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Hallo tapier,

danke für deine Erläuterungen. Habe ich verstanden.

Zum Thema VgSt:
Vergnügungssteuer wird in dieser Gemeinde vom [B]Saldo 2[/B] berechnet.


es grüßt sunrise



Gepostet am 21.05.2019 um 10:18 von:
Benutzer: sunrise
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114954#post114954


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