Foodtruck mit Lieferservice |
doni-tom
Jungspund
Dabei seit: 31.05.2023
Beiträge: 16
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 8.951
Nächster Level: 10.000
|
|
Foodtruck mit Lieferservice |
|
Hallo,
ein Foodtruck hat einen festen Standplatz und bietet über Handzettel oder Onlinedienste wie Lieferando seine Speisen auch als Lieferdienst nach Hause. Handelt es sich hierbei noch um ein Reisegewerbe?
Oder ist dies bereits als stehendes Gewerbe zu sehen?
|
|
1
06.12.2023 15:31 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Pitti81
Routinier
Dabei seit: 09.09.2022
Beiträge: 440
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 362.094
Nächster Level: 369.628
|
|
RE: Foodtruck mit Lieferservice |
|
Moin,
das kann kein Reisegewerbe sein.
Erstens handelt er gerade NICHT ohne vorhergehende Bestellung und zweitens besteht ein Werbeverbot im Reisegewerbe, um gerade nicht den Anschein eines stehenden Gewerbes zu vermitteln.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
|
|
2
07.12.2023 14:16 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Adidas
Eroberer
Dabei seit: 03.08.2022
Beiträge: 50
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Ministerium
Level: 22 [?]
Erfahrungspunkte: 42.997
Nächster Level: 49.025
|
|
RE: Foodtruck mit Lieferservice |
|
da der "Foodtruck" laut Sachverhalt einen festen Standplatz hat, handelt es sich hier generell um ein stehendes Gewerbe. Des Weiteren agiert der "Foodtruck" auf Bestellung, was im Reisegewerbe sowieso nicht erlaubt ist.
|
|
3
08.12.2023 11:43 |
|
|
J. Simon
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.564
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 10.583.410
Nächster Level: 11.777.899
|
|
Die Sachverhaltsschilderung spricht eindeutig für ein stehendes Gewerbe.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit und dem Anschluss an die Ver- und Entsorgungseinrichtungen am Standplatz sowie die Frage des Verkaufs und Verzehrs von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle.
|
|
4
11.12.2023 12:18 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 209.203 | Views gestern: 452.263 | Views gesamt: 992.515.316
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|