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Ich muss das Thema nochmal hochholen:
Ich habe einen Süßwarenstand auf dem Wochenmarkt stehen, welcher gerne auch Wein etc ausschenken möchte.
Ich habe dies bereits im letzten Jahr unter Berufung auf § 67 GewO versagt.
Er hat aber nun Wochenmärkte gefunden, bei denen dies angeblich erlaubt ist.
Die Aussage Lebensmittel mit Ausnahme alkoholischer Getränke des § 67 ist aber doch eindeutig? Oder?
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