21.03.2007 17:16 |
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René Land
Administrator
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Hallo lieber User Heyser,
zunächst auch von mir ein
und willkommen im Forum.
Es ist schade, dass die IHK nicht weiterhelfen konnte. Wenn die Kammer in Einzelfällen nicht weiterhelfen kann, sollte zumindest ein Ansprechpartner bei der Behörde (Gewerbeamt) benannt werden können, der Auskunft gibt. So läuft das zumindest bei uns.
Wie Kollege Steinmetz schon ausführte, können wir leider auf die konkret gestellte Frage hier im Forum keine Antwort geben. Bitte noch mal die Foren-Regeln lesen und das nächste mal die Frage anders formulieren.
Im konkreten Fall empfehle ich - egal ob es die örtlich zuständige wird - den Gang zum nächstgelegenen Gewerbeamt. Dort können und dürfen die Kollegen "von Amts wegen" auf die konkrete Frage eingehen. Die Beratung dort kostet nichts und wird auf jeden Fall erst mal weiterhelfen.
Wenn dann feststeht, wo die Diskothek betrieben werden soll, muss natürlich die dafür örtlich zuständige Gewerbebehörde aufgesucht werden.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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1
21.03.2007 17:37 |
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Hubert Steinmetz
Routinier
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Zitat: |
Im konkreten Fall empfehle ich - egal ob es die örtlich zuständige wird - den Gang zum nächstgelegenen Gewerbeamt. |
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in diesem Fall würde ich einfach mal den für meinen Wohnsitz zuständigen Mitarbeiter aufsuchen, der ist sicherlich bereit, einem Einwohner seiner Stadt / seines Landkreises behilflich zu sein.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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22.03.2007 07:41 |
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