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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden?
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schrubbie
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Fragezeichen Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden?

Hey,

ich benötige nach § 55b keine Karte. Nach § 55c müsste ich mein Gewerbe nur anzeigen, wenn es nach § 55a befreit ist. § 14 greift ja auch nicht.

Melde ich jetzt mein Gewerbe einfach nicht an?

PS: Nicht ganz dieses Forum, aber ... ich wäre ja auch nicht nach § 35a GewStG gewerbesteuerpflichtig, oder?


Hinweis der Moderation: Fragen mit "ich" führen regelmäßig in den Bereich der individuellen Rechtsberatung. Und dafür ist dieses Forum kein geeigneter Ort.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von schrubbie: 26.04.2023 11:50.

1 26.04.2023 11:49 schrubbie ist offline E-Mail an schrubbie senden Beiträge von schrubbie suchen
Solon
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Ludwig Ludwig ist männlich
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RE: Reisegewerbe nach 55b nicht anmelden?

Test!

__________________
An allem ist zu zweifeln, vor allem an sich selbst.
2 26.04.2023 13:20 Ludwig ist offline E-Mail an Ludwig senden Beiträge von Ludwig suchen
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