Bekanntgabe der Konzession |
Ziska
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Bekanntgabe der Konzession |
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Ein herzliches Hallo von der schönen Ostsee!
Immerwieder bin ich begeistert von diesem Forum, da ich schon so oft Hilfe bekommen habe. Deshalb wende ich mich mal wieder mit einer Frage an euch:
Wem darf ich den Inhalt einer Gaststättenerlaubnis mitteilen?
Wir haben eine Gaststätte in einem Gebäude, in dem auch noch Ferien- und Eigentumswohnungen sind. Zwischen den Mitbewohnern und der Gaststätte ist zur Zeit Streit. Jetzt hat sich die Hausverwaltung an mich gerichtet und bittet um eine Kopie der Konzession. Darf ich die so einfach rausgeben? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage???
Jetzt schon mal Danke für eure Antworten...
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15.02.2007 09:12 |
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Solon
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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Bekanntgabe der Konzession |
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Hallo aus Hückeswagen (hier kommt rechtzeitig zum Karneval die Sonne raus!),
ich würde nach Glaubhaftmachung ds berechtigten Interesses nicht mehr als die in § 14 Abs. 8 Gewerbeordnung vorgesehenen Daten (Name, betriebliche Anschrift und angezeigte Tätigkeit) mitteilen, also eine normale Gewerbeauskunft.
Falls ein zivilrechliches Gerichtsverfahren eingeleitet wird, kann das Gericht ja die Gaststättenakte anfordern.
Schönen Tag und viel Spaß im Karneval wünscht
Roland Kissau
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3
15.02.2007 10:59 |
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Ziska
Mitglied
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Themenstarter
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RE: Bekanntgabe der Konzession |
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also keine ablichtung der gaststättenerlaubnis...
ich glaube das wird dem nicht gefallen. aber man muss ja nur richtig argumentieren. vielen dank euch erstmal...
was mir grad dabei einfällt, wie würde es denn mit rechtsanwälten aussehen? dürften die eine haben?
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4
15.02.2007 11:26 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Bekanntgabe der Konzession |
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Rechtsanwälte haben ein Akteneinsichtsrecht und können, bei Nachweis eines berechtigten Interesses, den gesamten Vorgang anfordern.
Aber ich sehe das auch so wie der Kollege Kissau: Die Ablichtung der Gewerbeanzeige muss ausreichend sein. Wenn es um bauliche Dinge geht, dann sollten sich die Beschwerdeführer an das jeweilige Bauamt wenden.
Mir erschließt sich nicht der Sinn, warum die Beschwerdeführer eine Kopie der Konzession haben wollen.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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15.02.2007 11:34 |
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