Forum-Gewerberecht

» Angemeldete Tätigkeit «

Wie darf ich das verstehen?

Alles was beim Handelsregister eingetragen ist muß doch auch bei der An/Ummeldung der Haupniederlassung beim Gewerberegister der Stadt als Tätigkeit eingetragen werden. Ausnahmslos !


oder ????


Mahlzeit



Gepostet am 15.03.2007 um 12:38 von:
Benutzer: van de Loo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12193#post12193


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