Original von MarcoEuler
Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?
Liege ich da falsch?
Hallo Marco,
die Spielverordnung erfasst generell nur Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Das ergibt sich aus der Ermächtigungsgrundlage der SpielV in § 33f GewO. Da man in deinem Fall aber nichts gewinnen kann, findet die SpielV auch keine Anwendung. Also auch nicht § 5a SpielV.
Ansonsten wüsste ich aber auch nicht was gegen die Aufstellung der Geräte sprechen sollte.
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