Gewerbe1303
Grünschnabel
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Mehrfachbespielung TR5 V2 und ungesperrte Geräte |
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Ein freundliches "Hallo" in die Runde!
Als neuer Kollege im Ordnungsamt, Sachgebiet Gewerberecht, zuständig u.a. fürs Spielrecht stellen sich mir einige Fragen zur SpielV und den dazugehörigen Ordnungswidrigkeiten.
Ich bringe meine Gedanken einfach mal zu "Papier" und freue mich über jegliche Form der Unterstützung!
Angenommen folgender Sachverhalt wird bei einer Spielhallenkontrolle festgestellt: ein Spieler spielt gleichzeitig an zwei TR5 V2 Geräten und dies kann eindeutig festgestellt werden, sei es durch ehrliche Aussagen des Spielenden oder durch Beobachtung eines Behördenmitarbeiters.
Verstoßen wird in diesem Fall gegen § 6 ABs. 5 S.1 SpielV, somit liegt eine Owi gem. §19 Abs. 1 Nr 5c SpielV vor, da der Spieler für das 2. Gerät kein Identifikationsmittel ausgehändigt bekommen hat bzw. nicht hätte erhalten dürfen - richtig?
Zweite Frage zu diesem SV: Gem. § 6 Abs. 5 ist der Aufsteller für die Einhaltung der dort aufgeführten Pflichten zuständig. Bei einer Spielhalle Betreiber = Aufsteller kein Problem, was wenn Betreiber ungleich Aufsteller?
Wie sind da die Erfolgsaussichten bei einem Bußgeldverfahren gegen den Aufsteller? Gibt es bereits Erfahrungen dazu? Wird u.U. der Betreiber mit ins Boot geholt?
Zweiter SV: Beim Betreten der Spielhalle X wird festgestellt, dass ein oder mehrere GSG nicht gesperrt sind - Verstoß gegen §19 Abs. 1 Nr 5d SpielV? Formulierungsvorschläge für eine OV?
im Voraus aus NRW für Eure Tipps!
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26.08.2019 12:37 |
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Solon
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Harald Paulus
Tripel-As
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Hallo,
wer hat denn ein zweites Identifikationsmittel ausgehändigt?
Gruß aus dem Westen
__________________ Harald Paulus
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1
26.08.2019 15:39 |
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Solon
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Gewerbe1303
Grünschnabel
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Hallo!
Variante 1: Die Spielhallenaufsicht
Variante 2: Das zweite GSG war nicht gesperrt bzw. entsperrt
Läuft auf das gleiche Ergebnis hinaus oder?
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1
26.08.2019 15:50 |
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Harald Paulus
Tripel-As
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Sorry Gewerbe1303,
gestern war kurz vor Feierabend und ich hatte wenig Zeit.
Über diese Thematik wurde hier im Forum ja schon ausgiebig diskutiert und ich finde die ganzen Probleme sind schön im Thread "TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft" so ab Eintrag 190 ff. zusammengefasst; hier gibt es auch einen link zu einem 17-seitigen Gutachten zu dieser Frage.
Leider bekomme ich die Verlinkung nach hier nicht hin
Interessant wäre an dieser Stelle also zu wissen, ob sich schon jemand getraut hat, entsprechende Bußgeldverfahren anzuleiern und wie die ausgegangen sind.
Ich habe bei derartigen Feststellungen die Betreiber bisher lediglich auf ihre Pflichten hingewiesen und seither hängen in den Hallen Hinweise an die Kunden, mit denen diese aufgefordert werden, die Geräte nach ihrem Spiel auszuloggen. Zusätzlich kontrolliert die Aufsicht angeblich regelmäßig, ob Geräte versehentlich eingeloggt bleiben.
Ob dies an Sorgfaltspflicht ausreicht, wird wahrscheinlich jeder anders beurteilen.
Gruß aus dem wieder heißen Westen der Republik
__________________ Harald Paulus
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27.08.2019 06:59 |
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Gewerbe1303
Grünschnabel
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Ich werde mich da mal durchlesen, auf das Gutachten bin ich sehr gespannt.
Entsprechende Bußgeldverfahren und dessen Ausgänge sind bestimmt für einige hier hoch interessant... Dann schauen wir mal, was da noch so kommt.
Bewegt euch langsam, es wird noch mal heiß!
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27.08.2019 08:18 |
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gmg
Foren Gott
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27.08.2019 10:33 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: Zum genannten Gutachten |
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27.08.2019 11:13 |
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Pit
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Das sollte man nicht pauschalisieren! Ich denke nicht das ADP , BW oder andere V1 Lizenzinhaber an dem Gutachten mitgewirkt haben.
__________________ Gruß Pit
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27.08.2019 12:38 |
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