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Geschrieben von sunrise am 20.05.2019 um 18:19:

  Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Hallo,

an einem Gastroplatz hatte ich seit 2006 drei Geldspielgeräte. Diese wurden von mir bei Erstaufstellung jeweils mit 500 € befüllt, also insgesamt 1500 €
Die Gaststätte wurde jetzt am 30. April geschlossen. Bei der letzten Abrechnung verblieben in den Hoppern und Dispensern zusammen zirka 1400 €.
Auf diese 1400 € soll ich jetzt Vergnügungssteuer bezahlen. Die 1400 € sind meiner Meinung nach kein Gewinn, denn es ist ja nicht mehr Geld in den Hoppern/Dispensern als zu Beginn.

Wie verhält es sich denn mit der Umsatzsteuer in diesem Fall? Bei Erstaufstellung hatte ich die Füllung nicht als Geschäftsausgabe ausgewiesen. (Ich bin nicht bilanzierungspflichtig)

es grüßt sunrise



Geschrieben von tapier am 21.05.2019 um 00:51:

  RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Dazu wäre jetzt erstmal zu wissen wie die Kommune die VgSt auslegt.
Vom Einwurf, oder von der Nettokasse.
Bei letzterem sollte die VgSt genauso berechnet werden wie in der aktiven Zeit, also vom Einwurf oder eben Saldo1.

Zu der UmsSt. kommt es darauf an ob du bei der Erstfüllung den Betrag als negative UmsSt beim FA geltend gemacht hast, wenn dem so ist wäre es ratsam diese "Entnahme" entsprechend auch als positive, also UmsSt Einahme anzugeben.

Weil eigentlich sollte ja die Röhren/Hopperfüllung als Betriebsmittel gesehen werden.



Geschrieben von sunrise am 21.05.2019 um 10:18:

  RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Hallo tapier,

danke für deine Erläuterungen. Habe ich verstanden.

Zum Thema VgSt:
Vergnügungssteuer wird in dieser Gemeinde vom Saldo 2 berechnet.


es grüßt sunrise



Geschrieben von tfis am 21.05.2019 um 10:50:

 

Die Hopperfüllung zu Beginn hat ja deine Vergnügungsteuer gemindert und jetzt zahlst du sie nach.
Nullsummenspiel.



Geschrieben von sunrise am 21.05.2019 um 12:17:

 

Hallo tfis,

auch dir danke für deinen Beitrag.

Eine Erstbefüllung vermindert doch aber nicht mein Saldo 2, oder? Damit hat sich doch auch nicht meine VgSt. zu Beginn (bei der ersten Abrechnung) vermindert. Kopfkratz

es grüßt sunrise



Geschrieben von tapier am 21.05.2019 um 16:18:

  RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Einen hab ich noch

Berechnungsgrundlage für VgSt nach Saldo2
Elekt.Kasse + Röhrenfehlmenge - Auffüllungen - Testgeld

Dafür das die VgSt ja monatlich berechnet wird und ein eventueller negativer Übertrag in den Folgemonat nicht vorgesehen ist (im Gegensatz zur UmsSt) muss eigentlich auch der Röhrenbestand am Anfang des Zeitraumes als Füllung, und der Bestand am Ende als Entnahme gesehen werden.

Die abzuführende UmsSt. muss aber vom Saldo1 errechnet werden, im Saldo 1 ist die UmSt enthalten


Ach ja, wenn du deine Erstfüllung ordnungsgemäß durch den Einwurf (im Auffüllmodus), und nicht manuell in den Hopper/Röhre durchgeführt hast, vermindert diese selbstverständlich den Saldo2.


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