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Hallo zusammen! Habe eine Frage zum Reisegewerbe:
Jemand ist im Besitz einer Reisegewerbekarte mit der Tätigkeit „Feilbieten von selbst hergestellten Backwaren (Kuchen und Brot)“. Er bietet einmal pro Woche auf einem Wochenmarkt bereits zu Hause fertig abgebackene Blechkuchen und verschiedene Brotsorten an. Der Großteil (80 - 90%) der in den Verkauf gelangenden Backwaren wird in einem im Verkaufswagen montierten Ofen vor Ort fertig gebacken, die Herstellung der Teigrohlinge erfolgt zu Hause.
Bin der Auffasssung, dass hier ein Umgehungsversuch der handwerksrechtlichen Bestimmungen vorliegt (stehendes Gewerbe --> Handwerksrolleneintragungspflicht)
Hat von Ihnen jemand Erfahrungswerte mit einem ähnlich gelagerten Fall?
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