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Ich habe vor eine Diskothek mit einem integrietem Bistro zu eröffnen.
Es sind zwei Räumlichkeiten, welche durch eine Theke verbunden sind.
Im Bistro soll Essen angeboten werden, wobei die Küche aber verpachtet werden soll. Ist es erforderlich, dass der Pachter der Küche eine zusätzliche Konzesion beantragen muss? Ist es möglich für die Diskothek und für das Bistro getrennte Konzesionen zu beantragen, obwohl der Getränkeausschank über ein und die selbe Theke laufen soll? Wenn der Geldfluss durch ein Schlüsselsystem der Bedinnungen getrennt wird?
Vielen Dank im Voraus für eure aktive Mithilfe!!!
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