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 Moin   zusammen,

ich habe einen seltsamen Gewerbefall, der bei uns so noch nicht vorkam.
Der Geschäftsführer einer Firma (A), dem durch ein Gewerbeuntersagungsverfahren das Ausüben eines Gewerbes untersagt wurde, hat einen Bekannten (B) der in Kroatien eine Elektroinstallateurfirma mit der Hauptniederlassung in Kroatien hat.
Der A verwaltet und vermittelt zwischen mir, als Gewerbeamt, und dem B in Kroatien. Da ja durch die Gewerbeuntersagung der A kein Geschäftsführer mehr einer Firma sein darf, kann dieser ja kein Gewerbe bei uns mehr anmelden, liege ich hier richtig?

Und was benötige ich für Unterlagen von dem B, um die Zweigstelle bei uns anmelden zu können bzw. geht das überhaupt ?
Bisher teilte ich dem A mit, dass ich einen amtlich übersetzten Handelsregisterauszug der kroatischen Firma benötige und die Kopie des Ausweises des B.

Mit dem B selbst hatte ich noch keinen Kontakt. Ich bin für jeden Tipp und jede Hilfe froh  smile  

Schon jetzt vielen Dank!



Gepostet am 15.01.2018 um 12:06 von:
Benutzer: nschäfer
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