Forum-Gewerberecht
» Angemeldete Tätigkeit «
Wie darf ich das verstehen?
Alles was beim Handelsregister eingetragen ist muß doch auch bei der An/Ummeldung der Haupniederlassung beim Gewerberegister der Stadt als Tätigkeit eingetragen werden. Ausnahmslos !
oder ????
Mahlzeit
Gepostet am 15.03.2007 um 12:38 von:
Benutzer: van de Loo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12193#post12193
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