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Für den [B]Handel[/B] mit Pferden ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Ich würde auf alle Fälle mal das Veterinäramt informieren, weil man für den gewerbsmäßigen Handel mit Pferden eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG braucht. Vielleicht ist dort der Fall ja bereits bekannt.



Gepostet am 21.03.2007 um 09:55 von:
Benutzer: nette.tante
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