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Zum Ende der Seite springen Angemeldete Tätigkeit
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van de Loo   Zeige van de Loo auf Karte van de Loo ist männlich
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Text Angemeldete Tätigkeit

Frage ?

Eine GmbH mit der Tätigkeit Verkauf von Milchprodukten, Käse, Lebensmitel Fisch- und Fischspezialitäten eröffnet eine unselbständige Zweigstell mit der Tätigkeit Verkauf von Fisch- Fischspezialitäten.

alle anderen Tätigkeiten der GmbH werden bei der unselbständigen Zweigstelle nicht ausgeübt.
Ist der Eintrag der Tätigkeit bei der Anmeldung Korrekt ???

Da in dem Besagten Betrieb auch Fischspezialitäten zum sofortigen Verzehr zubereitet werden, ist hier diese Tätigkeit ( Imbiß, ohne Alkohol) auch einzutragen ??

Wenn ja, bei der Hauptniederlassung und oder auch bei der unselbständigen Zweigstelle.


Kopfkratz

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von van de Loo: 15.03.2007 11:27.

1 15.03.2007 10:46 van de Loo ist offline E-Mail an van de Loo senden Homepage von van de Loo Beiträge von van de Loo suchen
Solon
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schüttauf   Zeige schüttauf auf Karte schüttauf ist weiblich
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RE: Angemeldete Tätigkeit

In die Gewerbeanzeige müssen die Tätigkeiten eingetragen werden, die an dieser Betriebsstätte tatsächlich ausgeübt werden. Hier also nur der Fischhandel aber hier auch der Imbiss. Beachtet werden sollte ob mit Alkoholausschank oder ohne (schreiben wir direkt mit dahinter). weil das wichtigt ist, ob gaststättenrechtlich dort noch eine Erlaubnis notwendig ist. Außerdem kann ich - wenn nur ohne Alkoholausschank angegeben ist - bei Kontrollen einen evtl. später aufgenommenen Alkoholausschank wegen fehlender Erlaubnis ggf. ahnden bzw. zur Beantragung der Erlaubnis auffordern, denn die können nicht sagen, das mit der Erlaubnispflicht hätten sie nicht gewusst. Wenn an der
Hauptniederlassung die Tätigkeit "Imbiss" nicht angeboten wird, muss
sie dort in der GewA1 auch nicht eingetragen werden.

__________________
Grüße aus der Stadt Radebeul Ines Schüttauf Bye!
2 15.03.2007 11:21 schüttauf ist offline E-Mail an schüttauf senden Homepage von schüttauf Beiträge von schüttauf suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Angemeldete Tätigkeit

Jau, genauso wie Frau Schüttauf sehe ich das auch.
Es muss immer nur das angemeldet werden, was auch tatsächlich in der betreffenden Betriebsstätte ausgeübt wird. Alles andere würde auch die Gewerbestatistik verfälschen.


Viele Grüße
A. Thien
3 15.03.2007 11:33 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
van de Loo   Zeige van de Loo auf Karte van de Loo ist männlich
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RE: Angemeldete Tätigkeit

Aber,
es muß doch trotz allem die Tätigkeit bei der Hauptniederlassung eingetragen sein. (Imbiß)
sonst kann die unselbständige Zweignierlassung es doch garnicht ausüben.


schöne Grüße
vom Niederrhein
4 15.03.2007 11:46 van de Loo ist offline E-Mail an van de Loo senden Homepage von van de Loo Beiträge von van de Loo suchen
Yvonne Schellnock   Zeige Yvonne Schellnock auf Karte Yvonne Schellnock ist weiblich
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Hallo aus Senftenberg,

es ist nicht erforderlich, dass in der Anzeige der HN die gleiche Tätigkeit vermerkt wird , wie in der Zweigstelle. Es ist nur darauf zu achten, dass sich alle Tätigkeiten mit dem im Handelsregister eingetragenen Gegenstand vereinbaren lassen.

Schöne Mittagspause !!!
5 15.03.2007 12:30 Yvonne Schellnock ist offline Beiträge von Yvonne Schellnock suchen
van de Loo   Zeige van de Loo auf Karte van de Loo ist männlich
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Wie darf ich das verstehen?

Alles was beim Handelsregister eingetragen ist muß doch auch bei der An/Ummeldung der Haupniederlassung beim Gewerberegister der Stadt als Tätigkeit eingetragen werden. Ausnahmslos !


oder ????


Mahlzeit
6 15.03.2007 12:38 van de Loo ist offline E-Mail an van de Loo senden Homepage von van de Loo Beiträge von van de Loo suchen
Yvonne Schellnock   Zeige Yvonne Schellnock auf Karte Yvonne Schellnock ist weiblich
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Mahlzeit ist schon vorbei, zu kurz, wie immer...

Also, wenn nur in der Zweigstelle eine Schank- und Speisewirtschaft (erlaubnispflichtig oder erlaubnisfrei) betrieben wird, ist diese auch nur in der Anzeige der Zweigstelle einzutragen. Im Gegenstand im Handelsregister muss dieses Geschäftsfeld (Betreiben von Gaststätten z. B.) dann auch enthalten sein.

Der Sinn der Gewerbeanzeige ist ja die Info aller anderen Behörden. Wenn jetzt auch in der HN die Schank- und Speisewirtschaft eingetragen wird, glaubt z. B. die Lebensmittelüberwachung, dass zwei Gaststätten zu kontrollieren sind. Das soll so nicht sein.

Wie Frau Thien auch schon angemerkt hat, würde das ebenfalls die Statistik verfälschen.
7 15.03.2007 13:24 Yvonne Schellnock ist offline Beiträge von Yvonne Schellnock suchen
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