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» Mehrfachbespielung TR5 V2 und ungesperrte Geräte «

Sorry Gewerbe1303,

gestern war kurz vor Feierabend und ich hatte wenig Zeit.

Über diese Thematik wurde hier im Forum ja schon ausgiebig diskutiert und ich finde die ganzen Probleme sind schön im Thread "TR.5.0 V1, V2 der countdown läuft" so ab Eintrag 190 ff. zusammengefasst; hier gibt es auch einen link zu einem 17-seitigen Gutachten zu dieser Frage.

Leider bekomme ich die Verlinkung nach hier nicht hin  Kopfkratz  

Interessant wäre an dieser Stelle also zu wissen, ob sich schon jemand getraut hat, entsprechende Bußgeldverfahren anzuleiern und wie die ausgegangen sind.

Ich habe bei derartigen Feststellungen die Betreiber bisher lediglich auf ihre Pflichten hingewiesen und seither hängen in den Hallen Hinweise an die Kunden, mit denen diese aufgefordert werden, die Geräte nach ihrem Spiel auszuloggen. Zusätzlich kontrolliert die Aufsicht angeblich regelmäßig, ob Geräte versehentlich eingeloggt bleiben.

Ob dies an Sorgfaltspflicht ausreicht, wird wahrscheinlich jeder anders beurteilen.

Gruß aus dem wieder heißen Westen der Republik



Gepostet am 27.08.2019 um 06:59 von:
Benutzer: Harald Paulus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=115733#post115733


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