Handel mit Pferden |
JoWe
Doppel-As
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Werte Kollegen,
mich würde interessieren wie Sie den Sachverhalt beurteilen würden:
Eine Person hält auf einem Gelände(Wiese+Stall) 14 Pferde. Darunter sind u.a 8 Stuten,2 Hengste und 2 Fohlen.Eine Anbindung an einen irgentwie gearteten landwirtschaftlichen Betrieb gibt es nicht.
In gut unterrichteten Kreisen,die jedoch nicht im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens genannt werden können, ist die Person als Pferdehändler bekannt.
Da m.E die Kommentierungen zu §6 Urproduktion,Viehzucht von Landmann-Rohmer bzw. Friauf sowohl die Auffassung von Gewerbe als auch nicht Gewerbe zulassen, würde mich interessieren, ob es bei Ihnen vergleichbare Fälle gab und wie diese von ihnen beurteilt wurden.
Bin gespannt zu welchen Ergebnissen sie gekommen waren.
JoWE
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1
20.03.2007 10:10 |
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Solon
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nette.tante
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Für den Handel mit Pferden ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Ich würde auf alle Fälle mal das Veterinäramt informieren, weil man für den gewerbsmäßigen Handel mit Pferden eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG braucht. Vielleicht ist dort der Fall ja bereits bekannt.
__________________ Gruß
nette.tante
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2
21.03.2007 09:55 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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Guten Morgen aus dem verschneiten Hückeswagen,
der Nachweis, dass hier keine nicht anmeldepflichtige "Viehzucht" betrieben wird, sondern ein anmeldepflichtiger "Handel", dürfte recht schwierig zu führen sein. Es sind Stuten, Hengste und Fohlen vorhanden, und auch das Mischungsverhältnis Stuten - Hengste spricht für eine Zucht. Zudem ist selbst der Ankauf von Fohlen, deren Aufzucht und anschließender Verkauf noch vom Begriff der "Viehzucht" abgedeckt (Landmann/Rohmer zu § 6 GewO).
Vielleicht ist der Züchter/Händler ja bei der Landwirtschaftskammer bekannt?
Einen schönen Tag noch wünscht
Roland Kissau
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3
22.03.2007 08:11 |
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