TR5 Punkte wie bisher |
Rooobert
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Also wie ich es prophezeit habe sind nun die TR5 Kisten raus und unterscheiden sich kaum von den bisherigen. Alle 2 Minuten den Einsatz Knopf drücken das wars... Punkte, AGs alles wie gehabt .
Viel Lärm um nix
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1
05.06.2018 16:32 |
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Solon
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sunrise
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RE: TR5 Punkte wie bisher |
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Bei Geräten ohne Freischaltcode und Spielerkarte hast du Recht. Aber siehst du das so auch bei den Novo-Geräten ?
es grüßt sunrise
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2
05.06.2018 16:45 |
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Solon
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Rooobert
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Ich war heute bei Novomatic. , man bekommt 5 Karten und wenn die alle weg sind kann man einen Code eintippen
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3
05.06.2018 17:18 |
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sunrise
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Ich meinte damit, der Umstand, dass du einem Gast nur ein Gerät freischalten darfst sehe ich schon als gravierenden Nachteil gegenüber der frei verfügbaren Lightversion 5.1 an. (bezüglich der Mehrfachbespielung und Wechsel des Gerätes)
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4
05.06.2018 17:27 |
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Rooobert
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Wenn die Rückwärtskappen Konkurrenz entfernt ist, kann es doch eigentlich nur besser werden für Dich ?
Zur Mehrfachbespielung: Ist ein Gerät freigeschaltet, dann bleibt es das auch. Und zwar solange bis einer den Logout betätigt, und dazu ist niemand verpflichtet soviel ich weiss...
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6
06.06.2018 13:46 |
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walterf
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Egal, dann werde ich den Logout bestätigen oder bestätigen lassen.
Bei mir spielt jedenfalls keiner an mehr als einem Gerät, das steht fest.
Mich wurmt es aber jetzt schon, dass ich wieder einer der Wenigen sein werde,
die sich an die Vorgaben halten, allerdings ist hier vom Amt der größte Schmutz an Hallen schon abgeräumt.
Und Kontrollen werden bestimmt stattfinden.
Eine Frage hätte ich noch, dürfen denn an den Lightversionen mehrere Geräte von einer
Person bespielt werden?
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7
06.06.2018 16:11 |
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Rooobert
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Wo hast du denn gelesen, daß ein Gast nur ein Gerät bespielen darf ? Nicht dass dies existentiell wichtig wäre, jedoch gibt es diese Vorschrift nicht, weder bei Light oder Dunkel Geräten
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8
06.06.2018 20:04 |
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petergaukler
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Zitat: |
Original von Rooobert
Wo hast du denn gelesen, daß ein Gast nur ein Gerät bespielen darf ? Nicht dass dies existentiell wichtig wäre, jedoch gibt es diese Vorschrift nicht, weder bei Light oder Dunkel Geräten
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zitat spvo
Laut Bally Wulff .Der Spieler erhält von der Servicekraft nach der Anmeldung und der Kontrolle der Personalien eine Spielautomatenkarte, die nur für einen Slot gilt. Ausgegeben werden darf hier nur eine pro Person. Matthias hat nachgefragt, ob Betreiber nicht einfach die Karten in den Geräten stecken lassen können. Immerhin seien wir in Berlin und in der Hauptstadt gibt es immer kreative Umgehungsmöglichkeiten. Der Mitarbeiter von Bally Wulff meinte, dass er es nicht empfehlen könne, da wenn das Ordnungsamt Kontrollen durchführt, empfindliche Strafen von 50.000 Euro möglich sind. Man wird also in Zukunft nur noch ein Gerät spielen können.
Nach der neuen Verordnung soll nur noch ein Automat von einem Spieler genutzt werden können. Damit möchte man dem Spielen auf mehreren Slots Einhalt gebieten.
10. Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei
a) die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b) während des Spielbetriebs keine Daten auf dem verwendeten Identifik
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Sollten Sie einen Copyrightverstoß feststellen, so wenden Sie sich bitte direkt an petergaukler. Das Veröffentlichen von copyrightgeschützten Material ist gemäß unseren Foren-Regeln nicht gestattet.
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 06.06.2018 20:40.
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9
06.06.2018 20:34 |
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Rooobert
Routinier
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Das ist Bullshit , die Ickes versagen wie immer
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10
06.06.2018 21:25 |
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gmg
Foren Gott
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TR 5.0 GSG --> Infos vom Hersteller Novomatic |
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Infos vom Hersteller Novomatic:
DIE ZUKUNFT IST JETZT
Ab dem 11. November 2018 tritt eine neue Gesetzgebung für Spielautomaten in Kraft. Diese neue Verordnung wurde vom Gesetzgeber erlassen, um den Spielerschutz auch in Zukunft weiter zu stärken. Ein wichtiges Thema, das uns als Hersteller genauso am Herzen liegt wie dem Gesetzgeber. Durch die neue Verordnung wird sich manches ändern.
FREISCHALTUNG
Auf dem Gerätebildschirm der neuen Spielautomaten erscheint aufgrund der neuen Verordnung die Meldung „Gerät freischalten“. Was ist zu tun? Um das Gerät, an dem Du spielen möchtest freizuschalten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder Du gibst einen Freischalt-Code ein oder Du legst eine Freischalt-Karte auf. Eine der beiden Varianten erhältst Du vom Personal vor Ort. ..
- GELDSPEICHER
Der Spielautomat ist frei geschaltet und Du willst loslegen. Aufgrund der neuen Gesetzgebung können nur noch 10 Euro anstelle von 25 Euro auf den Geldspeicher aufgebucht werden. Außerdem akzeptiert der Spielautomat 20-Cent-, 1-Euro- und 2-Euro-Münzen. Bei den Scheinen nimmt er 5-Euro-, 10-Euro-, 20-Euro- und 50-Euro-Scheine.
TASTE EINSATZ
Wir erklären Dir in diesem Video eine der wichtigsten Veränderungen am Spiel: die neue Taste, auch EINSATZ-Taste genannt. Eine der wichtigsten Veränderungen wirst Du erkennen, nachdem Du Geld in den Spielautomaten gegeben hast: Dein Geld bleibt stehen, denn der Spielautomat darf nicht mehr automatisch deine Geldspeicher-Beträge abziehen. Das Abbuchen von Geldeinsätzen vom Geldspeicher nimmst Du nun selbst über die EINSATZ-Taste vor.
BANK UND COLLECT
In diesem Video erklären wir Dir die Funktion der Tasten SETZEN, MAX SETZEN, SUPER START und des COLLECT-Buttons. Vorab dazu: Auf der Bank werden je nach Höhe des eingesetzten Geldbetrages Spielkredite aufgebucht, die zum Spielen verwendet werden können.
PAUSEN
Mit Pausen am Gerät bist Du durch die Spielpause schon vertraut. Nach 60 und 120 Minuten Spielzeit macht Dein Spielautomat wie gehabt eine Spielpause und zahlt das Geld vom Geldspeicher automatisch aus. Den Pausenzustand erkennst Du am Pausenbildschirm. Und am Zeitbalken siehst du, wann die 5 Minuten verstrichen sind. Eine weitere Anforderung des Gesetzgebers ist die Ruhepause mit Nullstellung nach 3 Stunden Spielzeit.
Vollständig mit Filmchen sowie weiteren Infos zu den neuen TR 5.0 Geräten
hier.
Grüße
__________________ gmg
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11
19.06.2018 07:47 |
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BrainTopping
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Sicher irgendwie hilfreich für den Spielerschutz. Aber keine große Nummer wie die Einführung der Kassenstandsregelung. Und an diesem Geniestreich muss sich nun mal alles Neue messen.
Dabei ist und bleibt es nun mal sinnfreies Gerede, die Kassenstandsregelung würde ausgenutzt, die Spieler bzw. deren Verhalten zu Konditionieren. Da ist wirklich alles Zufall. Der beste Beweis sind doch die Onlinecasinos, in denen man trotz zertifizierten Zufallsgenerator ganz ähnliche Spielverläufe beobachten kann.
ps: Ich finde es ist eine gute Zeit für einen Cut. Wer das ebenso sieht tritt bitte mit mir per pm in Kontakt und erklärt mir das Eine oder Andere. Dieser Abschluss ist notwendig, damit ich mal wieder ein Leben fern von "Glücksspiel" und Verschwörungstheorien führen kann. Das macht Sinn, und zwar nicht nur für mich und für Sie.
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12
21.06.2018 00:08 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: TR 5.0 GSG --> Infos vom Hersteller Novomatic |
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Zitat: |
Original von gmg
Infos vom Hersteller Novomatic:
DIE ZUKUNFT IST JETZT
Ab dem 11. November 2018 tritt eine neue Gesetzgebung für Spielautomaten in Kraft. Diese neue Verordnung wurde vom Gesetzgeber erlassen, um den Spielerschutz auch in Zukunft weiter zu stärken. Ein wichtiges Thema, das uns als Hersteller genauso am Herzen liegt wie dem Gesetzgeber. Durch die neue Verordnung wird sich manches ändern.
FREISCHALTUNG
Auf dem Gerätebildschirm der neuen Spielautomaten erscheint aufgrund der neuen Verordnung die Meldung „Gerät freischalten“. Was ist zu tun? Um das Gerät, an dem Du spielen möchtest freizuschalten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder Du gibst einen Freischalt-Code ein oder Du legst eine Freischalt-Karte auf. Eine der beiden Varianten erhältst Du vom Personal vor Ort. ..
- GELDSPEICHER
Der Spielautomat ist frei geschaltet und Du willst loslegen. Aufgrund der neuen Gesetzgebung können nur noch 10 Euro anstelle von 25 Euro auf den Geldspeicher aufgebucht werden. Außerdem akzeptiert der Spielautomat 20-Cent-, 1-Euro- und 2-Euro-Münzen. Bei den Scheinen nimmt er 5-Euro-, 10-Euro-, 20-Euro- und 50-Euro-Scheine.
TASTE EINSATZ
Wir erklären Dir in diesem Video eine der wichtigsten Veränderungen am Spiel: die neue Taste, auch EINSATZ-Taste genannt. Eine der wichtigsten Veränderungen wirst Du erkennen, nachdem Du Geld in den Spielautomaten gegeben hast: Dein Geld bleibt stehen, denn der Spielautomat darf nicht mehr automatisch deine Geldspeicher-Beträge abziehen. Das Abbuchen von Geldeinsätzen vom Geldspeicher nimmst Du nun selbst über die EINSATZ-Taste vor.
BANK UND COLLECT
In diesem Video erklären wir Dir die Funktion der Tasten SETZEN, MAX SETZEN, SUPER START und des COLLECT-Buttons. Vorab dazu: Auf der Bank werden je nach Höhe des eingesetzten Geldbetrages Spielkredite aufgebucht, die zum Spielen verwendet werden können.
PAUSEN
Mit Pausen am Gerät bist Du durch die Spielpause schon vertraut. Nach 60 und 120 Minuten Spielzeit macht Dein Spielautomat wie gehabt eine Spielpause und zahlt das Geld vom Geldspeicher automatisch aus. Den Pausenzustand erkennst Du am Pausenbildschirm. Und am Zeitbalken siehst du, wann die 5 Minuten verstrichen sind. Eine weitere Anforderung des Gesetzgebers ist die Ruhepause mit Nullstellung nach 3 Stunden Spielzeit.
Vollständig mit Filmchen sowie weiteren Infos zu den neuen TR 5.0 Geräten
hier.
Grüße |
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bank -collect
so hat es sich aber der gesetzgeber nicht vorgestellt !
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 21.06.2018 06:51.
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13
21.06.2018 06:49 |
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PeterSt
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RE: TR 5.0 GSG --> Infos vom Hersteller Novomatic |
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Zitat: |
Original von petergaukler:
bank -collect
so hat es sich aber der gesetzgeber nicht vorgestellt !
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Wieso?
Was hat er sich denn "vorgestellt"?
Und wer ist hier der Gesetzgeber bzw. exakter Verordnungsgeber? Vorschläge:
* Die Bundesregierung, deren Entwurf kein Punkteverbot enthielt?
* Der Bundesrat, der widersprüchliche Regelungen verabschiedet hat?
* Der Minister (Sigmar Gabriel -- alles klar?), der diesen widersprüchlichen Unsinn nach über 16 Monaten unterzeichnet hat? Er mang das mit seiner Tochter besprochen haben, nicht aber mit dem Mann mit den Haaren im Gesicht, und schon gar nicht mit Fachleuten.
Schuld sein wird nacher die PTB, obwohl die das Ministerium auf die Widersprüche hingewiesen hat.
Mal anders herum:
§ 12 Abs. 2, Nr. 3 SpielV besagt, dass "die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen" dürfen. Also gilt für Gewinnaussichten ohne festen Gegenwert dieses Limit nicht. Noch Fragen?
__________________ PeterSt
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14
21.06.2018 16:15 |
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gmg
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RE: TR 5.0 GSG --> Infos vom Hersteller Novomatic |
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Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von petergaukler:
bank -collect
so hat es sich aber der gesetzgeber nicht vorgestellt !
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Wieso?
Was hat er sich denn "vorgestellt"?
Und wer ist hier der Gesetzgeber bzw. exakter Verordnungsgeber? Vorschläge:
* Die Bundesregierung, deren Entwurf kein Punkteverbot enthielt?
* Der Bundesrat, der widersprüchliche Regelungen verabschiedet hat?
* Der Minister (Sigmar Gabriel -- alles klar?), der diesen widersprüchlichen Unsinn nach über 16 Monaten unterzeichnet hat? Er mang das mit seiner Tochter besprochen haben, nicht aber mit dem Mann mit den Haaren im Gesicht, und schon gar nicht mit Fachleuten.
Schuld sein wird nacher die PTB, obwohl die das Ministerium auf die Widersprüche hingewiesen hat.
Mal anders herum:
§ 12 Abs. 2, Nr. 3 SpielV besagt, dass "die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen" dürfen. Also gilt für Gewinnaussichten ohne festen Gegenwert dieses Limit nicht. Noch Fragen? |
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2018-06-20 Merkur Insider zum TR 5.0 Spiel
Grüße
__________________ gmg
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15
21.06.2018 16:35 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: TR 5.0 GSG --> Infos vom Hersteller Novomatic |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von PeterSt
Zitat: |
Original von petergaukler:
bank -collect
so hat es sich aber der gesetzgeber nicht vorgestellt !
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Wieso?
Was hat er sich denn "vorgestellt"?
Und wer ist hier der Gesetzgeber bzw. exakter Verordnungsgeber? Vorschläge:
* Die Bundesregierung, deren Entwurf kein Punkteverbot enthielt?
* Der Bundesrat, der widersprüchliche Regelungen verabschiedet hat?
* Der Minister (Sigmar Gabriel -- alles klar?), der diesen widersprüchlichen Unsinn nach über 16 Monaten unterzeichnet hat? Er mang das mit seiner Tochter besprochen haben, nicht aber mit dem Mann mit den Haaren im Gesicht, und schon gar nicht mit Fachleuten.
Schuld sein wird nacher die PTB, obwohl die das Ministerium auf die Widersprüche hingewiesen hat.
Mal anders herum:
§ 12 Abs. 2, Nr. 3 SpielV besagt, dass "die am Gerät dargestellten Gewinnaussichten zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 Euro übersteigen" dürfen. Also gilt für Gewinnaussichten ohne festen Gegenwert dieses Limit nicht. Noch Fragen? |
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2018-06-20 Merkur Insider zum TR 5.0 Spiel
Grüße |
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was sagen denn unsere allzeitspezialisten füchtenschnieder und meyer zur sache ?
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16
21.06.2018 17:22 |
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BrainTopping
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Ja was sollen sie schon zu Pappdrachenfutter sagen? lecker! Schliesslich können sie so suggerieren, dass sie wirklich für den Spieler kämpfen!
Aber für wen kämpft der deutsche Spielerschutz tatsächlich, wenn er "Addiction by Design" vollkommen ignoriert, während die Bundesregierung den Passus der Spielverordnung, der die Möglichkeit dazu eröffnet hat, mit Spielerschutz rechtfertigt?
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17
22.06.2018 03:04 |
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PeterSt
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Zitat: |
Original von petergaukler:
was sagen denn unsere allzeitspezialisten füchtenschnieder und meyer zur sache ?
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Gegenfragen:
* Was wird Trump zum nächste Weltklimabericht sagen?
* Was wird Björn Höcke zu den Ergebnissen des nächsten EU-Gipfels sagen?
* Was wird Erdogan zum nächsten Zwischenfall am Gaza-Streifen sagen?
Wenn sich Weltbilder an dem von General Philip Sheridan orientieren ("Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer"), dann werden Reaktionen unabhängig vom Sachverhalt vorhersehbar ...
Zurück zur Sache, auch wenn schon meine letzten Fragen unbeantwortet geblieben sind. Bereits die Bundesregierung hat in der Begründung zu ihrem Verordnungsentwurf ausgeführt: "Ein Verbot des Punktespiels wäre weitgehend wirkungslos" (BR-Drucksache 437/13, S. 21).
Das von gmg verlinkte Video ist wirklich informativ, auch wenn Novo seine Videos professioneller gemacht hat. Immerhin lässt die Gauselmann-Lösung mit der "Mini-Walze" klar erkennen, dass mit der Taste "Einsatz" (und später beim "Collect") ein Spiel gestartet wird. Gemäß SpielV hätte es eigentlich sogar gereicht, dieses Spiel nur beim "Collect" zu machen.
__________________ PeterSt
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18
22.06.2018 09:24 |
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gmg
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Ist schon interessant, der Vergleich jedes einzelnen Buchstabens der Herstellererklärung:
1) im Entwurf (vgl. Link zur BT-Drs.) : "zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 1.000 € übersteigen"
2) In der SpielV tatsächlich: "zu keinem Zeitpunkt einen festen Gegenwert von 300 € übersteigen "
In der Bundesratssitzung hat sich "damals" jeder auf die Zahl fixieren lassen. Und 300€ ist ja niedriger als 1.000 €. Also ein gutes Resultat.
Auf die Ausführungen i. S. "festen Gegenwert" hat sich niemand konzentriert.
Da das (PTB-)Spiel jedoch zwischen GELDSPEICHER und BANK stattfindet, und in dem dortigen Bereich ein Zufallsgenerator für eine nicht identische Übernahme der Ziffern 1 zu 1 sorgt ("Unterschied von 10" lt. O-Ton Filmchen adp) handelt es sich bei den Zahlen im tatsächlichen Spiel (sozusagen SPIELERS- Spiel) welche gewonnen werden können und die Bankanzeige erhöhen, lt. Lesart der Hersteller und der PTB niemals um "einen festen Gegenwert", welcher dann zurück gebucht und in Geld transformiert werden kann.
Und daher können als Gewinne durchaus im Gewinnplan Ziffern stehen, die letztendlich zu einem Gewinn in Höhe von z. B. mehr als 1.000 € führen werden. Es wird niemals einen festen Gegenwert bei dem Miniwalzenspiel geben. Bei diesem Spiel greift ja immer wieder der Zufallsgenerator ein.
Es ist somit dem erklärten Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs.) nicht entsprochen worden.
Dort steht:
"Daher ist eine Eindämmung des Punktespiels und vergleichbarer Spielangebote wegen des den Spieltrieb fördernden Charakters und des Missbrauchspotentials geboten...."
Gleichzeitig wird dort - quasi vorbeugend - weiter ausgeführt:
"Unmittelbar auf Spielfeatures ausgerichtete Beschränkungen sind angesichts der Digitalisierung der Geräte heutzutage nicht mehr prüfbar. Ein Verbot des Punktespiels wäre weitgehend wirkungslos, weil es Umgehungen zur Folge hätte. Es besteht die Gefahr, dass alternative Gewinndarstellungen mit Spielanreizförderndem Charakter entstehen (Darstellung anderer „Wertzeichen“ statt „Punkte“ ,Einladung zu Sonderspielen etc.)."
Es steht somit fest, dass die Änderungen der 6. / 7. Novelle der Spielverordnung nicht dazu geführt haben, dass dem Willen des Gesetzgebers entsprochen worden ist.
Aus "PUNKTEN" wurde lediglich "ENERGIE für Sonderspiele".
Damit haben die Hersteller aufgezeigt, wo der Hammer hängt.
Was interessieren gesetzgeberischen Ziele??
Erinnert mich so ein bisschen an eine andere Industrie, welche auch nicht gemacht hat, was die Gesetze vorgegeben haben.
Also warten warten wir noch ein Weilchen??
Ist ja bald wieder so weit:
Die Evaluation der Spielverordnung.
Im Jahr 2021...
Grüße
__________________ gmg
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19
22.06.2018 17:21 |
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BrainTopping
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Ich finde den Diesel-Vergleich sollte man sich für gewichtigere Theorien aufheben. Die aktuelle Entwicklung war absolut vorauszusehen.
Das ganze reaktive System funktioniert nun mal über die Einsatzerhöhung, weil der Kontrollverlust so recht leicht herbeigeführt werden kann!
Also braucht man einmal zwingend die Punkte. Und hohe Gewinnaussichten.
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20
23.06.2018 19:10 |
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