Ausländische Firma möchte Zweigniederlassung in DE eröffnen |
nschäfer
Grünschnabel
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Ausländische Firma möchte Zweigniederlassung in DE eröffnen |
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zusammen,
ich habe einen seltsamen Gewerbefall, der bei uns so noch nicht vorkam.
Der Geschäftsführer einer Firma (A), dem durch ein Gewerbeuntersagungsverfahren das Ausüben eines Gewerbes untersagt wurde, hat einen Bekannten (B) der in Kroatien eine Elektroinstallateurfirma mit der Hauptniederlassung in Kroatien hat.
Der A verwaltet und vermittelt zwischen mir, als Gewerbeamt, und dem B in Kroatien. Da ja durch die Gewerbeuntersagung der A kein Geschäftsführer mehr einer Firma sein darf, kann dieser ja kein Gewerbe bei uns mehr anmelden, liege ich hier richtig?
Und was benötige ich für Unterlagen von dem B, um die Zweigstelle bei uns anmelden zu können bzw. geht das überhaupt ?
Bisher teilte ich dem A mit, dass ich einen amtlich übersetzten Handelsregisterauszug der kroatischen Firma benötige und die Kopie des Ausweises des B.
Mit dem B selbst hatte ich noch keinen Kontakt. Ich bin für jeden Tipp und jede Hilfe froh
Schon jetzt vielen Dank!
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1
15.01.2018 12:06 |
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Solon
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HWK-CB
Eroberer
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Wurde die GF-Tätigkeit explizit untersagt? Das kommt nicht richtig rüber.
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2
16.01.2018 10:45 |
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Solon
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nschäfer
Grünschnabel
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Themenstarter
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Dem A wurde durch das Gewerbeuntersagungsverfahren allgemein die Ausübung eines Gewerbes im Bereich Elektroinstallation untersagt.
Sorry - habe mich falsch ausgedrückt. Der A dürfte ja dann bei uns kein Gewerbe mehr im Bereich der Elektroinstallation ausüben bzw. anmelden und dürfte auch kein GF einer Firma mit Elektrotätigkeiten sein.
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16.01.2018 11:17 |
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SteBa
Haudegen
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Also wenn ihm die Tätigkeit als Geschäftsführer in der Gewerbeuntersagung nicht ausdrücklich mit untersagt wurde, dann darf weiterhin als Geschäftsführer tätig sein, egal welche gewerbliche Tätigkeit die Firma ausübt. § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO.
Viele Grüße
SteBa
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4
17.01.2018 07:41 |
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