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Frage ?   

Eine GmbH mit der Tätigkeit Verkauf von Milchprodukten, Käse, Lebensmitel Fisch- und Fischspezialitäten eröffnet eine unselbständige Zweigstell mit der Tätigkeit Verkauf von Fisch- Fischspezialitäten.

alle anderen Tätigkeiten der GmbH werden bei der unselbständigen Zweigstelle nicht ausgeübt.
Ist der Eintrag der Tätigkeit bei der Anmeldung Korrekt ???

Da in dem Besagten Betrieb auch Fischspezialitäten zum sofortigen Verzehr zubereitet werden, ist hier diese Tätigkeit ( Imbiß, ohne Alkohol) auch einzutragen ??

Wenn ja, bei der Hauptniederlassung und oder auch bei der unselbständigen Zweigstelle.


 Kopfkratz  



Gepostet am 15.03.2007 um 10:46 von:
Benutzer: van de Loo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12184#post12184


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