gmg
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Nach dieser Aktion der Staatsanwaltschaft Kleve iS Geldspielgeräte wurde nunmehr zulassungstechnisch die Notbremse gezogen, und für die Coolfire-Einheiten eine Verfristung der Softwareversion V 9. 1. für die BA 2386, 2499, 2752 und 2800 zum 15. 03. 2017 durch die PTB verfügt.
Grüße
__________________ gmg
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1
01.02.2017 17:15 |
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Solon
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petergaukler
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Nach dieser Aktion der Staatsanwaltschaft Kleve iS Geldspielgeräte wurde nunmehr zulassungstechnisch die Notbremse gezogen, und für die Coolfire-Einheiten eine Verfristung der Softwareversion V 9. 1. für die BA 2386, 2499, 2752 und 2800 zum 15. 03. 2017 durch die PTB verfügt.
Grüße |
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hallo
in welchen geräten der novoline linie sind diese programme nun ab 15.3.
untersagt
und wer ist davon direkt in seiner aufstellung betroffen ?
was nun wenn er auf diese software die restlaufzeit 11.2018 stehen hat ,was passiert dann ???
gruss pg.
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16
01.02.2017 19:20 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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MOIN petergaukler,
die Bauarten hatte ich doch bereits aufgelistet.
Aktuell sind es die Bauarten:
2386
2499
2752
2800
Fristablauf 15.03. 2017.
Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.
Grüße
__________________ gmg
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31
02.02.2017 07:53 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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laut der bau.-nummern handelt es sich um 1x adp ? und 3x novomatic !
warum eigentlich adp , hat doch gar keine coolfire !
pg.
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46
02.02.2017 09:59 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von petergaukler
laut der bau.-nummern handelt es sich um 1x adp ? und 3x novomatic !
warum eigentlich adp , hat doch gar keine coolfire !
pg. |
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Was rauchst Du?
Es handelt sich um 4 x Novomatic!
__________________ gmg
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61
02.02.2017 10:27 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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oh..........
sorry
war ein zahlendreher drin !
gruss
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76
02.02.2017 12:00 |
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dieter116
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Fristablauf 15.03. 2017.
Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.
Grüße |
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Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.
Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .
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46
04.02.2017 07:11 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?
und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?
was für eine aufgabe für novomatic
pg.
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61
04.02.2017 09:15 |
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gmg
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?
und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?
was für eine aufgabe für novomatic
pg. |
|
Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.
Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.
DAS SCHAFFEN DIE!
Grüße
__________________ gmg
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76
04.02.2017 10:17 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?
und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?
was für eine aufgabe für novomatic
pg. |
|
Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.
Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.
DAS SCHAFFEN DIE!
Grüße |
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kann novomatic denn eigentlich immer wieder software aufspielen und weiter gehts,oder ist dann endlich mal ultimo schluss?
pg.
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91
04.02.2017 15:24 |
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gmg
Foren Gott
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Alle aktuell in der Aufstellung befindlichen Geldspielgeräte haben im November 2018 fertig.
Also natürlich auch diese Coolfire-Plattformen mit dieser nicht manipulationsfesten Software / Hardware.
Und was dann kommt?
Dazu könnte wohl die PTB etwas sagen.
Das macht sie aber nicht.
Dazu könnten die Hersteller / Zulassungsinhaber etwas sagen.
Machen sie aber noch nicht.
"Normalsterbliche" (oder sollte ich sagen: Otto Normalverbraucher?) werden wohl zumindest bis zum 08. 09. 2017 bei der Feier in Espelkamp warten müssen.
Paul Gauselmann hat ja auf dem Branchengipfel 2016 in seiner mehr als 1/2 Stunde langen Rede darauf hingewiesen, und schon entsprechend eingeladen.
Dann wird der Schleier von den neu zugelassenen Gauselmann-GSG gerissen werden.
Einen entsprechenden Vorgeschmack auf diese Meisterwerke der Gerätekunst gibt es ja bekanntlich bereits hier in diesem Beitrag.
Dann wird man uns sicherlich offiziell zeigen -und natürlich auch erklären- dass das Punkt-Spiel nunmehr von einem Level-Spiel abgelöst worden ist und damit den Vorgaben des Gesetzgebers entsprochen wurde...
J. Trümper wird wieder aufpassen müssen, dass er sich nicht den Mund verbrennt.
Wir schreiben aber nicht das Jahr 2007 sondern das Jahr 2017.
Und die Geschichte beginnt mal wieder von vorn....Oder irre ich mich etwa ?
Ich warte gespannt auf die nächsten Monate..
UND NATÜRLICH AUF DIE NEUE -MANIPULATIONSFESTE- GERÄTETECHNIK AUS ÖSTERREICH!!
Grüße
__________________ gmg
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106
04.02.2017 17:00 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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adp wird dann zwar ohne autotaste und punktespeicher sein
dafür bietet er exclusiv spielplättchen an ,die man dann in die einzelspieltaste klemmen kann und gut is !
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121
04.02.2017 17:28 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von petergaukler
adp wird dann zwar ohne autotaste und punktespeicher sein
dafür bietet er exclusiv spielplättchen an ,die man dann in die einzelspieltaste klemmen kann und gut is !
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Das wird so nix.
Das ist verboten.
Steht in den Technischen Richtlinien und ist damit eine Herstelleraufgabe.
Sonst wird das Gerät nicht zugelassen.
Und wenn jemand das hinbekommt, dann hat der Hersteller ein Problem mit der Zulassungsstelle. Und seiner zugelassenen Bauart.
Und die PTB würde natürlich unverzüglich durch den Vollzug unterrichtet werden..
Also vergiß die Plättchen..
Grüße
__________________ gmg
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136
05.02.2017 11:12 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von petergaukler
berifft es wohl ca 150000 aufgestellte geräte ?
und die sollen bis märz april umgerüstet werden ?
was für eine aufgabe für novomatic
pg. |
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Wahrscheinlich noch viel mehr Geräte. Novomatic ist ja wohl der Marktführer.
Und niemandem ist bekannt, wie viele Geräte sich tatsächlich in der Aufstellung befinden.
Viele Geräte sind ja bereits umgerüstet worden.
Die neue Software ist vor einigen Monaten für etliche Bauarten bereits zugelassen worden.
Also alles halb so wild.
DAS SCHAFFEN DIE!
Grüße |
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wegen d.stückzahl siehe aussage novomatic =
10.02.2017
Novomatic-Chef erwartet reduzierte Anzahl von Geldspielgeräten in Deutschland
Harald Neumann, Vorstandsvorsitzender der Novomatic AG.
Aufgrund der strenger werdenden Regelungen in Deutschland und der zu erwartenden bundesweiten Zutrittskontrolle will der österreichische Novomatic-Konzern „verstärkt auf eigene Spielsalons setzen“. Dies gab Harald Neumann, Novomatic-Vorstandsvorsitzender, auf der Online-Plattform „Niederösterreichische Nachrichten“ bekannt.
Dort sagt Neumann zur Marktlage in Deutschland weiterhin: „Bisher haben wir 150 000 Maschinen unter Miete.“ Diese werde sich um ein Drittel reduzieren.
pg.
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91
10.02.2017 18:17 |
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gmg
Foren Gott
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2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von gmg
Fristablauf 15.03. 2017.
Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.
Grüße |
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Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.
Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung . |
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Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen?
Grüße
__________________ gmg
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61
04.02.2017 10:21 |
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dieter116
König
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.
Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung . |
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Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen?
Grüße |
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Ich denke ja.
Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?
Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.
Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll.
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76
05.02.2017 07:11 |
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gmg
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.
Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung . |
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Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen?
Grüße |
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Ich denke ja.
Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?
Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.
Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll. |
|
1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..
Grüße
__________________ gmg
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91
05.02.2017 11:07 |
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rosebud
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.
Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung . |
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Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen?
Grüße |
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Ich denke ja.
Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?
Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.
Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll. |
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1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..
Grüße |
|
Hi,
Was ist die Rechtsgrundlage für die abschöpfung ?
Grüsse
|
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106
05.02.2017 18:10 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von rosebud
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von dieter116
Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.
Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung . |
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Du denkst, man sollte mal den § 284 StGB (illegales Glücksspiel) prüfen?
Grüße |
|
Ich denke ja.
Wäre in diesem Fall evtl. überzogen, aber rein rechtlich ?
Die Lieferung der Coolfire wird Novomatic wohl schaffen, aber die Arbeit vor Ort bleibt wieder mal am Betreiber hängen.
Die haben vom ständigen Coolfiretausch sowieso schon die Schnauze voll. |
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1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..
Grüße |
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Hi,
Was ist die Rechtsgrundlage für die abschöpfung ?
Grüsse |
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OWiG.
__________________ gmg
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121
06.02.2017 11:07 |
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dieter116
König
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RE: 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
1) Ist wohl eher eine OWiG. Aber natürlich mit Abschöpfung des im Tatzeitraum unrechtmässig erlangten Geldes. Hatte unlängst eine Verfristung über fast 2 1/2 Jahre. Nimmt man nur einen Schnitt von 2.500 € pro Monat und mal 30 Monate Verfristung so kommt man bei einen Gerät auf 75.000 € Abschöpfungsbetrag. Das ist besser als einige Monate auf Bewährung. Der Betreiber wird das wohl nicht wieder machen.
2) Und zu dem "Kummer mit der Coolfire" gäbe es natürlich eine ganz einfache Alternative..
Grüße |
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Da das Gerät nicht mehr der Bauartzulassung entspricht, fehlt die behördliche Erlaubnis zum Betrieb.
Zu der Strafe kann auch noch die Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden, Abschöpfung dann auch.
( Was sagt Meike ? )
Alternative ? Keine Geräte mit Coolfire mehr aufstellen ?
Ohne die geht es kaum, ansonsten ist ein grosser Teil der Kunden weg.
Einfache
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106
06.02.2017 07:02 |
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