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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 01.02.2017 17:15
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 01.02.2017 19:20
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 02.02.2017 07:53
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 02.02.2017 09:59
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 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 02.02.2017 12:00
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 dieter116 04.02.2017 07:11
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 04.02.2017 09:15
 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 04.02.2017 10:17
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 04.02.2017 15:24
 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 04.02.2017 17:00
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 04.02.2017 17:28
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 05.02.2017 11:12
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 petergaukler 10.02.2017 18:17
 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 04.02.2017 10:21
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 dieter116 05.02.2017 07:11
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 05.02.2017 11:07
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 rosebud 05.02.2017 18:10
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 gmg 06.02.2017 11:07
 RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 dieter116 06.02.2017 07:02
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Moin

Nach dieser Aktion der Staatsanwaltschaft Kleve iS Geldspielgeräte wurde nunmehr zulassungstechnisch die Notbremse gezogen, und für die Coolfire-Einheiten eine Verfristung der Softwareversion V 9. 1. für die BA 2386, 2499, 2752 und 2800 zum 15. 03. 2017 durch die PTB verfügt.


Grüße

__________________
gmg
1 01.02.2017 17:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg
Moin

Nach dieser Aktion der Staatsanwaltschaft Kleve iS Geldspielgeräte wurde nunmehr zulassungstechnisch die Notbremse gezogen, und für die Coolfire-Einheiten eine Verfristung der Softwareversion V 9. 1. für die BA 2386, 2499, 2752 und 2800 zum 15. 03. 2017 durch die PTB verfügt.


Grüße


hallo
in welchen geräten der novoline linie sind diese programme nun ab 15.3.
untersagt
und wer ist davon direkt in seiner aufstellung betroffen ?
was nun wenn er auf diese software die restlaufzeit 11.2018 stehen hat ,was passiert dann ???

gruss pg.
16 01.02.2017 19:20 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

MOIN petergaukler,

die Bauarten hatte ich doch bereits aufgelistet.

Aktuell sind es die Bauarten:
2386
2499
2752
2800

Fristablauf 15.03. 2017.

Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.

Grüße

__________________
gmg
31 02.02.2017 07:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

laut der bau.-nummern handelt es sich um 1x adp ? und 3x novomatic !

warum eigentlich adp , hat doch gar keine coolfire !
pg.
46 02.02.2017 09:59 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von petergaukler
laut der bau.-nummern handelt es sich um 1x adp ? und 3x novomatic !

warum eigentlich adp , hat doch gar keine coolfire !
pg.




Was rauchst Du?
Es handelt sich um 4 x Novomatic!

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61 02.02.2017 10:27 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

oh..........

sorry

war ein zahlendreher drin !

gruss
76 02.02.2017 12:00 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg

Fristablauf 15.03. 2017.

Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.

Grüße


Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .
46 04.02.2017 07:11 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?

und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?

was für eine aufgabe für novomatic


pg.
61 04.02.2017 09:15 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?

und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?

was für eine aufgabe für novomatic

pg.


Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.

Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.

DAS SCHAFFEN DIE!

Grüße

__________________
gmg
76 04.02.2017 10:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?

und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?

was für eine aufgabe für novomatic

pg.


Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.

Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.

DAS SCHAFFEN DIE!

Grüße



kann novomatic denn eigentlich immer wieder software aufspielen und weiter gehts,oder ist dann endlich mal ultimo schluss?

pg.
91 04.02.2017 15:24 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Alle aktuell in der Aufstellung befindlichen Geldspielgeräte haben im November 2018 fertig.
Also natürlich auch diese Coolfire-Plattformen mit dieser nicht manipulationsfesten Software / Hardware.

Und was dann kommt?
Dazu könnte wohl die PTB etwas sagen.
Das macht sie aber nicht.
Dazu könnten die Hersteller / Zulassungsinhaber etwas sagen.
Machen sie aber noch nicht.


"Normalsterbliche" (oder sollte ich sagen: Otto Normalverbraucher?) werden wohl zumindest bis zum 08. 09. 2017 bei der Feier in Espelkamp warten müssen.
Paul Gauselmann hat ja auf dem Branchengipfel 2016 in seiner mehr als 1/2 Stunde langen Rede darauf hingewiesen, und schon entsprechend eingeladen.

Dann wird der Schleier von den neu zugelassenen Gauselmann-GSG gerissen werden.

Einen entsprechenden Vorgeschmack auf diese Meisterwerke der Gerätekunst gibt es ja bekanntlich bereits hier in diesem Beitrag.

Dann wird man uns sicherlich offiziell zeigen -und natürlich auch erklären- dass das Punkt-Spiel nunmehr von einem Level-Spiel abgelöst worden ist und damit den Vorgaben des Gesetzgebers entsprochen wurde...

J. Trümper wird wieder aufpassen müssen, dass er sich nicht den Mund verbrennt.
Wir schreiben aber nicht das Jahr 2007 sondern das Jahr 2017.
Und die Geschichte beginnt mal wieder von vorn....Oder irre ich mich etwa ?
Ich warte gespannt auf die nächsten Monate..

UND NATÜRLICH AUF DIE NEUE -MANIPULATIONSFESTE- GERÄTETECHNIK AUS ÖSTERREICH!!

Grüße

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106 04.02.2017 17:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

adp wird dann zwar ohne autotaste und punktespeicher sein

dafür bietet er exclusiv spielplättchen an ,die man dann in die einzelspieltaste klemmen kann und gut is ! großes Grinsen
121 04.02.2017 17:28 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von petergaukler
adp wird dann zwar ohne autotaste und punktespeicher sein

dafür bietet er exclusiv spielplättchen an ,die man dann in die einzelspieltaste klemmen kann und gut is ! großes Grinsen

Das wird so nix.
Das ist verboten.
Steht in den Technischen Richtlinien und ist damit eine Herstelleraufgabe.
Sonst wird das Gerät nicht zugelassen.
Und wenn jemand das hinbekommt, dann hat der Hersteller ein Problem mit der Zulassungsstelle. Und seiner zugelassenen Bauart.
Und die PTB würde natürlich unverzüglich durch den Vollzug unterrichtet werden..
Also vergiß die Plättchen..

Grüße

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136 05.02.2017 11:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?

und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?

was für eine aufgabe für novomatic

pg.


Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.

Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.

DAS SCHAFFEN DIE!

Grüße


wegen d.stückzahl siehe aussage novomatic =



10.02.2017
Novomatic-Chef erwartet reduzierte Anzahl von Geldspielgeräten in Deutschland

Harald Neumann, Vorstandsvorsitzender der Novomatic AG.

Aufgrund der strenger werdenden Regelungen in Deutschland und der zu erwartenden bundesweiten Zutrittskontrolle will der österreichische Novomatic-Konzern „verstärkt auf eigene Spielsalons setzen“. Dies gab Harald Neumann, Novomatic-Vorstandsvorsitzender, auf der Online-Plattform „Niederösterreichische Nachrichten“ bekannt.



Dort sagt Neumann zur Marktlage in Deutschland weiterhin: „Bisher haben wir 150 000 Maschinen unter Miete.“ Diese werde sich um ein Drittel reduzieren.


pg.
91 10.02.2017 18:17 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von gmg

Fristablauf 15.03. 2017.

Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.

Grüße


Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .


Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen? Kopfkratz

Grüße

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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von dieter116

Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .


Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen? Kopfkratz

Grüße


Ich denke ja.

Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?



Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.

Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll.
76 05.02.2017 07:11 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von dieter116

Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .


Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen? Kopfkratz

Grüße


Ich denke ja.

Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?

Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.

Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll.


1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..

Grüße

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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von dieter116
Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von dieter116

Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .


Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen? Kopfkratz

Grüße


Ich denke ja.

Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?

Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.

Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll.


1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..

Grüße



Hi,

Was ist die Rechtsgrundlage für die abschöpfung ?

Grüsse
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
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Original von dieter116
Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von dieter116

Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .


Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen? Kopfkratz

Grüße


Ich denke ja.

Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?

Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.

Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll.


1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..

Grüße



Hi,

Was ist die Rechtsgrundlage für die abschöpfung ?

Grüsse


OWiG.

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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017

Zitat:
Original von gmg

1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..

Grüße


Da das Gerät nicht mehr der Bauartzulassung entspricht, fehlt die behördliche Erlaubnis zum Betrieb.

Zu der Strafe kann auch noch die Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, Abschöpfung dann auch.

( Was sagt Meike ? )

Alternative ? Keine Geräte mit Coolfire mehr aufstellen ?
Ohne die geht es kaum, ansonsten ist ein grosser Teil der Kunden weg.


Einfache
106 06.02.2017 07:02 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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