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Geschrieben von MarcoEuler am 24.03.2017 um 10:36:

  Spielkonsolen in Gaststättten

Ein neuer Gastronom möchte gerne Playstation und andere Konsolen zur Unterhaltung aufstellen (keine Turniere, kein Geldgewinn).

Er hat anscheinend gehört, dass manche Behörden dies unter das Glücksspiel einordnen und verbieten.

Ich persönlich sehe da keine Probleme. Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?

Liege ich da falsch?



Geschrieben von Rooobert am 25.03.2017 um 19:41:

 

Mensch ärgere dich nicht ist auch ein Glücksspiel



Geschrieben von kbf am 27.03.2017 um 14:29:

  RE: Spielkonsolen in Gaststättten

Zitat:
Original von MarcoEuler
Es sollte sich dabei doch um Spiele nach §5a SpielV handeln?

Liege ich da falsch?


Hallo Marco,

die Spielverordnung erfasst generell nur Spiele mit Gewinnmöglichkeit. Das ergibt sich aus der Ermächtigungsgrundlage der SpielV in § 33f GewO. Da man in deinem Fall aber nichts gewinnen kann, findet die SpielV auch keine Anwendung. Also auch nicht § 5a SpielV.

Ansonsten wüsste ich aber auch nicht was gegen die Aufstellung der Geräte sprechen sollte.

Grüße

kbf


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