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Ein neuer Gastronom möchte gerne Playstation und andere Konsolen zur Unterhaltung aufstellen (keine Turniere, kein Geldgewinn).

Er hat anscheinend gehört, dass manche Behörden dies unter das Glücksspiel einordnen und verbieten.

Ich persönlich sehe da keine Probleme. Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?

Liege ich da falsch?



Gepostet am 24.03.2017 um 10:36 von:
Benutzer: MarcoEuler
Der Original-Beitrag :
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