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» Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? «

Hallo,

an einem Gastroplatz hatte ich seit 2006 drei Geldspielgeräte. Diese wurden von mir bei Erstaufstellung jeweils mit 500 € befüllt, also insgesamt 1500 €
Die Gaststätte wurde jetzt am 30. April geschlossen. Bei der letzten Abrechnung verblieben in den Hoppern und Dispensern zusammen zirka 1400 €.
Auf diese 1400 € soll ich jetzt Vergnügungssteuer bezahlen. Die 1400 € sind meiner Meinung nach kein Gewinn, denn es ist ja nicht mehr Geld in den Hoppern/Dispensern als zu Beginn.

Wie verhält es sich denn mit der Umsatzsteuer in diesem Fall? Bei Erstaufstellung hatte ich die Füllung nicht als Geschäftsausgabe ausgewiesen. (Ich bin nicht bilanzierungspflichtig)

es grüßt sunrise



Gepostet am 20.05.2019 um 18:19 von:
Benutzer: sunrise
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