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» 2017-02-01 Novomatic GSG mit Coolfire verfristet zum 15. 03. 2017 «

[quote][i]Original von gmg[/i]

Fristablauf 15.03. 2017.

Jeder Aufsteller ist davon betroffen.
Die Software hat nur noch eine Restlaufzeit bis zum 15.03.2017.
Danach darf das Geldspielgerät nicht mehr betrieben werden. Unabhängig von den Angaben auf dem Zulassungszeichen oder der Prüfbescheinigung.
Wer es dann noch macht, bekommt ein Bussgeld.

Grüße[/quote]

Wenn es bei einem Bussgeld bleibt.

Schiesslich entsprechen die Geräte dann nicht mehr der Bauartzulassung .



Gepostet am 04.02.2017 um 07:11 von:
Benutzer: dieter116
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=104646#post104646


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