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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages?
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? schindel 27.08.2018 08:37
 RE: Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? gmg 28.08.2018 17:28
 RE: Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? Meike 31.08.2018 12:58
 RE: Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? walterf 31.08.2018 14:11

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schindel schindel ist männlich
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Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages?

Der Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 bildet die Rechtsgrundlage für Verbote und Instrumente zur Durchsetzung von Verboten (z. B. Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im Internet nach § 4 Abs. 4 GlüStV). Gegenwärtig finden zwischen den Bundesländern und auf Ebene der Staatskanzleien Gespräche und Verhandlungen zur Neuregulierung des deutschen Glücksspielmarktes und der Auflegung eines neuen Glücksspielstaatsvertrages statt. Offen ist die Frage, ob es in Zukunft bei einheitlichen Länderregelungen bleibt oder ob die Eigenständigkeit der Länder dazu führen wird, dass es unterschiedliche Regulierungen geben wird. Der bestehende Glücksspielstaatsvertrag endet mit Ablauf des 30. Juni 2021.

Das Land Niedersachsen behält die bundesweite Zuständigkeit für Maßnahmen zur Zahlungsunterbindung. Die Wirksamkeit von Internetverboten ist nach Expertenmeinung umstritten.

Quelle: Landtag-Niedersachsen.de
1 27.08.2018 08:37 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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RE: Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages?

... auf Ebene der Staatskanzleien??

WARUM die Staatskanzleien?????


Grüße

__________________
gmg
16 28.08.2018 17:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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........... weil diese quasi das "Querschnittsamt" ist und die Meinungen "bündelt"
https://www.land.nrw/de/landesregierung/...t/staatskanzlei

denn

"........ Zunächst wird der Staatsvertrag durch Verhandlungen auf der Fach- und Arbeitsebene unter Beteiligung von Ministerialbeamten, Staatssekretären bzw. den Ressortministern vorbereitet. Hierfür werden den Verhandlungsführern entsprechende Mandate erteilt. Parallel dazu sind frühzeitige Informationen und Konsultationen der Landesparlamente üblich. Diese erhalten dadurch Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Verhandlungen abzugeben.............."
https://www.bundestag.de/blob/190052/424...endern-data.pdf
1 31.08.2018 12:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
walterf walterf ist männlich
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Gute Antwort, mein Kompliment.
Fachwissen!
16 31.08.2018 14:11 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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