terminator
Grünschnabel
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Reisegewerbe im Bäckerhandwerk |
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Hallo zusammen! Habe eine Frage zum Reisegewerbe:
Jemand ist im Besitz einer Reisegewerbekarte mit der Tätigkeit „Feilbieten von selbst hergestellten Backwaren (Kuchen und Brot)“. Er bietet einmal pro Woche auf einem Wochenmarkt bereits zu Hause fertig abgebackene Blechkuchen und verschiedene Brotsorten an. Der Großteil (80 - 90%) der in den Verkauf gelangenden Backwaren wird in einem im Verkaufswagen montierten Ofen vor Ort fertig gebacken, die Herstellung der Teigrohlinge erfolgt zu Hause.
Bin der Auffasssung, dass hier ein Umgehungsversuch der handwerksrechtlichen Bestimmungen vorliegt (stehendes Gewerbe --> Handwerksrolleneintragungspflicht)
Hat von Ihnen jemand Erfahrungswerte mit einem ähnlich gelagerten Fall?
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1
09.02.2007 10:45 |
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Solon
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G. Schmidt
Jungspund
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RE: Reisegewerbe im Bäckerhandwerk |
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Nach Info unserer Handwerkskammer fällt das aufbacken in den sogenannten Ladenbacköfen nicht unter das Vollhandwerk.
Allerdings würde ich den Ort der Herstellung der Rohlinge als seine Hauptniederlassung (stehendes Gewerbe) einstufen und damit würde er unter § 1 HwO fallen.
Was sagt denn Eure Handwerkskammer zu diesem Fall?
Zum Vergnügen auf nach Rügen! Ein paar weiße Fussel haben wir auch abbekommen.
Allen ein erholsames Wochenende!
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16
09.02.2007 14:44 |
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Solon
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pmcolonia
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RE: Reisegewerbe im Bäckerhandwerk |
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Also:
da habe ich denn auch mal eine Frage zu.
Warum hat der gute Mann eigentlich eine Reisegewerbekarte, wenn er auf dem Wochenmarkt tätig ist? Er verkauft doch -denke ich - unstrittig Waren im Sinne von § 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
Da gibt es doch sowas wie Marktprivilegien und ich meine mich zu erinnern, dass dazu auch die Reisegewerbekartenfreiheit gehört. Wenn aber schon der Gedankengang in Richtung Reisegewerbekarte geht, muss man sich dann nicht schon drüber im Klaren sein, dass hier kein stehendes Gewerbe vorliegt.
Eine Eintragung als Handwerker in der Rolle ist doch dann notwendig, wenn nach § 1 das Handwerk als stehendes Gewerbe ausgeübt wird. Aber aufgrund der Marktpriviligien unterliegt meine Gewerbeausübung nicht der Anzeigepflicht nach § 14 GewO. Fraglich ist dann in diesem Zusammenhang, ob ich überhaupt ein stehendes Gewerbe im Sinne des § 14 GewO ausübe. Dies umso mehr, als der 71b GewO ausdrücklich auf die Anwendbarkeit weiterer Vorschriften der GewO hinweist. In diesen Hinweisen ist nicht der § 14 GewO enthalten. Meint die Handwerksordnung eine eigene Form von stehendem Gewerbe, oder entspricht dies der Gewerbeordnung? Wenn jedoch kein stehendes Gewerbe vorliegt, wird es auch mit der Eintragungspflicht schwierig..
Das sind so meine Gedankengänge. Kann ja sein, dass ich falsch liege. Deswegen bitte ich ausdrücklich um Diskussion dieser Gedanken.
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16
09.02.2007 14:56 |
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SE-Schwarzarbeit
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Soll ja nicht heißen, dass keine Antworten kämen. Aber ich kaufe meine Brötchen beim Handwerker und ein entsprechendes Angebot gibt es hier nicht.
Schönes Wochenende, genieße den Schnee, solange es ihn noch gibt.
__________________ -- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
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09.02.2007 12:25 |
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Hubert Steinmetz
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Zubereitung des Teiges zu Hause - hat er dort eine gewerbliche Küche oder fertigt er den Teig in einer privaten Küche?
Das würde ich evtl. mal der zuständigen Lebensmittelkontrolle mitteilen, unsere sieht es nicht gerne, wenn private Küchen gewerblich genutzt werden...
Tendenziell würde ich hier das stehende Gewerbe auch verneinen und da er nur einmal die Woche auf dem Wochenmarkt verkauft, hat das m.E. nichts mit "Umgehung des Handwerksrechts" zu tun - er betreibt lediglich einen handwerklichen Betrieb in einer zulässigen "Sonderform" ähnlich den mobilen Friseuren/ -innen.
Macht aber irgendwie nicht wirklich Sinn: Besorge ich mir als ehemaliger Maurer im Ruhestand eine RGK für "Maurerarbeiten" und wenn ich dann auf einer Baustelle kontrolliert werde - "bin nur im Reisegewerbe tätig und frage in Baugebieten nach Arbeit"....
Kann mich pmcolonia nur anschließen und um rege Diskussion bitten.
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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12.02.2007 09:17 |
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