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Guten Morgen aus dem verschneiten Hückeswagen,

der Nachweis, dass hier keine nicht anmeldepflichtige "Viehzucht" betrieben wird, sondern ein anmeldepflichtiger "Handel", dürfte recht schwierig zu führen sein. Es sind Stuten, Hengste und Fohlen vorhanden, und auch das Mischungsverhältnis Stuten - Hengste spricht für eine Zucht. Zudem ist selbst der Ankauf von Fohlen, deren Aufzucht und anschließender Verkauf noch vom Begriff der "Viehzucht" abgedeckt (Landmann/Rohmer zu § 6 GewO).
Vielleicht ist der Züchter/Händler ja bei der Landwirtschaftskammer bekannt?
Einen schönen Tag noch wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 22.03.2007 um 08:11 von:
Benutzer: Roland Kissau
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