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Geschrieben von Heyser am 21.03.2007 um 16:17:

  Getrennte Konzesion

Ich habe vor eine Diskothek mit einem integrietem Bistro zu eröffnen.
Es sind zwei Räumlichkeiten, welche durch eine Theke verbunden sind.
Im Bistro soll Essen angeboten werden, wobei die Küche aber verpachtet werden soll. Ist es erforderlich, dass der Pachter der Küche eine zusätzliche Konzesion beantragen muss? Ist es möglich für die Diskothek und für das Bistro getrennte Konzesionen zu beantragen, obwohl der Getränkeausschank über ein und die selbe Theke laufen soll? Wenn der Geldfluss durch ein Schlüsselsystem der Bedinnungen getrennt wird?

Vielen Dank im Voraus für eure aktive Mithilfe!!!



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 21.03.2007 um 16:26:

 

und Willkommen im Forum.
Sorry, aber das zu beantworten würde meines Erachtens in den Bereich "Rechtsberatung" fallen, also schön zum örtlich zuständigen Sachbearbeiter und mal ein Gespräch mit diesem darüber führen.



Geschrieben von Heyser am 21.03.2007 um 17:16:

 

Ich sitze gerade erst an der Grobplanung des Konzeptes in welcher Stadt es verwirklicht werden soll steht somit noch nicht fest!

Deshalb kann ich auch zu keinem Sachbearbeiter gehen und die IHK konnte mir nicht weiter helfen.



Geschrieben von René Land am 21.03.2007 um 17:37:

 

Hallo lieber User Heyser,

zunächst auch von mir ein und willkommen im Forum.

Es ist schade, dass die IHK nicht weiterhelfen konnte. Wenn die Kammer in Einzelfällen nicht weiterhelfen kann, sollte zumindest ein Ansprechpartner bei der Behörde (Gewerbeamt) benannt werden können, der Auskunft gibt. So läuft das zumindest bei uns.

Wie Kollege Steinmetz schon ausführte, können wir leider auf die konkret gestellte Frage hier im Forum keine Antwort geben. Bitte noch mal die Foren-Regeln lesen und das nächste mal die Frage anders formulieren.

Im konkreten Fall empfehle ich - egal ob es die örtlich zuständige wird - den Gang zum nächstgelegenen Gewerbeamt. Dort können und dürfen die Kollegen "von Amts wegen" auf die konkrete Frage eingehen. Die Beratung dort kostet nichts und wird auf jeden Fall erst mal weiterhelfen.

Wenn dann feststeht, wo die Diskothek betrieben werden soll, muss natürlich die dafür örtlich zuständige Gewerbebehörde aufgesucht werden.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 22.03.2007 um 07:41:

 

Moin
Zitat:
Im konkreten Fall empfehle ich - egal ob es die örtlich zuständige wird - den Gang zum nächstgelegenen Gewerbeamt.

in diesem Fall würde ich einfach mal den für meinen Wohnsitz zuständigen Mitarbeiter aufsuchen, der ist sicherlich bereit, einem Einwohner seiner Stadt / seines Landkreises behilflich zu sein.


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