Forum-Gewerberecht
» Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? «
Einen hab ich noch
Berechnungsgrundlage für VgSt nach Saldo2
Elekt.Kasse + Röhrenfehlmenge - Auffüllungen - Testgeld
Dafür das die VgSt ja monatlich berechnet wird und ein eventueller negativer Übertrag in den Folgemonat nicht vorgesehen ist (im Gegensatz zur UmsSt) muss eigentlich auch der Röhrenbestand am Anfang des Zeitraumes als Füllung, und der Bestand am Ende als Entnahme gesehen werden.
Die abzuführende UmsSt. muss aber vom Saldo1 errechnet werden, im Saldo 1 ist die UmSt enthalten
Ach ja, wenn du deine Erstfüllung ordnungsgemäß durch den Einwurf (im Auffüllmodus), und nicht manuell in den Hopper/Röhre durchgeführt hast, vermindert diese selbstverständlich den Saldo2.
Gepostet am 21.05.2019 um 16:18 von:
Benutzer: tapier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=114959#post114959
Beitrags-Print by Breuer76