Forum-Gewerberecht

» Bekanntgabe der Konzession «

Rechtsanwälte haben ein Akteneinsichtsrecht und können, bei Nachweis eines berechtigten Interesses, den gesamten Vorgang anfordern.

Aber ich sehe das auch so wie der Kollege Kissau: Die Ablichtung der Gewerbeanzeige muss ausreichend sein. Wenn es um bauliche Dinge geht, dann sollten sich die Beschwerdeführer an das jeweilige Bauamt wenden.

Mir erschließt sich nicht der Sinn, warum die Beschwerdeführer eine Kopie der Konzession haben wollen.

Gruß Boshamer



Gepostet am 15.02.2007 um 11:34 von:
Benutzer: Boshamer
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