Forum-Gewerberecht

» Wie weiter nach der Ablehnung des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrages? «

........... weil diese quasi das "Querschnittsamt" ist und die Meinungen "bündelt"
[URL]https://www.land.nrw/de/landesregierung/ministerpraesident/staatskanzl
ei[/URL]

denn

"........ Zunächst wird der Staatsvertrag durch Verhandlungen auf der Fach- und Arbeitsebene unter Beteiligung von Ministerialbeamten, Staatssekretären bzw. den Ressortministern vorbereitet. Hierfür werden den Verhandlungsführern entsprechende Mandate erteilt. Parallel dazu sind frühzeitige Informationen und Konsultationen der Landesparlamente üblich. Diese erhalten dadurch Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Verhandlungen abzugeben.............."
[URL]https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/
staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf[/URL]



Gepostet am 31.08.2018 um 12:58 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=111358#post111358


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